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Unsere Jugend – starker Nachwuchs.

Unsere Jugend – starker Nachwuchs. Grundwissen Organisation Feuerwehr Teil 2. Foliensatz Jugend/GWOrga2 Abt. 3, ÖfkA / März 2005. Von der Struktur der Feuerwehr bis zu den Uniformkennzeichnungen. Eine Aufgabe der Stadt Der Feuerwehrdienst ist eine „hoheitliche“ Aufgabe.

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Presentation Transcript


  1. Unsere Jugend – starker Nachwuchs. Grundwissen Organisation FeuerwehrTeil 2 Foliensatz Jugend/GWOrga2Abt. 3, ÖfkA / März 2005

  2. Von der Struktur der Feuerwehr bis zu den Uniformkennzeichnungen

  3. Eine Aufgabe der Stadt Der Feuerwehrdienst ist eine „hoheitliche“ Aufgabe Technische Hilfeleistung Abwehrender Brandschutz AUFSTELLEN Zur Erfüllung dieser und anderer Aufgaben muss jede Gemeinde – so auch die Stadt Mühldorf – eine Feuerwehr: AUSRÜSTEN UNTERHALTEN

  4. Feuerwehr ist nicht gleich Feuerwehr Nicht immer ist eine Feuerwehr freiwillig FREIWILLIGE FEUERWEHR PFLICHT-FEUERWEHR BERUFS-FEUERWEHR Einsatzkräfte bilden sich aus dem Feuerwehrverein Aufnahme erfolgt durch den Kommandanten Der Feuerwehrdienst ist ehrenamtlich Selbständige Ortsteil-feuerwehren sind möglich Aufstellung, wenn trotz Notwendigkeit keine FF zustande kommt Heranziehung vom 18. bis 60. Lebensjahr möglich Rechte und Pflichten wie bei der FF (Gibt es in Deutschland derzeit nicht!) Aufstellung, wenn eine FF nicht mehr ausreicht Meist nur in Städten über 100.000 Einwohnern Feuerwehrdienst erfolgt hauptamtlich (Beamte), also gegen Bezahlung Daneben gibt es noch Betriebs- und Werksfeuerwehren. Betriebsfeuerwehren bilden sich aus Mitarbeitern des Betriebes und Werksfeuerwehren aus bei der Feuerwehr angestellten Mitarbeitern (Hauptamtliche).

  5. Führungs- und taktische Organisation der Wehr Der Kommandant und seine Mannschaft DERKOMMANDANT FUNKTIONS-TRÄGER TAKTISCHEEINHEITEN Steht an der Spitze der Feuerwehr Wird alle sechs Jahre von den Aktiven (ab 16 Jahre) gewählt Regelt den Dienst-, Übungs- und Ausbildungsbetrieb Ernennt Funktionsträger und Dienstgrade in der Feuerwehr Übernehmen durch den Kommandanten übertragene Aufgaben Beispiele:- Gruppenführer- Gerätewart- Atemschutzausbilder- Bootsausbilder- Jugendwart- Seelsorger- Pressesprecher Gliedern die Feuerwehr in Trupps, Staffeln, Gruppen und Züge Die kleinste, selbständige taktische Einheit ist die Gruppe Eine Gruppe besteht aus dem Gruppenführer und acht Feuerwehrleuten

  6. Die Führung der Feuerwehr auf Landkreisebene Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor und Kreisbrandmeister DERKREISBRANDRAT KREISBRAND-INSPEKTOREN KREISBRAND-MEISTER Steht an der Spitze der Feuerwehr im Landkreis Wird alle sechs Jahre durch die Kommandanten gewählt Unterstützt das Landratsamt, Städte und Gemeinden Werden vom Kreisbrandrat bestellt Leitet einen vom Kreisbrandrat bestimmten Inspektionsbereich Unterstützt Gemeinden und Feuerwehren Wird vom Kreisbrandrat bestellt Zuweisung von Bereichen und Fachgebieten Der Kreisjugendwart unterstützt als Fach-KBM den Kreisbrandrat sowie Gemeinden und die Feuerwehren

  7. Die Jugendgruppe Zusammen die Freizeit sinnvoll gestalten Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Feuerwehr. Mitgliedschaft: Vom 12. bis zum 18. Lebensjahr. Warum „so Jung“ in der Feuerwehr? X Pflege des VerantwortungsbewußtseinsX Förderung des sozialen EngagementsX Begegnungen (auch International)X Gemeinsame Gestaltung der FreizeitX Beteiligung an SportveranstaltungenX Traditionspflege X Entwicklung eines besonderen „Wir-Gefühles“

  8. Feuerwehranwärter vom 12.- 16. Lebensjahr Rechte und Pflichten Jeder hat bei uns elementare Rechte: Versicherungsschutz bei PersonenschädenErsatz von Sachschäden Bereitstellung der Schutzkleidung Recht auf Feuerwehrausbildung Auch Pflichten übernimmt ein jeder junge Kamerad bei uns. Teilnahme an der FeuerwehrausbildungEntschuldigung bei Dienstverhinderung Beachten der Unfallverhütungsvorschriften Befolgen von Anweisungen der Vorgesetzten Tragen und Pflegen der Schutzkleidung

  9. Feuerwehranwärter vom 16. – 18. Lebensjahr Rechte und Pflichten Bereits ab 16 Jahren ändern sich gewisse Dinge für Dich; auch die Rechte und Pflichten. Allein schon deshalb, weil Du ab diesem Alter an Einsätzen teilnehmen darfst. Die Rechte: Aktives WahlrechtFreistellung von der Arbeit während des Feuerwehrdienstes. Die Schulpflicht geht aber vor! Lohnfortzahlung und Verdienstausfallersatz Kostenlose Verpflegung bei mehr als vier Stunden Dienstleistung Auch die Pflichten werden mit dem Alter mehr: Teilnahme an Einsätzen außerhalb des GefahrenbereichesSicherheitsgerechtes Verhalten bei den Einsätzen Weisungen der Vorgesetzten stets befolgen

  10. Einsatzbeschränkung 12. – 16. Lebensjahr Nur das Zusehen ist erlaubt. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird Dir das Wissen und Können vermittelt, um schließlich ab 16 Jahren an Einsätzen aktiv teilnehmen zu können. Daher gilt: Bis 16 Jahre keine EinsatzteilnahmeKeine Einsatzfahrten in Feuerwehrfahrzeugen Teilnahme als „Zuschauer“ erlaubt, wenn: - Aufsicht durch einen Feuerwehrkameraden- Gefahrenlage sorgfältig geprüft wurde- Beobachtung aus einem sicheren Bereich heraus- Schutzkleidung entsprechend der Altersstufe angelegt ist REINE SCHAULUST RECHTFERTIGT DIE ANWESENHEIT AM EINSATZHORT NICHT!

  11. Einsatzbeschränkung 16. – 18. Lebensjahr Nur das Zusehen ist erlaubt. Ab 16 Jahre werdet ihr mit Funkmeldeempfängern ausgestattet und könnt somit auch mit folgenden Beschränkungen an Einsätzen aktiv außerhalb des Gefahrenbereiches teilnehmen: Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)Aufsicht durch einen erfahrenen Kameraden Vollständig angelegte SchutzbekleidungKeine Teilnahme an Einsätzen bei DunkelheitKeine Tätigkeiten innerhalb des Gefahrenbereiches(den Gefahrenbereich legt der Einsatzleiter fest, bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als Orientierung hinsichtlich des Gefahrenbereiches dienen)

  12. Dienst- und Funktionskennzeichnung Die Dienstuniform

  13. Dienst- und Funktionsabzeichen Ärmel und Mützenkennzeichnung ÄRMEL-ABZEICHEN MÜTZENKENN- ZEICHNUNG

  14. Dienst- und Funktionskennzeichnung Rangkennzeichnungen Feuerwehrmann bisHauptlöschmeister Brandmeister bisHauptbrandmeister Feuerwehrmann Brandmeister Oberfeuerwehrmann Oberbrandmeister Hauptfeuerwehrmann Hauptbrandmeister Löschmeister Oberlöschmeister Hauptlöschmeister

  15. Dienst- und Funktionskennzeichnung Rangkennzeichnungen und Funktionsabzeichen Funktionsabzeichen für Feuerwehrführungskräfte Funktionsabzeichen für Spezialkräfte Technischer Fachberaterder Feuerwehr Kommandant Kreisbrandmeister Feuerwehrarzt Kreisbrandinspektor Seelsorger Kreisbrandrat

  16. Dienst- und Funktionskennzeichnung Dienstkleidungsträger tragen folgende Abzeichen bei:

  17. Dienst- und Funktionskennzeichnung Helmkennzeichnungen / Einsatzdienst FesteFunktionskennzeichnung VeränderbareFunktionskennzeichnung Gruppenführer Kommandant Zugführer Kreisbrandmeister Abschnittsleiter Kreisbrandinspektor Einsatzleiter Kreisbrandrat

  18. Dienst- und Funktionskennzeichnung Veränderliche Kennzeichnung durch Weste oder Koller FestgelegteKennzeichnung Empfohlene Kennzeichnung Einsatzleiter Feuerwehr Örtlicher Einsatzleiter (OEL) Abschnittsleiter Zugführer Fachberater(Chemie, Seelsorge, Pressesprecher, etc.)

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