360 likes | 598 Views
?bertritt in den Ruhestand gem. ? 11 LDG. Bis 31.12.2016: Der Landeslehrer / die Landeslehrerin tritt mit Ablauf des 65. Jahres nach dem Jahr (= 31.12.) seiner Geburt in den Ruhestand.AB 01.01.2017: ....... tritt mit Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet hat in den Ruhestand.
E N D