630 likes | 736 Views
Betriebliche Umweltförderungen im Inland. Klimaschutzlehrgang. Michael Grill. Technischer Consultant. Das Unternehmen. Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Die KPC ist Partner öffentlicher Auftraggeber in Österreich und international.
E N D
Betriebliche Umweltförderungen im Inland Klimaschutzlehrgang Michael Grill Technischer Consultant
Kommunalkredit Public Consulting GmbH • Die KPC ist Partner öffentlicher Auftraggeber in Österreich und international. • Umweltförderungen (Klima + Energie, Verkehr, Wasser + Abwasser, Abfall, etc) • Österreichisches JI / CDM Programm internationale Klimaschutz-Projekte • Internationales Consulting Beratungsprojekte in Süd-Osteuropa • Klima- und Energiefonds www.publicconsulting.at 20.02.2009
Energiesystem in Österreich 20.02.2009
Kyoto-Ziel 20.02.2009
Förderprogramme im Bereich Klima und Energie • Betriebliche Umweltförderung im Inland – UFI (BMLFUW) • Landwirtschaftliche Biomasse (BMLFUW) • klima:aktiv mobil (BMLFUW) • Förderinitiative Abfallvermeidung (Stadt Wien, Land NÖ, ARA, WKÖ) • Förderaktionen und Programme des Klima- und Energiefonds 20.02.2009
Entwicklung der Betrieblichen Umweltförderung im Inland Zusagevolumen für 2008 EUR 90 Mio. 20.02.2009
Rechtliche Rahmenbedingungen Betriebliche Umweltförderung • Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen NEU! „Umweltleitlinien“ Jänner 2008 veröffentlicht • Umweltförderungsgesetz (UFG) • NEU! Förderungsrichtlinie 2008 voraussichtlich im 2.Quartal 2009 (Förderungsrichtlinie 2002 bis 2.Quartal 2009 gültig) • NEU!Informationsblätter gemäß der Richtlinien 2008 voraussichtlich im 2.Quartal 2009 (aktuelle Version ⇒ Homepage) • NEU!Handbuch voraussichtlich im 2.Quartal 2009 (aktuelle Version ⇒ Homepage) 20.02.2009
Fördervoraussetzungen • Allgemeine Voraussetzungen: • entspricht dem Stand der Technik • ist preislich angemessen (Vergleichsangebote, Ausschreibung) • amortisiert sich nicht zu schnell (> 5 Jahre, bei de-minimis Förderung > 3 Jahre) • vor Beginn der Maßnahme eingereicht (Ausnahme: Pauschalen) • ist NICHT von einer anderen Bundesförderstelle gefördert (Beispiel: AWS, ÖHT, etc.) Förderschwerpunkt-spezifisches: • Bagatellgrenzen • Umwelteffektbezogene Förderobergrenzen (CO2-Abhängige Förderbasis vielfach als Technikdeckelung) • Förderschwerpunktspezifische Vorausetzungen 20.02.2009
Förderwerber bzw. Zielgruppe • Gewerblich tätige Unternehmen • Einzelunternehmer, „Freiberufler“ (z.B. Architekt, Notar) • Kleinunternehmen (z.B. Gastgewerbebetrieb) • Mittel- und Großunternehmen (z.B. Energieversorgungsunternehmen, Industriebetrieb) • Gemeinnützige Vereine • Staatlich anerkannte Konfessionsgemeinschaften • Öffentliche Gebietskörperschaften (in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit) 20.02.2009
Schritte zur Förderung Schriftliche Einreichung(fristgerecht vor Bau- bzw. Liefertermin!!) wirtschaftliche und technische Bewertung durch die Fachkräfte der KPC Umweltkommission (vierteljährlich, dazwischen Umlaufbeschlüsse) Genehmigung durch Bundesminister Fördervertrag Endabrechnung und Auszahlung Stichprobenartige Kontrollen 20.02.2009
Förderungsabwicklung nach UFG Kommunalkredit Public Consulting GmbH BMLFUW Umweltminister Antragseingang (direkt; über Land) Kommission(Beratungsorgan des Ministers) Vertreter der parlamentarischen Parteien, Interessen-vertretungen und fachlich verwandte Ministerien Formale und inhaltliche Prüfung Erstellung Fördervorschlag Beratung in der Kommission und Empfehlung an den Bundesminister Ministergenehmigung Ausstellung Fördervertrag Begleitung, Kontrollebei Umsetzung; Anforderung Fördermittel und Überweisung an Treuhandkonto der Kommunalkredit Public Consulting Endabrechnung Auszahlung Fördermittel 20.02.2009
Ermittlung der förderbaren Kosten (1/2) Zu unterscheiden sind Förderungen oberhalb und unterhalb der "de-minimis-Grenze". • „De-minimis-Beihilfen“ – vereinfachte Abwicklung • bis zu einem Förderungsbetrag von EUR 200.000,- innerhalb von 3 Jahren pro Unternehmen. • Ausgenommen sind: Landwirtschaft und Fischerei Verkehrsbereich hat Rahmenbetrag von EUR 100.000,- • Ist der De-Minimis Rahmen ausgeschöpft Behandlung als Nicht De-Minimis • „Nicht De-minimis-Beihilfen“ • auch über EUR 200.000,- Förderungshöhe • Berücksichtigung von Referenzkosten • max. Förderhöhe: EUR 3,75 Mio. Die Entscheidung über die Art der Förderung trifft der Förderwerber. 20.02.2009
Keine umweltrelevanten Investi-tionskosten, nicht förderungsfähig Keine umwelt- relevanten Investitions-kosten - nicht förderungsfähig Kosteneinsparungen aus Neben-produkten in den ersten 5 Jahren Investitionskosten einer technisch vergleichbaren Anlage, aber ohne den gleichen Umweltschutzeffekt Eingereichte Investitionskosten Maximum über de-minimis max. 30 % der Förderbasis 40 % der Förderbasis Ermittlung der förderbaren Kosten (2/2) "de-minimis"- bzw. max. Förderung Förderung über "de-minimis" Förderungsfähige umweltrelevante Investitionskosten (Förderbasis) Förderungsfähige umwelt-relevante Mehrinvestitions-kosten (Förderbasis) 20.02.2009
Projektbeispiel (1/2) Sole-Wasser Wärmepumpe • Projektdaten • elektrische Leistung: 120 kW • thermische Leistung: 492 kW • COP 4,1 • Wärmeerzeugung: 541 MWh/a • Stromverbrauch: 132 MWh/a • beantragte Investitionskosten: EUR 321.500,00 • CO2-Emissionsreduktion gegenüber HEL-Kessel (Neuanlage) 152,6 t/a 20.02.2009
"de-minimis" 25% max. 40% EUR 38.009,60 EUR 79.517,50 Projektbeispiel (2/2) Sole-Wasser Wärmepumpe 20.02.2009
Förderungsschwerpunkte im Überblick 20.02.2009
Förderbereiche (1 von 4) • Erneuerbare Energieträger • Biomasse Einzelanlagen • Biomasse Mikronetze NEU! • Biomasse Nahwärme • Biomasse Kraft Wärme Kopplungen • Wärmeverteilung (z.B. Erweiterung von bestehenden Nahwärmenetzen) • Geothermie • Solaranlagen • Stromproduzierende Anlagen (z.B. PV-, Wind-, Biogasanlagen) in Insellagen ohne Netzzutritt 20.02.2009
Förderbereiche (2 von 4) • Erneuerbare Energieträger • Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe • Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe (z.B. Herstellung von Pflanzenöl) • Stoffliche Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen (Nawaros) NEU! (z.B. Umrüstung von Druckmaschinen zur Verwendung von pflanzlichen Farbstoffen) 20.02.2009
Förderbereiche (3 von 4) • Effiziente Energienutzung • Betriebliche Energiesparmaßnahmen • Wärmerückgewinnung, gebäudebezogenen Haustechnik, prozessorientierte Maßnahmen • Thermische Gebäudesanierung • Neubau in Niedrigenergiebauweise NEU! • Wärmepumpen • Anschluss an Fernwärme • Klimatisieren und Kühlen NEU! (z.B. solare Kühlung) • Fossile Kraft Wärme Kopplungen (z.B. Erdgas BHKW zur Stromeigenversorgung) 20.02.2009
Förderbereiche (4 von 4) • Verkehr und Mobilität • Betriebliche Verkehrsmaßnahmen (z.B. Umrüstung auf Pflanzenöl) • seit 02.05.2007 parallel klima:aktiv mobil • Luft - Lärm - Abfall • Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen (inklusive Staub, z.B. freiwilliger Einbau von Filteranlagen) • Partikelfilter für Bau- und Sonderfahrzeuge • Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen Ressourceneffizienz:NEU! • Materialsparende Verfahrensumstellungen 20.02.2009
Förderungsschwerpunkte im Detail 20.02.2009
Biomasse Einzelanlagen > 400 kW Vorläufige Fassung • Förderungsgegenstand • Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen zur Versorgung eines betrieblich genutzten Objekts • Pufferspeicher • Sonstige Nebenkosten • Mindestinvestition (UIK) 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Biomasse Einzelanlagen > 400 kW Vorläufige Fassung • Emissionen • Behördliche Grenzwerte • Grenzwerte UFI • Standardförderungssatz • 30 % der UIK • Begrenzung der Investitionskosten • Anlagen < 300 kW: bis 50 kW max. 600 EUR / kW > 50 kW max. 300 EUR / kW • Anlagen > 300 kW: NebenKo 75 % der AnlagenKo 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Biomasse Mikronetze Vorläufige Fassung • Förderungsgegenstand • Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen • Mikronetze extern - kleinräumige primärseitige Wärmeverteilnetze zur Versorgung des eigenen Betriebes und Versorgung von mind. einem weiteren Abnehmer, - max. umweltrelevante Investitionskosten: EUR 200.000,- • Mikronetze innerbetrieblich (min. 2 Objekte) • Übergabestation bei Abnehmern 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Biomasse Mikronetze Vorläufige Fassung • Emissionen • Behördliche Grenzwerte • Grenzwerte UFI • Standardförderungssatz • 25% der förderfähigen Kosten • 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Biomasse Nahwärme Biomasse (1) 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.03.2009
Biomasse-Nahwärme Vorläufige Fassung • Förderungsgegenstand • Heizzentrale inkl. maschineller Ausrüstung, Lager und Wärmeverteilnetz • Versorgung öff. Objekte uneingeschränkt möglich • Emissionen • Behördliche Grenzwerte • Grenzwerte UFI 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.03.2009
Biomasse-Nahwärme Vorläufige Fassung • Standardförderungssatz • 25% der UIK • 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut • Kofinanzierung durch das Land / EU erforderlich • Sonstige Voraussetzungen • Wärmebelegung des Verteilnetzes > 900 kWh/m Trasse • Netzverlust < 20% • Anwendung qm-heizwerke bei: • - 400 kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) • - 1.000 m Trasse (Bestand + Ausbau) 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Biomasse KWK Biomasse (1) 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.03.2009
Biomasse KWK Vorläufige Fassung • Förderungsgegenstand • Mit fester od. flüssiger Biomasse betriebene Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung • Bei Ökostromanlagen:wärmerelevanter Anlagenteil förderfähig • Bei Strom-Eigenversorgung:gesamte Anlage förderfähig • NEU: Wärmeverteilnetz getrennt im Förderschwerpunkt Wärmeverteilung einzureichen 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Biomasse KWK Vorläufige Fassung • Emissionen • Behördliche Grenzwerte • Grenzwerte UFI • Standardförderungssatz • 10% der UIK (bei Nutzung von 100 % der jährlich verfügbaren Wärme) • 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut • Kofinanzierung des Netzes durch das Land erforderlich 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.03.2009
Biomasse KWK Vorläufige Fassung • Sonstige Voraussetzungen • Anwendung qm-heizwerke bei: - 400 kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) - 1.000 m Trasse (Bestand + Ausbau) 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Wärmeverteilung Biomasse (1) 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.03.2009
Wärmeverteilung Vorläufige Fassung • Förderungsgegenstand • Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) aus Biomasse-Nahwärmeanlagen • Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) bei netzgekoppelten Ökostromanlagen • NICHT förderungsfähig: Netzerweiterungen bestehender Fernwärmeverteilnetze bei fossilen Kraftwerken • NICHT förderungsfähig: Anlagenteile, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes gefördert werden. 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Wärmeverteilung Vorläufige Fassung • Standardförderungssatz • 25% der UIK • 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut • Kofinanzierung durch das Land / EU erforderlich • Sonstige Voraussetzungen • Wärmebelegung: • Bestand < 900 kWh/Trm Verbesserung nach Ausbau • Bestand > 900 kWh/Trm > 900 kWh nach Ausbau • Netzverluste < 20% 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Wärmeverteilung Vorläufige Fassung • Sonstige Voraussetzungen • Anwendung qm-heizwerke bei: - 400 kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) - 1.000 m Trasse (Bestand + Ausbau) 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Geothermie Vorläufige Fassung • Förderungsgegenstand • Bohrung, Wärmeaustauscher, Wärmeverteilnetz,Wiederverpressung • Mindestinvestition: • Umweltrelevante Investitions- kosten (UIK) EUR 35.000,- • Standardförderungssatz • 30 % der UIK • Kofinanzierung durch das Land erforderlich 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Effiziente Energienutzung Vorläufige Fassung • Standardfördersatz = 30% • NEU:Thematische Gliederung • Wärmerückgewinnung • Abluftanlagen, Kälteanlagen, Druckluftsysteme, ... (vereinfachte Abwicklung geplant) Gebäudebezogene Haustechnik • Effizienzsteigerung bei heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen, Innerbetriebliche Abwärmenutzung bei Abwässern, Beleuchtungsoptimierung,... • Prozessorientierte Maßnahmen • Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.01.2009
Klimatisieren und Kühlen Vorläufige Fassung • Fördergegenstand: • Absorptions- und Adsorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Solar, Biomasse, biogene Fernwärme) oder industrieller Abwärme • Free-Cooling Systeme auf Basis von Grund- oder Flußwasser • Prozesskältemaschinen mit alternativen Kältemitteln wie CO2 oder NH3 • Mindestinvestition: • Umweltrelevante Investitionskosten (UIK) EUR 10.000,- • Standardfördersatz = 30% 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.01.2009
Pauschalen für Standardförderprojekte 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008
Standardprojekte Vorläufige Fassung • Anschluss an Fernwärme (> 400 kW) • Standardfördersätze: • 30% für biogene Netze und 15% für fossile Netze • Wärmepumpen (> 400 kWth) • Standardfördersatz = 25% • Mindestarbeitszahlen als Förderbedingung • Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 4,0 • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5 • Solaranlagen (>100 m²) • Standardfördersatz = 30% • Ertragsprognose 20.02.2009 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit 01.01.2009
Thermische Gebäudesanierung (1 von 2) Vorläufige Fassung • Baujahr bis 1990! • Förderungsgegenstand • Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden (Dämmung der Außenwände, oberster und unterster Geschossdecken, etc..) • Sanierung bzw. Austausch der Außenfenster und Türen • NEU! Verschattungssysteme • NEU! LüftungsWRG • Mindestinvestition: • Umweltrelevante Investitionskosten (UIK) EUR 35.000,- 20.02.2009
Thermische Gebäudesanierung (2 von 2) Vorläufige Fassung • Standardförderungssatz • max. 30 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 25% und Kühlbedarf um 20% • max. 20 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 15% und Kühlbedarf um 10% • max. 15% der UIK bei Verringerung des Heizwärmebedarfs um mind. 50% gegenüber dem Bestand (falls triftige Gründe gegen Unterschreiten der OIB-RL vorhanden, z.B. Denkmalschutz) Öko-Innovationszuschlag bis zu 10% bei Anwendung von NAWAROs möglich 20.02.2009
Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Fördergegenstand (1) • Anlagen zur Herstellung von biogenen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen: • Produktionsanlagen zur Herstellung von: • Biodiesel • Bioethanol • Pflanzenölen • Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. der Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder zur Nutzung als Treibstoff. 20.02.2009 ab 01.04.2009
Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Fördergegenstand (2) • Thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. der Aufbereitungs-technologie für die Herstellung von flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen • Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation 20.02.2009 ab 01.04.2009
Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Fördervoraussetzungen • Ansuchen muss vor Liefer- bzw. Baubeginn bei KPC einlangen • Mind. EUR 10.000,- umweltrelevante Investitionskosten • Transportdistanz für Rohstoffe max. 100 km • Mind. 35% Einsparung an Treibhausgasen gemäß EU-Richtlinie (Förderung der Nutzung von Energie aus Erneuerbaren Quellen) 20.02.2009 ab 01.04.2009
Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Förderung • Standard - Förderungssatz • 25% der umweltrelevanten Investitionskosten • 5% Nachhaltigkeitszuschlag zum Standardförderungssatz ist ab einer Einsparung von 45% an Treibhausgasemissionen möglich • Förderung erfolgt aliquot zu der im Inland abgesetzten biogenen Brenn- und Treibstoffe • Förderungsbasis • De-minimis: gesamten umweltrelevanten Investitionskosten • Über de-minimis: umweltrelevante Mehrinvestitionskosten 20.02.2009 ab 01.04.2009