150 likes | 266 Views
Schützt das Fluglärmgesetz vor Fluglärm?. D as FLG von 1971 (1). Prof. Jarass (dtv 5575/99): „… das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (auch wenn es weniger auf die Verhütung von Lärm als auf den Schutz der Flugplätze vor lärmgeplagten Nachbarn abzielt) …“
E N D
Schützt das Fluglärmgesetz vor Fluglärm? J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Das FLG von 1971 (1) • Prof. Jarass (dtv 5575/99): „… das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (auch wenn es weniger auf die Verhütung von Lärm als auf den Schutz der Flugplätze vor lärmgeplagten Nachbarn abzielt) …“ • Prof. Schultze-Fielitz, Köpenick, 22.6.04. Zitat: „Das Fluglärmgesetz ist kein Umweltschutzgesetz.“ J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Das FLG von 1971 • Das FLG ist ein reines Planungsgesetz; es regelt im Wesentlichen nur Baubeschränkungen und technischen Schallschutz. Ausserdem ist es ein Artikelgesetz, das einige Regelungen in das Luftverkehrsgesetz einfügt (§19a; §29b; §32 a; §32b). • Ein Umweltschutzgesetz müsste Grenzwerte einführen, die bei ihrer Überschreitung Rechtsfol-gen, also z.B. Betriebsbeschränkungen, auslösen. Es müsste Maßnahmen einführen, die den Lärm mindern. J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Aufgaben für die Novellierung • Anpassung an die Immissionssituation…3 • Anpassung an europäisches Recht und…5 internationale Entwicklungen, z.B. Mini-mierungsgebot, „Ausgewogener Ansatz“ und mögliche Betriebsbeschränkungen • Schutz gegen Nachtfluglärm einführen….4 • Bei Neu- und Ausbau Schutz verschärfen3 • Schutzfragen bei Routenfestlegungen…..5 • Beteiligungen verbessern…………………….5 J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(1) Geltungsbereich • Verkehrsflughäfen, Verkehrslandeplätze ab 25.000 Bew. pro a, mil. Plätze mit Strahl-Flz, mil. Plätze mit Flz ab 20 t und über 25.000/a • E2000: 5000 Starts/6 Mo • E2000: mil. Plätze mit >5000/6Mo Starts • E2000: auch Luft/Boden-Schießplätze J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(1a) 10 neue Verkehrsflughäfen: Braunschweig; Essen/Mülheim; Friedrichshafen; Hahn; Karlsruhe/Baden-Baden; Lübeck-Blanken-see; Paderborn/Lippstadt; Schwerin-Parchim; Siegerland; Westerland/Sylt 8 neue Verkehrslandeplätze: Augsburg; Egelsbach; Kassel-Calden; Kiel-Holtenau; Mannheim; Mönchengladbach; Speyer; Zweibrücken E2000: +56 Landeplätze J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(2) Index für Lärmbewertung: LAeq (q = 3) E2000: LAeq E2003: Lden; Lnight !!!Berechnung der Leq für beide Betriebsrichtungen E2000: bereits vorgesehen E2003: bereits vorgesehen J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(3) Schutzzonen: • tags: Zone 1: 65 dB(A), Zone 2: 60 dB(A) nachts: Nachtzo1: 55 dB(A), Z2: 50 dB(A) zusätzlich: 6x57 dB(A) bzw. 4x55 dB(A) E2000: nur eine Nachtzone mit 50 dB(A) E2003: Aufteilung der Nachtzonen Wissenschaft: fordert nachts 45 dB(A) J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(4) !!!Neubau und wesentliche Änderungen: • tags: Zone 1: 60, Zone 2: 55 dB(A) nachts: Zone 1: 50, Zone 2: 45 dB(A) zusätzlich: 6x53 dB(A) bzw. 4x52 dB(A) E2000: nur eine Zone mit 45 dB(A) E2003: Aufteilung der Nachtzonen Wissenschaft: fordert nachts 45 dB(A) Wesentlich: 30% Mehrverkehr durch die Maßnahme oder 3 dB(A) J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(5) Schutzzonen an Militärplätzen: • tags: Zone 1: 68 dB(A), Zone 2: 63 dB(A) nachts: Nachtzo1: 55 dB(A), Z.2: 50 dB(A) zusätzlich: 6x57 dB(A) bzw. 4x55 dB(A) E2000: nur eine Nachtzone mit 50 dB(A) E2003: Militärflugplätze gar nicht geregelt Wissenschaft: fordert nachts 45 dB(A) J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(6) Zeitliche Streckung Fünf Jahre bei 69-70 dB(A) Sechs Jahre bei 68-69 dB(A) Sieben Jahre bei 67-68 dB(A) Acht Jahre bei 66-67 dB(A) Neun Jahre bei 65-66 dB(A) Bei Nachtschutzzone 1 bis zu elf Jahre E2000: keine Streckung E2003: geringere Streckung J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(7) Anhörung beteiligter Kreise Beim Erlass von Rechtsverordnungen: Vertreter der Wissenschaft, der Technik, Flugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen, kommunale Spitzenverbände, Lärmschutz- und Umweltverbände, § 32b-Kommission J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(8) Rechtsbehelfe von Gemeinden Bei Festsetzung von Lärmschutzbereichen E2000: Rechtsbehelfe (Klagerecht) für BVF (gegen Planfeststellungen) E2003: auch für anerkannte Vereine (bei Festsetzung von Lärmschutzbereichen) J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Entwurf vom 22.6.04(9) Festlegung von Flugrouten • Anhörungs- und Klagerecht für Gemeinden (beschränkt auf bei der Anhörung vorgebrachte Argumente) • Gestrichen wurde auch die Einführung eines Lärmschutzbeauftragten J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Fazit • Angesichts der Tatsache, dass viele Hundert- tausende in ihrer Gesundheit durch Fluglärm gefährdet sind und die Schutzkosten sich nur bei 40 bis 80 Eurocent pro Flugticket bewegen, was die Flughäfen nicht einmal selbst bezahlen müssen, ist das Verhalten der Verkehrsseite menschenverachtend und das der Politiker undemokratisch und entsolidarisiert. • Die Betroffenen sind nicht gewillt, sich noch weitere Abstriche gefallen zu lassen. Sie fordern vielmehr deutliche Nachbesserungen. J. H. Beckers, Bundesvereinigung gegen Fluglärm