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Die gymnasiale Oberstufe für den Jahrgang mit 6-jähriger sowie mit 5-jähriger Sekundarstufe I

Die gymnasiale Oberstufe für den Jahrgang mit 6-jähriger sowie mit 5-jähriger Sekundarstufe I Eintritt in die Einführungsphase an Gymnasien zum Schuljahr 2010/11. FHR schul. Teil. FHR 11schul. Teil (nur für G9). Anzahl der zu belegenden Kurse und Wochenstunden (G9).

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Die gymnasiale Oberstufe für den Jahrgang mit 6-jähriger sowie mit 5-jähriger Sekundarstufe I

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  1. Die gymnasiale Oberstufe für den Jahrgang mit 6-jähriger sowie mit 5-jähriger Sekundarstufe I Eintritt in die Einführungsphase an Gymnasien zum Schuljahr 2010/11

  2. FHR schul. Teil FHR 11schul. Teil (nur für G9)

  3. Anzahl der zu belegenden Kurse und Wochenstunden (G9) Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr Einführungsphase: 10 (am SWG 11) Kurse, d.h. 33 – 34 Wochenstunden je Halbjahr Qualifikationsphase: 2 Leistungskurse plus mindestens 6 (am SWG 7) Grund- kurse, d.h. mindestens 31 Wochenstunden je Halbjahr in Q1, in Q2 eventuell weniger

  4. Anzahl der zu belegenden Kurse und Wochenstunden (G8) Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr • Anzahl der Wochenstunden in der gymn. Oberstufe: insgesamt 102(Unterschreitung um bis zu 2 Wochenstunden möglich. Geringfügige Überschreitung im Rahmen der bestehenden Blockung möglich, jedoch ohne Anspruch) • Bandbreite je Jahrgangsstufe: 32 – 36 Wochenstunden (durchschnittlich also 34 Wochenstunden). • d.h. in der Einführungsphase: 11-12 Kurse • in der Qualifikationsphase: 2 LK plus 8 GK (oder VK/PK) 4

  5. Vertiefungsfächer (speziell für G8) •  Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der EP, bis zu 2 in der QP). • Halbjährlicher Wechsel ist möglich. • Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: D, M, fF. • Diese findet systematisch nach einem eigenen Lehrplan statt. Anders als Angleichungskurse sollen Vertiefungskurse nicht parallel zum Unterricht verlaufen. • Über die Teilnahme entscheidet die Schule. Sie spricht - über die Hauptfach- lehrer der Klassen 9 - zum Halbjahr Empfehlungen für die Teilnahme aus. Sie darf die Teilnahme auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf begrenzen. • Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“); Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt. •  Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation. 6

  6. G9 Die Einführungsphase Belegverpflichtungen 10 (11) Grundkurse obligatorisch und ggf. 11. (12.) Grundkurs oder Angleichungskurs zur Förderung (§ 8 Abs1 APO-GOSt ) • 12 Kurse sind das Maximum für die EPH • Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet. • Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache (4-stündig), Angleichungskurse. • Ein Fachwechsel zum Halbjahr ist nicht möglich. • Kurse in Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen werden getrennt für den letzten 9-jährigen und den ersten 8-jährigen Bildungsgang unterrichtet. In den übrigen Fächern ist gemeinsamer Unterricht möglich.

  7. G8: Die Einführungsphase Belegverpflichtungen 10 Grundkurse • 11./12. Wahlkurs oder • - 2 Vertiefungsfächer oder • - 11. Wahlkurs + ein Vertiefungsfach und • 12 Kurse und evt. ein Vertiefungskurs sind das Maximum für die EPH • Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet. • Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache (4-stündig),Vertiefungskurse: 2-stündig. • Ein Fachwechsel (Ausnahme: Vertiefungskurse) ist zum Halbjahr nicht möglich. • Kurse in Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen werden getrennt für den letzten 9-jährigen und den ersten 8-jährigen Bildungsgang unterrichtet. In den übrigen Fächern ist gemeinsamer Unterricht möglich. 8

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  9. Klausurverpflichtungen G8/G9 Einführungsphase: Deutsch, Mathematik, alle Fremdsprachen eine Gesellschaftswissenschaft, eine Naturwissenschaft Auf Wunsch in weiteren Fächern (in D,M,FS zwei Klausuren je Halbjahr, in GW und NW eine) 11

  10. G8: Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase Deutsch, Mathematik  2. Klausur im 2. Halbjahr  keine Zweitkorrektur, aber schulinterne Evaluation  Fremdsprachen: Möglichkeit der mdl. Kommunikationsprüfung nach schulischer Entscheidung 12

  11. 10 Fächer sind die Grundlage. Man unterscheidet zwischen Fächern der Gruppe 1 (D,M,fFS) und Gruppe 2 (übrige 7 Fächer)versetzt, falls kein „mangelhaft“ oder nur eins in einem Gruppe 2-Fach ein „mangelhaft“ in Gruppe 1 verlangt Ausgleich in Gruppe 1 zweimal „mangelhaft“ ist nicht versetzt, lässt aber Nachprüfungsmöglichkeiten dreimal „mangelhaft“ oder einmal „ungenügend“ heißt Wiederholung der EPH G8: Bei Nichtversetzung Realschulabschluss o.ä. G8/G9: Versetzung nach Q1 13

  12. Latinum G8/G9 Bei Lateinbeginn ab Klasse 7: am Ende der Einführungsphase also jeweils nach 5 SchuljahrenBei Lateinbeginn ab Klasse 6: am Ende der Einführungsphase Ausreichende Leistungen im Abschlusshalbjahr sind erforderlich.

  13. G9: Die Qualifikationsphase Belegverpflichtung insgesamt: 32 - 34 anrechenbare Kurse 2 Leistungskurse 6 (am GSW 7 Grundkurse) und Maximal 10 Kurse dürfen pro Halbjahr belegt werden Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Projektkurse: 2-stündig

  14. Belegverpflichtung insgesamt: 38 - 40 anrechenbare Kurse G8: Die Qualifikationsphase 2 Leistungskurse 7 Grundkurse • 8. Grundkurse oder • - Vertiefungsfach / Projektkurs und Maximal 10 Kurse dürfen pro Halbjahr belegt werden. Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Vertiefungskurse und Projektkurse: 2-stündig 16

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  16. Projektkurse (G8; für G9 nachrangig)  Angebot der Qualifikationsphase.  Zweistündiger Jahreskurs, ggf. schuljahresübergreifend (!) (Q1/Q2).  Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Projektorientiertes, anwendungsorientiertes, ggf. fachübergreifendes Arbeiten  Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach).  Abgrenzung der Themen vom verbindlichen Lehrplan.  Gruppenarbeiten auch im Rahmen der Abschlussleistung sind möglich.  Die Belegung erspart die Erstellung einer Facharbeit. 19

  17. Klausurverpflichtungen G8/G9, Qualifikationsphase • die 4 Abiturfächer • Deutsch • Mathematik • eine Fremdsprache (immer die neu eins. FS), eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich • Achtung: In den Fächern, die in 13 als 3./4. Abiturfach gewählt • werden, muss ab 12.1 geschrieben werden. Im letzten Halbjahr gelten Sonderregelungen 20

  18. Wahl der vier Abiturfächer (2 LK und 2 GK) • Zwei Fächer aus dem Kanon „Deutsch, Mathematik, Fremdsprache“ • Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Kunst oder Musik können das erste Aufgabenfeld alleine nicht abdecken.) • Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. • PS Sport ist wieder als 3./4. Abiturfach möglich

  19. Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS):  Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften (bzw. NW + If) - Naturwissenschaft + Kunst/Musik/Sport  Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: • die Wahl von Kunst oder Musik oder Sport • die Wahl von zwei Fremdsprachen • die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften

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  26. Ganzjähriger Auslandsaufenthalt

  27. Halbjähriger Auslandsaufenthalt in der Jgst. 11 (10) (EPH) • Bei halbjährigem Auslandsaufenthalt wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt. • Halbjahr EPH: mittlerer Schulabschluss und Latinum (bei Latein ab Klasse 7 (6) können durch Fortführung in der Einführungsphase erworben werden (bei Versetzung nach Q1 bzw. „ausreichend“ als Abschlussnote). • Halbjahr EPH:Für den Erwerb des Sek I-Abschlusses und des Latinums (bei Latein ab Klasse 7 (6) ) gelten die besonderen Bestimmungen wie für den ganzjährigen Auslandsaufenthalt mit Fortsetzung der Laufbahn in Q1.

  28. Belegung von 32 – 34 anrechenbaren Kursen • Fortführung als GK oder LK verpflichtend: • durchgehend bis zum Abitur: • D, M, eine FS, eine GW, eine NW (Bi,Ch,Ph), SP, • zweite FS oder zweites nw-techn. Fach • mind. bis Ende Q1: • KU/MU(oder Ersatzfächer); RE (ersatzweise PL) FHR schul. Teil FHR11 schul. Teil

  29. Belegung von 38 – 40 anrechenbaren Kursen • Fortführung als GK oder LK verpflichtend: • durchgehend bis zum Abitur: • D, M, eine FS, eine GW, eine NW, SP, • zweite FS oder zweites nw-tc. Fach • mind. bis Ende Q1: • KU/MU (bzw. Ersatzkurse in Q2) • RE (ersatzweise PL) FHR schul. Teil 35

  30. G8/G9 Berechnung der Gesamtqualifikation Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte): • Einbringung von 32 – 34 (G8: 35 – 40) anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase • Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt. • Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach gezählt. • Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden. • G9: Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40 z. B.: 200 : 40 (24 GK plus 8 LK) x 40 = 200 • G8: Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40; z.B.: 215 : 43 (27 GK plus 8 LK) x 40 = 200 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt). Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte): Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung)

  31. Maximal zulässige Defizite (20 %) bei Einbringung von: G9 32 Kursen: 6 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite 33 – 34 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite G8 35 - 37Kursen:7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite 38 - 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. G8/G9 Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte) Block I: G9: 32 – 34 anrechenbare Kurse aus der Qualifikationsphase darunter alle 4 Halbjahreskurse in den Abiturfächern G8: 35 – 40 anrechenbare Kurse aus der Qualifikationsphase

  32. Eine Anschaffung und eine Veranstaltung in der Einführungsphase • Ein Graphiktaschenrechner (CASIO fx 9860 G) für einen modernen Mathematikunterricht (Kosten ca. 90 €; am günstigsten ist die Anschaffung über den Förderverein) • Zwei Einführungstage in die Oberstufe (letztes Jahr in der Jugend- herberge Köln), auf denen, in Zusammenarbeit mit der Akademie des Bistums Aachen, das (vor)wissenschaftliche Arbeiten und die Erstellung einer Facharbeit trainiert werden (ebenfalls ca. 90 €)

  33. Informationenim Bildungsportal NRW unter„Schulform“ – „Gymnasium“ www.schulministerium.nrw.de 39

  34. Ein internetbasiertes Planungstool für Schülerinnen, Schüler und Eltern (LUPO) 41

  35. THE END Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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