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Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab. Aufnahmevoraussetzungen. § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“
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Aufnahmevoraussetzungen • § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“ • Für das zu wählende Pflichtinstru-ment (z.B. Violine, Cello, Klavier, Saxophon etc.) sind keine Vorkennt-nisse nötig.
Unterricht im Musischen Zweig:Ablauf des Unterrichts • Musik ist Kernfach • Musikpraxis (Singen und Musizieren) • Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten-schrift/Harmonielehre/Gehörbildung) • Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit) • Eine Schulaufgabe pro Halbjahr • Pflichtinstrument • Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen • Musikliteratur aus verschiedenen Epochen • Ein Pflichtstück und ein Wahlstück pro Halbjahr
Unterricht im Musischen Zweig:zusätzliche Wahlunterrichts-angebote/Aufführungen • Orchester • Chor (Ober- und Mittelstufe) • Chor (Unterstufe) • Bigband • Blechbläserensemble • Klezmerband • Einzelne Instrumente (Klavier, Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Violine, Cello etc.) • Treten auf bei folgenden Anlässen: • Weihnachts- und Sommerkonzerte • Schulische und außerschulische Veranstaltungen aller Art (Gottesdienste, Abiturfeier, Einweihungen, Benefizkonzerte etc.) • Dazu kommen noch für die musischen Schüler Klassenvorspiele
Unterricht im Musischen Zweig:Lehrkräfte/Instrumente • Schulmusiker • Instrumentallehrer (Schule) • Instrumentallehrer (privat) • Leihinstrumente (Violine, Cello) • Persönliche Instrumente
Unterricht im Musischen Zweig:Instrument und gemeinsames Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung • Ausdauer • Konzentrationsfähigkeit • Innere Ruhe • Teamfähigkeit • Sozialkompetenz
Unterricht im Musischen Zweig:Vergleich mit den übrigen Fächer • Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge-schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt-schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler • Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler • Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler • Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler • 1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler • Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi-sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)
Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Belegungsmöglichkeiten • Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik • Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe-reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)
Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Abiturprüfung • Musik grundsätzlich als Abiturfach wählbar: • Als schriftliches Abiturfachmit prakti-schen Anteilen (das 2-stündige Grund-fach und 1 Std. Instrument) • Als mündliches Abiturfach (nur das 2-stündige Grundfach)