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Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II vom 15. Juli 2011. Ursula Heck Ltd. Regierungsschuldirektorin. Jürgen Herbst, SemL.
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Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und FörderlehrerFörderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL IIvom 15. Juli 2011 Ursula Heck Ltd. Regierungsschuldirektorin Jürgen Herbst, SemL
Gesamtnote der bestandenen Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern Zweite Prüfung ? Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II Gesamtprüfungsnote
Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II Zweite Prüfung • Schriftliche Prüfung • Schulpraktische Prüfung • Mündliche Prüfung • Gutachten des Seminarleiters
Förderlehrerprüfungsordnung II1. Schriftliche Prüfung • Aufsichtsarbeit aus den Bereichen Erziehung und Unterricht einschließlich unterrichtsbezogener Praxisfelder • Auswahl aus drei Aufgaben • Arbeitszeit: 4 Stunden
Förderlehrerprüfungsordnung II1. Schriftliche Prüfung • einheitlich vom Staatsministerium gestellt • zeitgleiche Bearbeitung
Förderlehrerprüfungsordnung II2. Schulpraktische Prüfung • Deutsch und Mathematik • in drei aufeinanderfolgenden Stunden • FöLAin / FöLA muss mit diesen Schülergruppen mindestens sechs Wochen vor der Prüfung die Arbeit aufgenommen haben
Förderlehrerprüfungsordnung II2. Schulpraktische Prüfung • Inhalte aus den erstellten Förderplänen ersichtlich • selbstständig abgefasste Ausarbeitung • mündliche Bekanntgabe der Note kein Prüfungsgespräch
Förderlehrerprüfungsordnung II 3. Mündliche Prüfung • zwei mündliche Prüfungen Schulaufsichtsbeamter und Seminarleiter • Didaktik und Methodik der Fächer Deutsch und Mathematik • dabei: wesentliche Bestimmungen des Schulrechts sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
Förderlehrerprüfungsordnung II 3. Mündliche Prüfung • zwei Prüfungen an einem Tag • Prüfungszeit: je 30 Minuten • Bildung einer Durchschnittsnote • mündliche Bekanntgabe der Note
Förderlehrerprüfungsordnung II 4. Gutachten des Seminarleiters • Unterrichtskompetenz • erzieherische Kompetenz • Handlungs- und Sachkompetenz
Förderlehrerprüfungsordnung II 4. Gutachten des Seminarleiters • gegen Ende des Vorbereitungsdienstes • unter Verwendung von Notenstufen • Schulleitungen erstellen eine schriftliche Abfassung der Beobachtungen • Bildung einer Durchschnittsnote
Gesamtnote der bestandenen Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern Gesamtnote der Zweiten Prüfung Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II : 2 Gesamtprüfungsnote
Förderlehrerprüfungsordnung II Nichtbestehen der Prüfung • Gesamtnote schlechter als ausreichend • Note der schulpraktischen Prüfung schlechter als ausreichend • Durchschnittsnote aus der Note der schriftlichen Prüfung und der Durchschnittsnote der mündlichen Prüfungen schlechter als ausreichend
Förderlehrerprüfungsordnung II Nichtbestehen der Prüfung • Unterschleif, Beeinflussungsversuche oder Unterbrechung
Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ursula Heck Ltd. Regierungsschuldirektorin Jürgen Herbst, SemL