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Ursachen. Tätigkeitsverbot nach § 42 IFSG. Hygienegebote. IFSG. Zzgl. den Belehrungsvorgaben des LGA BW. Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich. ....leckere Back- und Konditoreiwaren. ..... können auch Krankheiten verursachen!.
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LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Ursachen Tätigkeitsverbot nach § 42 IFSG Hygienegebote IFSG Zzgl. den Belehrungsvorgaben des LGA BW Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
....leckere Back- und Konditoreiwaren........ • ..... können auch Krankheiten verursachen! LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Ursachen • Mangelnde Sauberkeit • Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln • Kontakt mit/ Verzehr von rohen tierischen Lebensmitteln LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Krankheiten • Brechdurchfallerkrankungen • Cholera • bakterielle Ruhr • Salmonellose • andere Magen-Darm-Erkrankungen, z.B. durch Viren oder Eitererreger verursacht • Ansteckende Leberentzündung • Hepatitis A und E • Thyphus und Paratyphus LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Bakterien • mit dem Auge nicht sichtbare Einzeller können sich in Lebensmitteln rasant vermehren und können Lebensmittel vergiften • Viren • noch kleiner als Bakterien • „Zellschmarotzer“ • können sich in Lebensmitteln nicht vermehren, werden aber durch diese übertragen! Krankheitserreger LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Verzehrsfertige Lebensmittel werden mit Krankheitserregern verunreinigt... • Direkt von Menschen • (Keimträgern) • Indirekt über: • verunreinigte Gerätschaften, • unsaubere Arbeitskleidung, • andere rohe Lebensmittel • (besonders tierischer Herkunft) Übertragungswege LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Ursache Mensch • Erkrankte • z.B. an einer Durchfallerkrankung • Ausscheider • Menschen, die sich gesund fühlen, aber Erreger ausscheiden • Menschen mit eitrigen Wunden oder eiternden Entzündungen • an unbedeckten Körperteilen oder • anderen über Lebensmittel übertragbaren Hautkrankheiten LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gefahr • leicht verderbliche Lebensmittel, bilden den geeigneten Nährboden für Erreger (Bakterien) • Lebensmittel, die ohne Erhitzung (backen, kochen, braten) abgegeben werden Gefahr Lebensmittel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gefährdete Lebensmittel • Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen • Milch und Erzeugnisse aus Milch oder auf Milchbasis (z.B. Käse, Joghurt) • Fleisch, Geflügelfleisch (roh und gegart) und Erzeugnisse daraus (z.B. Wurst, Hackfleisch) • Fische, Krebse oder sonstige Meeresfrüchte (Weichtiere, Muscheln, etc.) oder Erzeugnisse daraus (z.B. belegtes Baguette mit Krabbencocktail) • Eiprodukte (z.B. Eiklar, Eiweiß oder Eigelb) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gefährdete Lebensmittel • Säuglings- oder Kleinkindernahrung • Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen • Backwaren mit nicht durchgebackenen Anteilen (z.B. Torten, kremgefülltes Gebäck) • Feinkost- Rohkost - und Kartoffelsalate, Marinaden und Speisen mit Mayonnaise, Saucen, Nahrungshefe LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gefahr • durch Lebensmittel, die mit pathogenen Mikroorganismen kontaminiert sind, sind alle Verbraucher gefährdet • Lebensgefahr • bei Kranken und/oder • alten Menschen, • Säuglingen/Kleinkindern Gefahr Verbraucher LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Tätigkeitsverbot bei..... § 42 • Erkrankung oder Verdacht auf • Ansteckende Magen-Darm-Erkrankung • Typhus abdominalis • Paratyphus • Cholera • Shigellenruhr • Salmonellose • Ansteckende Leberentzündung (Hepatitis A und E) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Tätigkeitsverbot bei..... § 42 • Hautkrankheiten, die über Lebensmittel übertragbar sind • Infizierten (eitrigen) Wunden an Händen und unbedeckten Körperteilen • Ausscheidung von Krankheitserregern (wie z.B. Salmonellen) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Erkrankte oder einer Krankheit verdächtige Personen oder Ausscheider dürfen nicht tätig seinoder beschäftigt werden, • beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von • leicht verderblichen Lebensmitteln, wenn sie mit diesen in Berührung kommen § 42 Tätigkeitsverbot LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gilt entsprechend, wenn diese Personen mit Gerätschaften (Bedarfsgegenständen)so in Kontakt kommen, dass Erregerübertragung auf Lebensmittel möglich ist Tätigkeitsverbot § 42 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Tätigkeitsverbot § 42 • Giltkraft Gesetzes • Mussnicht extra angeordnetwerden • Bei Nichtbefolgen mitStrafebedroht • Gesundheitsamt kannAusnahmenzulassen • Tätigkeiten ohne Berührungzuleicht verderblichen Lebensmitteln(Folie 9 + 10) oder außerhalb der Arbeitsbereiche mit kritischen Produkten sind erlaubt LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber! Vorbeugung • Sorgfalt und persönliche Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln • Bei Erkrankung, Ausscheidung, sowie bei Verdacht LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Häufiges Waschen und ggf. Desinfizieren der Hände und Händetrocknen mit Einwegtüchern Hygienegebote • Persönliche Sauberkeit und Hygiene • vor Arbeitsantritt • nach dem Toilettenbesuch • bei Arbeitsplatzwechsel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Saubere komplette Arbeitskleidung • Wunden wasserdicht abdecken Hygienegebote • Hand- und Unterarmschmuck ablegen • Nicht auf Lebensmittel Husten oder niesen LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Arzt aufsuchen bei... • Durchfall und Erbrechen • Hautausschlag • Eiternden Hautwunden • Anhaltendem Niesen oder Husten • Fieber • Gelbfärbung der Haut und der Augenäpfel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger