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Belehrung nach § 43 IFSG. Besonders empfindliche Lebensmittel. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus. Eiprodukte. Besonders empfindliche Lebensmittel.
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Belehrung nach § 43 IFSG Gesundheitsamt Schweinfurt
Besonders empfindliche Lebensmittel • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus • Eiprodukte Gesundheitsamt Schweinfurt
Besonders empfindliche Lebensmittel • Säuglings- und Kleinkindernahrung • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen Gesundheitsamt Schweinfurt
Persönliche Hygiene • Auf saubere Arbeitskleidung ist zu achten! • Während der Küchenarbeit Haar bedecken! • Vor Arbeitsbeginn, vor jedem Arbeitsgang und nach jedem Toilettenbesuch Hände gründlich waschen! Gesundheitsamt Schweinfurt
Persönliche Hygiene • Verletzungen an Händen und Unterarmen sind sachgerecht zu versorgen und mit wasserundurchlässigemMaterial abzudecken! • Beim Niesen oder Husten vom Lebensmittel abwenden und Taschentuch vor Nase bzw. Mund halten! • Rauchen ist im Lebensmittelbereich verboten! Gesundheitsamt Schweinfurt
Hinderungsgründe nach § 42 IfSG Tätigkeitsverbot bei Krankheitsersscheinungen folgender Erkrankungen: Gesundheitsamt Schweinfurt
Hinderungsgründe nach § 42 IfSG Tätigkeitsverbot bei Auscheidung von: Gesundheitsamt Schweinfurt
Hinderungsgründe nach § 42 IfSG Gesundheitsamt Schweinfurt
Die Nachbelehrung Wer muss nachbelehrt werden? Gesundheitsamt Schweinfurt
Die Nachbelehrung Wer belehrt nach? Gesundheitsamt Schweinfurt
Die Nachbelehrung Wichtig! Gesundheitsamt Schweinfurt
Haben Sie noch Fragen? Zur 1. Folie Gesundheitsamt Schweinfurt