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Wie inklusiv sind die Schulen in Sachsen-Anhalt ?. Verständnis von Inklusion. Inklusion bedeutet „Einschluss“ kein Synonym für Integration Inklusive Bildung - diskriminierungsfreier Zugang aller Kinder zu den allgemeinen Bildungsangeboten
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Wie inklusiv sind die Schulen in Sachsen-Anhalt ? Dr. K. Greve/MK LSA 7.Mai 2013
Verständnis von Inklusion • Inklusion bedeutet „Einschluss“ • kein Synonym für Integration • Inklusive Bildung - diskriminierungsfreier Zugang aller Kinder zu den allgemeinen Bildungsangeboten • Schulen sollen in der Lage sein, sich den unterschiedlichen Bedarfslagen der Kinder zu stellen • didaktisch-methodische Antworten auf individuelle Lernausgangslagen finden • die Lernentwicklung aller Lernenden trotz bestehender ethnischer, kultureller, sozialökologischer Unterschiede, unterschiedlicher Entwicklungsstände voranbringen Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Integration • bedeutet Eingliedern, Einstufen • integrative Bildung wird als gemeinsamer Unterricht gesehen, • heißt, das bestehende System „gestattet“ die Beschulung von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen • heißt, die Kinder/Jugendlichen passen sich dem bestehenden System an, • zur Unterstützung gibt es zusätzlich personelle, pädagogische, sächliche, finanzielle „Aufwendungen
Von Integration zu Inklusion • heißt zunehmend Rahmenbedingungen schaffen, den gemeinsamen Unterricht zu qualifizieren, damit • sich das System auf die Heterogenität einstellt und nicht • die Kinder/Jugendlichen eingegliedert bzw. nicht „nicht ausgegliedert“ werden
Die Schulen Sachsen-Anhalts • befinden sich auf einem Weg, dessen langfristiges Ziel inklusive Bildung heißt • befassen sich mit unterschiedlichen Konzepten, deren Vernetzung diesem Ziel dient • Zu diesen Konzepten zählen u.a. • die Schuleingangsphase, • zertifizierte Schulen zu unterschiedlichen pädagogischen Sachverhalten
Entwicklung inklusiver Bildungsangebote • durch UN-BRK beschleunigt • gesamtgesellschaftliche Aufgabe, d.h. Bildung ist ein Baustein • Deutschland gehört zu Unterzeichnerstaaten • Entwicklung in Deutschland wird europa- und weltweit wahrgenommen
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen • nimmt Bezug auf die Umsetzung der Menschrechtskonvention von 1948, die in Deutschland 1953 in Kraft trat, führte zur Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen • UN-BRK Dez. 2006, Ratifizierungsgesetz Dez 2008, Urkunde März 2009 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Allgemeine Menschenrechte, auf die die UN-BRK insbesondere Bezug nimmt: • Diskriminierungsverbot • Recht auf Leben und Freiheit • Anerkennung als Rechtsperson • Meinungs- und Informationsfreiheit • Recht auf soziale Sicherheit • Recht auf Bildung • Recht auf Arbeit • Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Artikel 24 (Recht auf integrative/inklusive Bildung) • Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf Bildung für behinderte Menschen ohne Diskriminierung • Einführung und Sicherstellung einer integrativen/inklusiven Schulbildung • Menschen mit Behinderungen sollen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden • Vertragsstaaten stellen sicher, dass zum Erlernen von Blindenschrift, Kommunikations-, Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie für das Erlernen der Gebärdensprache und zur Förderung der sprachlichen Identität geeignete Maßnahmen ergriffen werden (insbesondere für gehörlose, sehbehinderte, blinde, taubblinde Menschen) Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Wahrnehmung der Verpflichtung zur Inklusion in LSA • Inklusion wird von vielen Eltern, deren Kinder behindert oder von Behinderung bedroht sind als Rechtsanspruch wahrgenommen • viele Eltern wählen bewusst den allgemeinen Lernort zur Förderung für ihr Kind • gleichwohl wollen gegenwärtig ebenso viele Eltern dieser Kinder die Förderung in der Förderschule • eine Vielzahl von Schulen setzt sich schon mehrjährig mit der Gestaltung des GU auseinander und ist dabei den Perspektivwechsel zu vollziehen • zugleich gibt es zahlreiche Schulen, die sich damit sehr schwer tun und zunächst veränderte Rahmenbedingungen erwarten, ohne sich mit den schulinternen Möglichkeiten („Schatzsuche“) zu befassen • das Land hält seit Jahren umfassende Fort- und Weiterbildungsangebote vor, die sehr gut angenommen werden, zugleich fühlen sich viele nicht ausreichend vorbereitet • um alle Betroffenen und Akteure „mitzunehmen“ hat sich LSA für ein angemessenes Schrittmaß entschieden Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Maßnahmen, die der Entwicklung inklusiver Bildungsangebote zuzuordnen sind: • die Ausgestaltung der Schuleingangsphase, • die Bereitstellung von Förderpädagogen in der Grundschule ohne vorherige Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, • die Entwicklung eines Konzepts für eine Gemeinschaftsschule, • der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts, • die Entwicklung von Netzwerkschulen zur Begabtenförderung, zur Unterstützung der individuellen Lernförderung von Kindern mit Lernbeeinträchtigungen (z.B. Lese-Schreib-Schwierigkeiten,…) • die Qualifikation der Lehrkräfte, • Entwicklung eines veränderten Verständnisses von Förderdiagnostik (Diagnostik als Grundbaustein für Unterrichtsgestaltung, nicht als ressourcenbringendes Verfahren ohne Auswirkung auf Schulentwicklung) Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Besondere Problematik: • deutsches Bildungssystem hat im Verlaufe seiner Entwicklung zahlreiche ausgliedernde Faktoren geschaffen, z.B. • festgelegte Kompetenzen für Schulbesuchsjahre und Schulformen • Regelungen für Anerkennung von Abschlüssen • Regelungen zur Versetzung, zur Bewertung, zum Nachteilsausgleich,…. • Lehrerausbildung und Lehrertätigkeit stark auf Homogenität ausgerichtet • breit strukturiertes Förderschulsystem • Diese Faktoren gilt es nunmehr zu prüfen und ggf. flexibler zu nutzen bzw. schrittweise zu verändern. Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Entwicklung GU von 2002/03 – 2012/13 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Entwicklung GU in den Förderschwerpunkten Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Verteilung des GU in den Schulformen 2011/12 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Anteil der Schulen mit GU Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Gelingensbedingungen und Stolpersteine Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Maßnahmen im Landeskonzept zum Ausbau des GU Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 Evaluierung und Qualifizierung der präventiven Grundversorgung an Grundschulen Zertifizierung von Grund- und Sekundarschulen (später auch andere Schulformen) als Schulen mit inklusivem Profil Flexibles sonderpädagogisches Unterstützungssystem für GU an Gymnasien Qualifizierung der Basisförderschulen zu Kompetenz- und Beratungszentren Entwicklung von Materialien zur Schulausstattung Qualifikation der Akteure
Entwicklung inklusiver Bildungsangebote • setzt aktive Auseinandersetzung aller an Bildung Beteiligten voraus • bedeutet auf „Schatzsuche“ in jeder Schule zu gehen, um Rahmenbedingungen zu verbessern • bedeutet Perspektivwechsel wahrzunehmen • heißt intensive Arbeit an der Qualität des Unterrichts, • bedeutet Nutzung von Nachteilsausgleich • betrifft alle Schulformen und • heißt zunächst inhaltlich und organisatorische Qualifizierung des gemeinsamen Lernens Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Schulen im nördlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind : • GS Bismark; GS Stendal-Nord; GS Erich-Kästner Haldensleben; GS Umfassungsweg Magdeburg; GS Fliederhof Magdeburg; Schneider-GS Schönebeck; GS Badersleben; GS Fallstein/OT Hessen; GS Harzblick Wernigerode; Integrationsgrundschule Kleers Quedlinburg, GS „Am Pfeilergraben“ Aschersleben, GS „Karl Liebknecht“ Schönebeck, GS Weitlingstraße Magdeburg, GS Leipziger Straße Magdeburg, GS „Vier Jahreszeiten“ Egeln, GS Güsten, GS „Albert Einstein“ Burg • Sekundarschule Clausewitz Burg; Sekundarschule Möser; SEK Schwanebeck, SEK „O. Linke“ Magdeburg, SEK „Th. Müntzer“ Magdeburg, • Gymnasium Osterwieck Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Schulen im südlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind : • GS Zeitz-Ost; GS Bergsiedlung Zeitz; GS Nebra; GS „Groß Leinungen“; GS Südwest Sangerhausen, Domgrundschule Naumburg (GS in freier Trägerschaft), GS „Regenbogenschule“ Köthen, GS „Anhaltsiedlung“ Bitterfeld, GS Süd- West Sangerhausen, GS Naturgrundschule Heiligenthal, GS Bergsiedlung Zeitz, GS Zeitz-Rasberg, GS „Erich Weinert“ Wolfen, GS Pouch, GS Friedersdorf, GS „Elbkinderland“ Elster, GS Kemberg, GS Klieken, GS „Pestalozzi“ Bitterfeld, GS Jessen, GS Reinsdorf, GS „Am Akazienwäldchen“ Dessau, GS „An der Stadtmauer“ Zerbst • Sekundarschule A.-W.-Francke Halle, SEK „Völkerfreundschaft Köthen, SEK Jessen, Sek „Am Schwanenteich“ Zeitz, Sek Neustadtschule Weißenfels, SEK Reinsdorf • Südstadtgymnasium Halle; IGS Halle; Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Ausbau GU heißt Anpassung des Förderschulnetzes Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Herausforderungen • wenig Vorerfahrungen der Beteiligten • Ängste, Vorbehalte, Akzeptanz der veränderten Rechtslage • Wahlrecht der Eltern bzw. der Betroffenen (unsichere Planungsgröße) • veränderte Aufgabenfelder in Schule • Professionalität der Fachkräfte • Bedarfe in der Aus-, Fort- und Weiterbildung • Schulorganisation und Schulentwicklung Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Inklusion • ist ein Rechtsanspruch • Perspektivwechsel muss schrittweise vollzogen werden • braucht Willen zur Veränderung und Engagement • geht nicht ohne die Beteiligten und Akteure • ist nicht auf den Bildungsbereich begrenzt • braucht Kooperation, Vernetzung und Innovation Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Dr. K. Greve/MK LSA März 2013