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Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes. Birgit Gutschlhofer 20.10.2009. EU-Richtlinien. 2000/43/EG Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit
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Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes Birgit Gutschlhofer 20.10.2009
EU-Richtlinien • 2000/43/EGGleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit • 2000/78/EGallgemeiner Rahmen für Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf • 2002/73/EGGleichbehandlung und aktive Gleichstellung von Frauen und Männern (Änderungsrichtlinie 76/207/EWG) • 2004/113/EG Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen für die Privatwirtschaft • Gleichbehandlungsgesetz GlBG • Bundesgesetz über die Gleichbehandlung • GBK/GAW-Gesetz • Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft
Aufbau GlBG • I. Teil • Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt • II. Teil • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung od. des Alters in der Arbeitswelt • III. Teil • Ethnische Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt • IIIa Gleichbehandlung der Geschlechter außerhalb der Arbeitswelt
Arbeitswelt • Stelleninserate • Begründung des Arbeitsverhältnisses • Entgelt / Sozialleistungen • betriebliche Aus- und Weiterbildung / Umschulung • beruflicher Aufstieg • Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Diskriminierung durch (sexuelle) Belästigung • Viktimisierung (Reaktion auf Beschwerde bzw. Unterstützung)
Sonstige Arbeitswelt • Beim Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung außerhalbdes Arbeitsverhältnisses • Bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- u. ArbeitgeberInnenorganisationoder Berufsorganisation einschließlich der Inanspruch-nahme der Leistungen solcher Organisationen • Bei den Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit
Diskriminierung wegen ethnischer Zugehörigkeit (III. Teil) • Soziale Sicherheit • Gesundheitsdienste • Bildung • Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (einschl. Wohnraum) • Unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gilt nicht als Diskriminierung
Teil IIIa, was ist geregelt? • Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen • Beispiele: Versicherungsverträge, Fahrschein für Transportmittel, Freizeiteinrichtungen, Friseur/in, etc.
Rechtsfolgen • Diskriminierungen • Schadenersatzansprüche • Mindestbeträge • Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung • Stellenausschreibung • Verwaltungsstrafen
Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung Betriebsrätin / Betriebsrat Gleichbehandlungs-anwaltschaft von Diskriminierungbetroffene Personkann sich wenden an Gleichbehandlungs-kommission Gerichte AK / ÖGBRechtsanwältinnen/anwälte NGOs
Gleichbehandlungsanwaltschaft: 1. Beratung/Unterstützung/Begleitung/Verhandlung • Beratung und Unterstützung vonPersonen, die sich diskriminiert fühlen • Einholen von Informationen vonArbeitgeberIn bzw. Betriebsrat/Betriebsrätin(sind zur Auskunftserteilung verpflichtet) • Verhandlungen im Vorfeld eines formellenVerfahrens • Unterstützung bei innerbetrieblicherKonfliktbewältigung/Prävention
Gleichbehandlungsanwaltschaft:2. Kompetenzen in Rechtsverfahren • Antragstellung an die Gleichbehandlungskommission • Ermittlungstätigkeiten im Auftrag der Gleichbehandlungskommission • Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen der Gleichbehandlungskommission/Recht auf Beiziehung von Fachleuten • Antragstellung an die Bezirksverwaltungsbehörde bei nicht diskriminierungsfreien Stellenanzeigen
Gleichbehandlungsanwaltschaft:3.Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit/Politikberatung • Workshops / Seminare / Vorträge • Medienarbeit • Beratung / Unterstützung beibetrieblichen Gleichstellungsvorhaben • Berichte • Politikberatung • Forschung
Wo finde ich was? Internetadresse für Gesetz: www.ris.bka.gv.at Gleichbehandlungsanwaltschaft: Taubstummengasse 11, 1040 Wien 0800/ 206 119 www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at