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Foliensatz zum dossierpolitik Nr. 5, 1. März 2010. Ein neues Präventionsgesetz: Fluch oder Segen?. Ausgangslage. Der Bundesrat legt die Botschaft zu einem neuen Präventionsgesetz vor. Er will damit eine Gesetzeslücke bei nicht-übertragbaren Krankheiten schliessen.
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Foliensatz zum dossierpolitik Nr. 5, 1. März 2010 Ein neues Präventionsgesetz:Fluch oder Segen?
Ausgangslage • Der Bundesrat legt die Botschaft zu einem neuen Präventionsgesetz vor. • Er will damit eine Gesetzeslücke bei nicht-übertragbaren Krankheiten schliessen. • Bund will damit die Prävention und Gesundheits-förderung in der Schweiz stärken. • Kern des Gesetzes ist ein neues, öffentlich-rechtliches Präventionsinstitut.
Lebenserwartung in Jahren mit guter Gesundheit • Health Adjusted Life Expectancy (HALE) Quelle: WHO Statistics
Wer die Präventionsleistungen bezahlt Total: 1,289 Mrd. Franken Quelle: Bundesamt für Statistik
Die Finanzierungsquellen im Präventionsbereich In Mio. Franken (2007) Quelle: Bundesamt für Statistik
Richtige Ziele der Vorlage (1) • Klärung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. • Verbesserung der Steuerung und Koordination aller Akteure durch nationale Ziele. • Verbesserung der Koordination unter den zuständigen Bundesstellen. • Bündelung der Massnahmen des Bundes in einzelnen Themenbereichen.
Richtige Ziele der Vorlage (2) • Sicherstellung der Qualität und die Förderung der Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen. • Gewährleistung der Autonomie der Kantone. • Weiterentwicklung der Gesundheitsstatistik und der Gesundheitsberichterstattung.
Falsche Ziele der Vorlage • Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. • Rechtliche Verankerung von Finanzhilfen an gemeinnützige Organisationen. • Einführung der Gesundheitsfolgenabschätzung. • Einheitliche Neuregelung nur zweier Finanzierungsquellen (KVG-Abgabe und Tabakfonds).
Gründe gegen ein neues Institut • Monopolisierung und Verstaatlichung der Prävention und Gesundheitsförderung. • Verdrängung von privaten Initiativen (Crowding-out). • Fragwürdige Corporate Governance in der Verteilung der Präventionsmittel. • Verwaltungsapparat mit ausufernder Finanzierung. • Verfassungsmässig fragwürdig.
Position economiesuisse • Ablehnung des Präventionsinstituts • Die Steuerungs- und Koordinationsinstrumente, sowie die Möglichkeit, auch bei nicht-übertragbaren Krankheiten aktiv zu werden, begrüssen wir. • Gesetzesentwurf bedarf einer massiven Überarbeitung. Rückweisung an den Verfasser mit klarem Auftrag zur Überarbeitung
Facts und Hintergründe • dossierpolitik Nr. 5/2010: „Ein neues Präventionsgesetz: Fluch oder Segen?“ • www.economiesuisse.ch
Fridolin Marty Stv. Leiter Wirtschaftspolitik & Bildung Telefon: 044 421 35 35 fridolin.marty@economiesuisse.ch Kontaktperson: