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Fachkommission Feuerwehrverbände der Donauländer im CTIF 6. und 7. März 2010 Warschau

Fachkommission Feuerwehrverbände der Donauländer im CTIF 6. und 7. März 2010 Warschau. Zur Person. Rudolf Römer 48 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Deutscher Feuerwehrverband e.V. stv. Bundesgeschäftsführer Berlin seit 31 Jahren Mitglied einer Feuerwehr Hauptbrandmeister. Feuerwehr in Zahlen.

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Fachkommission Feuerwehrverbände der Donauländer im CTIF 6. und 7. März 2010 Warschau

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Presentation Transcript


  1. FachkommissionFeuerwehrverbände der Donauländer im CTIF6. und 7. März 2010Warschau Deutscher Feuerwehrverband

  2. Zur Person • Rudolf Römer • 48 Jahre, verheiratet, 2 Kinder • Deutscher Feuerwehrverband e.V.stv. Bundesgeschäftsführer • Berlin • seit 31 Jahren Mitglied einer Feuerwehr • Hauptbrandmeister Deutscher Feuerwehrverband

  3. Feuerwehr in Zahlen Deutschland: 357.092 km² 82 Mio. Einwohner Über 1,3 Mio. Mitglieder in 25.000 Freiwilligen Feuerwehren 31.340 Werkfeuerwehrleute in 860 Werkfeuerwehren 247.330 Jugendfeuerwehrangehörige (10-17 Jahre) 27.900 Berufsfeuerwehrleute in 100 Berufsfeuerwehren Deutscher Feuerwehrverband

  4. Feuerwehr in Deutschland Rechtlicher Rahmen Feuerwehr ist … eine kommunale Pflichtaufgabe geregelt durch Landesrecht Katastrophenschutz ist … Aufgabe des Bundes und der Länder Feuerwehr in jeder Stadt und/oder Gemeinde = 35.000 Feuerwehrhäuser Deutscher Feuerwehrverband

  5. Die föderale StrukturDas System • Aufbau von “unten” nach “oben” • Kein Zentralismus • Kein Bundesfeuerwehrgesetz • Festlegungen in 16 Landesfeuerwehrgesetzen • gegenseitige Unterstützung • grenzüberschreitende Zusammenarbeit • Zusammenarbeit wegen einheitlicher Standards Deutscher Feuerwehrverband

  6. Die föderale StrukturAuswirkungen auf Ausbildung • Föderalismus: Zusammenarbeit der Länder • Einheitliche Ausbildungsgrundlagen • „Feuerwehr-Dienstvorschriften“ • müssen von Ländern „eingeführt“ werden • regeln die Aus- und Fortbildung • sind Mindestanforderungen Deutscher Feuerwehrverband

  7. Feuerwehr-Dienstvorschriften • Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr. Deutscher Feuerwehrverband

  8. Feuerwehr-DienstvorschriftenDas grundlegende Regelwerk • FwDV 1Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz • FwDV 2Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren • FwDV 3Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz • FwDV 7Atemschutz • FwDV 8Tauchen • FwDV 10Tragbare Leitern • FwDV 100Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem • FwDV 500Einheiten im ABC-Einsatz Deutscher Feuerwehrverband

  9. Rahmenrichtlinien • Inhalte so gestaltet, dass aufeinander aufbauend • Ausrichtung insbesondere aufRettung von MenschenErste HilfeBekämpfung von BrändenBergung von SachenLeistung von technischer HilfeCBRNDurchführung von Brandsicherheitswachen Deutscher Feuerwehrverband

  10. Wer bildet aus? • Ehrenamtlichauf der Ortsebene, in den Feuerwehren • Ehrenamtlichauf Ebene der Kreise (Kreisausbildung) • Hauptamtlichin den Landesfeuerwehrschulen • Hauptamtlich / Ehrenamtlichbei weiteren Angeboten Deutscher Feuerwehrverband

  11. Gliederung der Ausbildung • Die Ausbildung gliedert sich inTruppausbildungTechnische AusbildungFührungsausbildung • Eine funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben Einsatzdienst erforderlich Deutscher Feuerwehrverband

  12. Truppausbildung Die Truppausbildung gliedert sich in • Truppmannausbildung, Teil 170 Stunden – Grundlagen, Allgemeines • Truppmannausbildung, Teil 280 Stunden – selbständiges Arbeiten • Truppführer35 Stunden - Führen eines Trupps Deutscher Feuerwehrverband

  13. Technische Ausbildung Die Technische Ausbildung gliedert sich in • Sprechfunker (16 Stunden)Befähigung zum Umgang mit Sprechfunkgeräten • Atemschutzgeräteträger (25 Stunden)Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz • Maschinist (35 Stunden)Befähigung zum Bedienen von Pumpen und Aggregaten • Technische Hilfeleistung (35 Stunden)Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, Handhabung • ABC-Einsatz (70 Stunden)Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung • ABC-Erkundung (35 Stunden)Befähigung zur Bedienung und Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens • ABC-Dekontamination (35 Stunden)Befähigung zur Handhabung von Fahrzeug und Geräte zur Dekontamination • Gerätewarte (35 Stunden)Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung von Fahrzeug und Gerät • Atemschutzgerätewarte (35 Stunden)Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte Deutscher Feuerwehrverband

  14. Führungsausbildung Die Führungsausbildung gliedert sich in • Gruppenführer (70 Stunden)Befähigung zum Führen einer Gruppe • Zugführer (70 Stunden)Befähigung zum Führen eines Zuges • Verbandsführer (35 Stunden)Befähigung zum Führen von größeren Einheiten • Einführung in die Stabsarbeit (35 Stunden)Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebiets • Führen im ABC-Einsatz (70 Stunden)Befähigung zum taktischen richtigen Einsatz bei ABC • Leiter einer Feuerwehr (35 Stunden)Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr • Ausbilder in der Feuerwehr (35 Stunden)Befähigung zur Durchführung von Lehrgängen Deutscher Feuerwehrverband

  15. Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr Technische Hilfeleistung Führer von Verbänden Gefahrgut-ausbildung Zugführer Sprechfunker-ausbildung Gruppenführer Sanitäts-ausbildung Truppführer Maschinisten-ausbildung Truppmannausbildung Atemschutz-ausbildung Feuerwehr-Grundausbildung Ausbildung durch die Städte und Gemeinden, Landkreise sowie an den Landesfeuerwehrschulen = Fachlehrgang = Führungslehrgang Deutscher Feuerwehrverband

  16. Erste-Hilfe-Schulung • Nach § 21 Abs. 1 SGB VII i.V.m. mit § 24 UVV (Grundsätze der Prävention) ist der Träger des Brandschutzes (Gemeinde) für die Durchführung der Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich. • Nach FwDV 2 ist eine 16-stündige Ausbildung zur Ersten Hilfe Bestandteil des ersten Teils der Truppmannausbildung. • Auch Zusammenarbeit mit Sanitätsorganisationen • System „First Responder“ im ländlichen Bereich • Anschließend regelmäßige Fortbildung Deutscher Feuerwehrverband

  17. Moderne SchulungsmethodenLernziele • Ziel ist es „Tätigkeiten in jeder Situation schnell, fehlerfrei und absolut sicher ausführen zu können“ • AusbildungsmethodenWissenVerstehenAnwendenBewerten Deutscher Feuerwehrverband

  18. Moderne SchulungsmethodenOrganisation und Methode • Lehrvortrag • Unterrichtsgespräch • Partner-, Gruppen und Stationsarbeit • Projektarbeit • Rollenspiel • Planübung • Lehrübung / Lehrprobe • Praktische Unterweisung • Einsatzübung Deutscher Feuerwehrverband

  19. Moderne SchulungsmethodenAlternativen, weitere Angebote • eLearningAngebot der Landesfeuerwehrschulennur Prüfung in der Schule, Lernen am PC zu Hauseehrenamtsfreundlich • Seminare (Auftrag für die Verbände)zusätzliche Angebote als Qualifizierung des Ehrenamts im Bereich von Management, Finanzen, PR, moderne Medien • Zusätzliche AngeboteJugendbetreuer, Wettbewerbe, Musik u.a. Deutscher Feuerwehrverband

  20. Finanzierung der Ausbildung • Aufgaben- und Kostenträger sind die Städte und Gemeinden • also: auch Kostenträger für Ausbildung • Bereitstellung von Einrichtungen • Anspruch auf Lohnausfall /-fortzahlung Deutscher Feuerwehrverband

  21. Kontakt Deutscher Feuerwehrverband e.V. Reinhardtstraße 25 10117 Berlin Deutschland Telefon: 0049 (0) 30 28 88 48 8-00 www.dfv.org Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union Avenue de I`Yser 19 1040 Brüssel Belgien Telefon: 0032 (0) 27 37 17 55 Deutscher Feuerwehrverband

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Deutscher Feuerwehrverband

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