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Willkommen ! Agenda: V orstellungsrunde/Kennenlernen der Kollegen Highlights der JAR FCL-3 Med-Augenbestimmungen Durchbesprechen des Augenfacharzt-Befundblattes rationelles Vorgehen mit EMPIC Diskussion/Allfälliges.
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Willkommen ! Agenda:Vorstellungsrunde/Kennenlernen der Kollegen Highlights der JAR FCL-3 Med-Augenbestimmungen Durchbesprechen des Augenfacharzt-Befundblattes rationelles Vorgehen mit EMPIC Diskussion/Allfälliges Fliegerärzte_Roundtable Augenfachärztliche Untersuchungen 11. Jänner 2007 Ordination Univ. Prof. Dr. Georg Rainer
Augenfachärztliche Untersuchungen JAR-FCL Georg Rainer
Klasse 1: CPL, ATPL Gültigkeit: bis 40LJ: 1 Jahr, ab 40LJ: 6 Mo Klasse 2: PPL auch: Bordtechniker, -funker, -telefonisten, -navigatoren Gültigkeit: bis 30LJ: 5 Jahre (max. 32LJ) 30LJ bis 50LJ: 2 Jahre, ab 50LJ: 1 Jahr TauglichkeitsklassenJAR-FCL
Klasse 1: Bei Erstuntersuchung Bei Verlängerungsuntersuchungen, wenn: - funktionelle Mindestanforderungen nur mit Sehhilfe erreicht werden - abnormale und zweifelhafte Fälle Augenbefund nicht älter als 24 Monate ! Klasse 2: Bei Verlängerungsuntersuchungen, wenn: - wesentliche Verschlechterung des sc Visus - Verschlechterung des cc Visus - Augenerkr., -verletzungen,-op Augenfachärztliche Untersuchungen
Klasse 1: jedes Auge für sich: sc oder cc 0.7 beidäugig: sc oder cc 1.0 Klasse 2: jedes Auge für sich: sc oder cc 0.5 beidäugig: sc oder cc 1.0 Ophthalmologische AnforderungenFernvisus
Klasse 1 + 2: Tafeln nach Birkhäuser oder Äquivalent: - 30-50 cm: 0.5 - 100 cm: 0.25 Entwicklung und Verlauf der Alterssichtigkeit muss bei jeder Verlängerungsuntersuchung kontrolliert werden Ophthalmologische AnforderungenNah- und Zwischenvisus
Behörde kann bei Verlängerung als tauglich beurteilen: Klasse 1: - Beidäugiges GF normal - Pathologie lt. AFA akzeptabel - Testflug → Tauglichkeit mit Einschränkung OML möglich Klasse 2: - Wenn Visus eines Auges unter Grenzwert: wenn lt. AFA: Pathologie des einen Auges und Visus des anderen Auges akzeptabel - Testflug Ophthalmologische AnforderungenVisus unter den Grenzwerten
Klasse 1: Erstuntersuchung: +3/-3 D sph (Behörde +5/-5 D sph), 2 D cyl, 2 D Anisometropie Verlängerung Behörde: +5/-8 D sph (-5 bis -8 D→AFA alle 2 J), 3 D cyl, 3 D Anisometropie Klasse 2: Erstuntersuchung: +5/-5 D sph, 3 D cyl, 3 D Anisometropie Verlängerung Behörde: +5/-8 D sph (-5 bis -8 D→AFA alle 5 J), >3 D cyl, >3 D Anisometropie (CL sind ein Muss) Ophthalmologische AnforderungenRefraktionsfehler
- Brille und Kontaktlinse müssen eine bestmögliche Korrektur darstellen und für fliegerische Zwecke geeignet sein - Eine einzige Brille muss die Sehanforderungen in allen Distanzen sicherstellen - Eine gleichwertige Ersatzbrille muss bei der Ausübung jederzeit griffbereit sein Ophthalmologische AnforderungenSehhilfe
Klasse 1+2: Pseudoisochromatische Tafeln nach Ishihara (24 Tafeln): ersten 15 Tafeln müssen ohne Zögern (< 3 sec pro Tafel) völlig korrekt bestimmt werden → Ishihara nicht bestanden: Anomaloskopie oder Signallaternentest → nicht bestanden: nicht farbensicher: untauglich (bei Klasse 2: ev Behörde: Fliegen nur bei Tag) Ophthalmologische AnforderungenFarbensehen
Keratokonus macht untauglich! Behörde kann bei Verlängerung als tauglich beurteilen, wenn: - Sehanforderungen mit Sehhilfe vollständig erfüllt - AFA alle 6 Monate Ophthalmologische AnforderungenKeratokonus
Amblyopie: Klasse 1: untauglich? Klasse 2: Behörde? - Visus mind 0.32 - Behörde kann jedoch als tauglich beurteilen, wenn: anderes Auge Visus 1.0 und keine Pathologien incl. Refraktionsfehler hat Gesichtsfeldeinschränkung: Klasse 1+2: untauglich! Siehe Monokulus! Monokulus: Klasse 1: untauglich! Klasse 2: Behörde kann bei Verlängerung als tauglich beurteilen, wenn: lt. AFA Grundleiden akzeptabel, Testflug Ophthalmologische AnforderungenAmblyopie, GF-Einschränkung, Monokulus
Doppelbilder: Klasse 1+2: untauglich! Heterophorie: Klasse 1: untauglich, wenn folgende Werte überschritten: 6m: 2D Hyperphorie, 10D Esophorie, 8D Exophorie 33cm: 1D Hyperphorie, 6D Esophorie, 12D Exophorie →Behörde kann als tauglich beurteilen, wenn Fusionsreserve ausreichend ist, um Asthenopie und Doppelbilder sicher zu vermeiden Sign. gestörtes Binokularsehen:Klasse 1+2: untauglich! Ophthalmologische AnforderungenDoppelbilder, Heterophorie, sign. gestörtes Binokularsehen
Refraktive Chirurgie macht untauglich! Behörde kann als tauglich beurteilen, wenn: - präop: +5/-5 D sph (Klasse 1) bzw. +5/-8 D sph (Klasse 2) - stabile Refraktionsverhältnisse (Tagesschwankungen < 0.75 D) - Untersuchung zeigt keine postop Komplikationen - keine erhöhte Blendung - Kontrastsehen unter mesoptischen Bedingungen nicht herabgesetzt Ophthalmologische AnforderungenRefraktive Chirurgie
Katarakt-, Netzhaut- und Glaukomoperationen machen untauglich! Behörde kann bei Verlängerung als tauglich beurteilen, wenn: - CatOP: 3 Mo postop alle Sehanforderungen mit IOL od Cl erfüllt werden - NetzhautOP/ GlaukomOP : frühestens 6 Mo postop → dann AFA alle 12 Monate Ophthalmologische AnforderungenOperationen