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Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Vom 15. Juli 1988 (BGBl. I 1988 Seite 1059) Neufassung vom 14. März 1997 Zuletzt geändert am 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614).
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Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-ImmissionsschutzgesetzesVerordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Vom 15. Juli 1988 (BGBl. I 1988 Seite 1059) Neufassung vom 14. März 1997 Zuletzt geändert am 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614)
über 4 bis 25 15 14 12über 25 bis 50 14 13 11 über 50 13 12 10 Grenzwerte für die Abgasverluste Alte Regelung Leistung kW Bj -83 ab 83 ab88/90
4 bis 25 11über 25 bis 50 10über 50 9 Nennwärme -leistung in Kilowatt Grenzwerte für die Abgasverluste
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche Arbeiten sind notwendig , diese Messergebnisse festzustellen
geeignete Messgeräte • ( Eignungsprüfung ) , • welche halbjährlich auf • einem anerkannten • Prüfstand zu überprüfen • sind
Eigentliche Messung an der Feuerungsanlage nach Vorgabe der 1.BImSchV zur Feststellung des Abgasverlustes
Anlagen, welche die Abgasverluste nicht einhalten, müssen innerhalb von sechs Wochen die Werte bei einer Nachmessung nachweisen.
Zusammenfassung der Messergebnisse aller Kleinfeuerungsanlagenfür Deutschland.( über 15 Mio. Anlagen , ca. 180.000.000 Daten werden ausgewertet )
Mängel an Feuerstätten ( 2004 )594.000Mängel an Gasgeräten der Art C35.400Mängel an Schornsteinen und Verbindungsstücken617.600Mängel an Lüftungseinrichtungenfür Feuerstätten194.000