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2.) DIN 15905 Teil 5

2.) DIN 15905 Teil 5. Grenzwerte Messverfahren Protokollierung. Din 15905 Teil 5 Oktober 1989. Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen. Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe. Zur Abgrenzung. StGB § 223 ff

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2.) DIN 15905 Teil 5

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Presentation Transcript


  1. 2.) DIN 15905 Teil 5 Grenzwerte Messverfahren Protokollierung

  2. Din 15905 Teil 5 Oktober 1989 Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe

  3. Zur Abgrenzung • StGB § 223 ff • TA Lärm (Schutz der Anwohnung) • BGV B 3 (Schutz der Beschäftigten)

  4. Anwendungsbereich und Zweck Die Norm legt Verfahren zum Ermitteln des Beurteilungspegels für die Geräuschimmission an festgelegten Orten in Theatern, Mehrzweckhallen und Konzertsälen in Hinblick auf die Gehörgefährdung des Publikums beim Einsatz von Lautsprecheranlagen bei Tondarbietungen aller Art fest. ... Lautsprecherdurchsagen in Gefahren- und Katastrophenfällen sind von dieser Norm nicht betroffen.

  5. Meß- und Kenngrößen Ta Dauer seit Beginn der Musikdarbietung bis zu einem definierten Zeitpunkt

  6. Meß- und Kenngrößen TaDauer seit Beginn der Musikdarbietung bis zu einem definierten Zeitpunkt TeGesamtdauer der Musikdarbietung einschließlich der Unterbrechungen

  7. Meß- und Kenngrößen TaDauer seit Beginn der Musikdarbietung bis zu einem definierten Zeitpunkt TeGesamtdauer der Musikdarbietung einschließlich der Unterbrechungen TrBeurteilungsdauer (in dieser Norm 2h)

  8. Meß- und Kenngrößen LA(t) Der mit der Frequenzbewertung A und entweder ohne Zeitbewertung oder mit der Zeitbewertung S oder F gemessene Schalldruck- pegel (..) in Abhängigkeit von der Zeit

  9. Meß- und Kenngrößen LA(t) Der mit der Frequenzbewertung A und entweder ohne Zeitbewertung oder mit der Zeitbewertung S oder F gemessene Schalldruckpegel (..) in Abhängigkeit von der Zeit LAeq,TÄquivalenter Dauerdruckpegel nach DIN45641 aus dem zeitlich veränderlichen Schalldruckpegel über die Mittelungsdauer T

  10. Meß- und Kenngrößen LAeq,TaÄquivalenter Dauerschalldruckpegel über die Teildauer T=Ta der Musikdarbietung

  11. Meß- und Kenngrößen LAeq,TaÄquivalenter Dauerschalldruckpegel über die Teildauer T=Ta der Musikdarbietung LAeq,TeÄquivalenter Dauerschalldruckpegel über die Gesamtdauer T=Te der Musikdarbietung

  12. Meß- und Kenngrößen LrBeurteilungspegel (siehe DIN 45 645 Teil 1) als Kenngröße für die Geräuschimmission bei einer Musikdarbietung der Dauer Te, bezogen auf eine Beurteilungszeit Tr=2h.

  13. Meß- und Kenngrößen LrBeurteilungspegel (siehe DIN 45 645 Teil 1) als Kenngröße für die Geräuschimmission bei einer Musikdarbietung der Dauer Te, bezogen auf eine Beurteilungszeit Tr=2h. Keine Zuschläge nach DIN 45 645 Teil 1 (Impulszuschlag, Tonzuschlag)

  14. Meß- und Kenngrößen Lr,TaBeurteilungspegel über die Teildauer T=Ta der Musikdarbietung

  15. Meß- und Kenngrößen Lr,TaBeurteilungspegel über die Teildauer T=Ta der Musikdarbietung Lr,TeBeurteilungspegel über die Gesamtdauer T=Te der Musikdarbietung

  16. Meß- und Kenngrößen Lr,TaBeurteilungspegel über die Teildauer T=Ta der Musikdarbietung Lr,TeBeurteilungspegel über die Gesamtdauer T=Te der Musikdarbietung Lr,GGrenzwert für den Beurteilungspegel 99 dB für Tr = 2h

  17. Grenzwert für den Beurteilungspegel 8 h 93 dB 4 h 96 dB 2 h 99 dB 1 h 102 dB

  18. Messung • Mindestens Genauigkeitsklasse 2

  19. Messung • Mindestens Genauigkeitsklasse 2 • Die Hörerplätze müssen einen Mindest-abstand von 3m vom Lautsprecher haben.

  20. Messung • Mindestens Genauigkeitsklasse 2 • „Die Hörerplätze müssen einen Mindestabstand von 3m vom Lautsprecher haben.“ • „Der maßgebliche Immissionsstandort, für den der Beurteilungspegel gebildet wird, ist der Hörerplatz, wo der höchste Schalldruckpegel erwartet wird.“

  21. Messung • Mindestens Genauigkeitsklasse 2 • „Die Hörerplätze müssen einen Mindestabstand von 3m vom Lautsprecher haben.“ • „Der maßgebliche Immissionsstandort, für den der Beurteilungspegel gebildet wird, ist der Hörerplatz, wo der höchste Schalldruckpegel erwartet wird.“ • „Bei verteilten Lautsprecheraufbauten gibt es mehrere Plätze mit hohen Schalldruck-pegeln, von denen derjenige mit dem höchsten Schalldruckpegel zu wählen ist.“

  22. Messorte „Um die Betriebssicherheit sicherzustellen, sind mindestens zwei Messmikrofone im zu beschallenden Raum oberhalb des Publikums, vorzugsweise im Deckenbereich anzubringen. Sie dürfen dem Publikum nicht zugänglich sein.“

  23. Korrekturwerte „Da zwischen den Messorten und den maßgeblichen Immissionsstandorten unterschiedliche Schalldruckpegel auftreten, müssen Oktav-Schalldruckpegel-differenzen als Korrekturwerte Koct ermittelt werden. Diese Korrekturwerte sind während einer Musikdarbietung zu berücksichtigen.“

  24. Ermittlung der Korrkturwerte • Mit den später eingesetzten Lautsprechern ermitteln

  25. Ermittlung der Korrkturwerte • Mit den später eingesetzten Lautsprechern ermitteln • An den Orten, an denen sie später stehen

  26. Ermittlung der Korrkturwerte • Mit den später eingesetzten Lautsprechern ermitteln • An den Orten, an denen sie später stehen • Rosa Rauschen mit den Mittenfrequenzen 63 Hz bis 8000 Hz

  27. Ermittlung der Korrkturwerte • Mit den später eingesetzten Lautsprechern ermitteln • An den Orten, an denen sie später stehen • Rosa Rauschen mit den Mittenfrequenzen 63 Hz bis 8000 Hz • Gesondertes Mikrofon am massgeblichen Imissionsstandort

  28. Messung und Auswertung während der Musikdarbietung • Während der Musikdarbietung wird der Schalldruckpegel für den maßgeblichen Immissionsstandort ermittelt

  29. Messung und Auswertung während der Musikdarbietung • Während der Musikdarbietung wird der Schalldruckpegel für den maßgeblichen Immissionsstandort ermittelt • Sobald LrTa den Wert von 99 dB überschreitet, ist der Grenzwert für die gesamte Darbietung überschritten, und es sind zum Vermeiden einer Gehörgefährdung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  30. Messbericht • Ist aufzubewahren

  31. Messbericht • Ist aufzubewahren • benutze Messgeräte und Kalibriergeräte

  32. Messbericht • Ist aufzubewahren • benutze Messgeräte und Kalibriergeräte • Angaben über die Aufstellung der Lautsprecher, den maßgeblichen Imissionsstandort und über die Mikrofonstandorte

  33. Messbericht • Ist aufzubewahren • benutze Messgeräte und Kalibriergeräte • Angaben über die Aufstellung der Lautsprecher, den maßgeblichen Imissionsstandort und über die Mikrofonstandorte • Korrekturwerte

  34. Messbericht • Ist aufzubewahren • benutze Messgeräte und Kalibriergeräte • Angaben über die Aufstellung der Lautsprecher, den maßgeblichen Imissionsstandort und über die Mikrofonstandorte • Korrekturwerte • Gesamtdauer der Musikdarbietung

  35. Messbericht • Ist aufzubewahren • benutze Messgeräte und Kalibriergeräte • Angaben über die Aufstellung der Lautsprecher, den maßgeblichen Imissionsstandort und über die Mikrofonstandorte • Korrekturwerte • Gesamtdauer der Musikdarbietung • ermittelter Beurteilungspegel für die Gesamtdauer der Musikdarbietung

  36. Messbericht • Ist aufzubewahren • benutze Messgeräte und Kalibriergeräte • Angaben über die Aufstellung der Lautsprecher, den maßgeblichen Imissionsstandort und über die Mikrofonstandorte • Korrekturwerte • Gesamtdauer der Musikdarbietung • ermittelter Beurteilungspegel für die Gesamtdauer der Musikdarbietung • gegebenenfalls Dauer der Musikdarbietung, zu dem Lr,Ta den Wert 99 dB überschritten hat

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