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Reparaturaufwand versus Zeitwert

Reparaturaufwand versus Zeitwert. Dr. Wolfgang Pfeffer Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Unfallanalyse und KFZ-Schäden. Wertbegriffe

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Reparaturaufwand versus Zeitwert

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  1. Reparaturaufwand versus Zeitwert Dr. Wolfgang Pfeffer Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Unfallanalyse und KFZ-Schäden

  2. Wertbegriffe Preis: Ein Geldbetrag, der unter Berücksichtigung individueller Einflüsse zufällig für ein bestimmtes Wirtschaftsgut geboten bzw. bezahlt wird. Wert: Repräsentativer Durchschnittspreis (Mittelwert) von mehreren konkreten Preisen (§303 ff ABGB). Wiederbeschaffungswert (Händlerverkaufswert): Durchschnittspreis, der am redlichen inländischen Kfz-Fachmarkt bei einer (Wieder-)Beschaffung (vom Geschädigten) voraussichtlich zu bezahlen sein wird. Händlereinkaufswert (Prognosewert): Durchschnittlich zu erwartender Ankaufspreis eines seriösen inländischen Fahrzeughändlers. Marktwert (Mittelwert): Ordentlicher gemeiner Preis, den eine Sache zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort hat (§ 304 ff ABGB). Der Marktwert kommt beim Kauf zwischen Privaten zum Tragen, beim unbeschädigten Fahrzeug liegt der Marktwert im Regelfall zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Händlereinkaufswert, weshalb er manchmal auch als Mittelwert bezeichnet wird.

  3. Zeitwert:Flexibler Wertbegriffe, dem kein konkreten Wert zugeordnet werden kann bzw. nicht exakt definiert ist. Kann sowohl ein Einkaufs- als auch ein Verkaufswert sein, auch ein Restwert stellt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zeitwert dar. Die Verwendung dieses Wertbegriffs kann aufgrund seiner Mehrdeutigkeit zu Problemen und Missverständnissen führen. Gewerbliche Reparaturkosten: ortsübliche Kosten für eine sach- und fachgerechte Reparatur von einem hierzu berechtigten Gewerbebetrieb (Arbeits-, Material und Nebenkosten) Fahrbereit: Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein, d.h. bei PKW M1 und LKW N1 der Ö-Norm V5080 Zustand Klasse 3 entsprechen. Gültige Papiere inkl. gültigem Gutachten gem. §57a Abs. 4 KFG 1967 werden vorausgesetzt. Das Fahrzeug muss für eine unmittelbare Anmeldung bereit stehen. Der Motor muss ohne Starthilfe anlassbar sein. Die Schaltung muss problemlos funktionieren. .

  4. Totalschadendefinition Wirtschaftlicher Totalschaden im Schadenersatzrecht (ABGB): Haftpflichtfall: die Kosten einer sach- und fachgerechten Reparatur in einer Kfz Fachwerkstätte übersteigen den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt. Lt. Judikatur Überschreitung von 10% - 15% zulässig. Kaskofall: Totalschaden, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen.

  5. Totalschaden aus Kfz-technischer Sicht Wenn selbst eine kostensparende Reparatur im Inland unter Verwendung von außergewerblichen Stundensätzen und Nachbau- bzw. Gebrauchtteilen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, d.h. wenn die Reparaturkosten in der Fachwerkstätte den Wiederbeschaffungswert um mehr als ca. 30% übersteigen. Dann spricht man von einem echten „Wrack“ oder „Abfall“ aus Sachverständigensicht. In diesem Fall ist das ehemalige Kfz mit seriösen Mitteln in Österreich wirtschaftlich nicht mehr instandsetzbar.

  6. Ermittlung der Reparaturkosten Kalkulation der Arbeits-, Ersatzteil- und Lackierkosten Werkstättenstundensätze liegen derzeit bei netto ca. € 90,- bis € 130,- Erstellung erfolgt mit Reparaturkalkulationsprogrammen z.B. Audatex oder DAT

  7. Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Ermittlung sollte durch Orientierung an Vergleichsobjekten erfolgen 1. Abwertungkurven Danner-Kurve 1961

  8. Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes • 2. Marktanalyse mit Marktbeobachtungstool • Autopreisspiegel (www.autopreisspiegel.at) • automatisierte Internet-Marktanalyse • Beobachtungssystem, keine Online-Suche von bestehenden Angeboten • aktuelle und historische Suche zurück bis Anfang 2010 • keine Altersbegrenzung (Bj 1945-2014) • genaue Kilometerkorrektur unter Berücksichtigung der beim konkreten Modell tatsächlich erzielten Durchschnittslaufleistung • genaue Bewertung von Sonderausstattungen • Wunschpreise und Ausreißer werden ausgeschieden • regionale Suche möglich • Nachvollziehbarkeit der Schätzung durch Anzeige der Fahrzeugliste

  9. Beispiel Mitsubishi Space Star, EZ: 23.2.2005 Wiederbeschaffungswert lt. APS: € 4.060,- Reparaturkosten: € 44.081,65

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