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Rettungsgeräte

Rettungsgeräte. Quellennachweis. Feuerwehrdienstvorschriften 1/1, 1/2, 2, 3, 4, 10 Geräteprüfordnung UVV Feuerwehren Kreisausbilderunterlagen der Hessischen Landesfeuerwehrschule „Feuerwehr Handbücher“ Technische Hilfe von Manfred Dubig ISBN 3-88293-057-8

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Rettungsgeräte

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Presentation Transcript


  1. Rettungsgeräte Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  2. Quellennachweis • Feuerwehrdienstvorschriften 1/1, 1/2, 2, 3, 4, 10 • Geräteprüfordnung • UVV Feuerwehren • Kreisausbilderunterlagen der Hessischen Landesfeuerwehrschule • „Feuerwehr Handbücher“ Technische Hilfe von Manfred Dubig ISBN 3-88293-057-8 • „Feuerwehr Grundlehrgang“ von Schott/Ritter ISBN 3-88293-025-X • DIN 14 151 Teil 1, Teil 3 Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  3. Was versteht man unter dem Begriff „Retten“? Retten ist das Abwenden einer Lebensgefahr von Menschen oder Tieren durch • lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und / oder • Befreiung aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  4. Grundsatz aus einsatztaktischer Sicht Die Menschenrettung steht immer an erster Stelle! • Eine Brandbekämpfung kann manchmal auch die Menschenrettung erst ermöglichen! Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  5. Hilfsmittel, die bei der Rettung z.B. eingesetzt werden können • Tragbare Leitern • Feuerwehrleinen • Feuerwehrhaltegurt (mit / ohne Multifunktionsöse) • Sprungpolster • Sprungtuch • Fluchthauben • Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder • Hydraulische Winde, hydraulischer Hebesatz • Mehrzweckzug • Luftheber Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  6. Tragbare Leitern Technische Daten und Einsatzgrundsätze • Was sind Tragbare Leitern? • sind Leitern, die auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt, an der Einsatzstelle von der Mannschaft vom Fahrzeug genommen und an die vorgesehene Stelle getragen werden. • Für welchen Zweck können Tragbare Leitern eingesetzt werden? • Rettungsweg • Angriffsweg • Hilfsgerät Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  7. Tragbare Leitern • Welche tragbaren Leitern sind genormt? • Klappleiter • Länge 3,26m Rettungshöhe bis 1,90m • Steckleiter • Länge bis 8,40m Rettungshöhe bis 7,00m • dreiteilige Schiebleiter • Länge 14,00m Rettungshöhe bis 12,20m • Hakenleiter • Länge 4,40m Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  8. Tragbare Leitern Einsatzgrundsätze • Leiterfüße nicht auf ungeeignete Unterlagen sowie auf weichen oder glatten Untergrund aufsetzen. Erforderlichenfalls gegen Wegrutschen sichern. • Anstellwinkel der Leiter muss 65o bis 75o betragen. • Leiter an sichere Auflagepunkte anlegen und beim Besteigen sichern. • Klappleitern und Hakenleitern dürfen nur mit einer Person belastet werden. • Hakenleiter nicht als Anstellleiter benutzen. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  9. Tragbare Leitern Einsatzgrundsätze • Steckleitern und Schiebleitern dürfen, unabhängig von der Rettungshöhe, mit höchstens zwei Personen belastet werden. • Schiebleiter im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen. • Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden! • Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich mit dem Feuerwehrhaltegurt sichert. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  10. Tragbare Leitern Einsatzgrundsätze • Das Strahlrohr darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15o zu des Seiten hin eingesetzt werden. • Schlauchleitungen dürfen nicht auf der Leiter verlegt oder an ihr befestigt werden. Eine Ausnahme ist der Strahlrohreinsatz direkt von der Leiter aus; wobei sofort nach Beendigung des Löscheinsatzes dieser Angriffs und Rettungsweg freizumachen ist. • Schadhafte Leitern sind der Benutzung sofort zu entziehen. • Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich mit dem Feuerwehrhaltegurt sichert. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  11. Tragbare Leitern Achtung: Personen die über Tragbare Leitern gerettet werden, müssen mit einer Feuerwehrleine gesichert werden. Prüfungen • Sichtprüfung nach jeder Benutzung. • Sicht- und Belastungsprüfung mindestens einmal jährlich. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  12. Tragbare Leitern • Praktische Übungen nach FwDV 10 • Verlängern durch Untersetzen • Bockleiter • Schlauchbrücke Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  13. Feuerwehrleinen Technische Daten und Einsatzgrundsätze • Material ist Marken-Polyesterfaser • Länge 30m • Durchmesser 10 bis 11mm • Reißkraft 14kN • Ausmusterung 20 Jahre nach Herstellungsdatum. Herstellerangaben beachten! • Sichtprüfung nach jedem Gebrauch, mindestens einmal jährlich. Praktische Übungen Knoten und Stiche Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  14. Feuerwehrhaltegurt (mit / ohne Multifunktionsöse) Technische Daten und Einsatzgrundsätze • Sichtprüfung nach jedem Gebrauch, mindestens einmal jährlich. • Ausmusterung 20 Jahre nach Herstellungsdatum. Herstellerangaben beachten! Praktische Übungen • Achtung: beim Selbstretten mit dem Feuerwehrhaltegurt ohne Multifunktionsöse nur den Halbmastwurf verwenden! Selbstrettungsübungen immer mit einer Sicherungsleine durchführen! Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  15. Sprungpolster SP16 Technische Daten und Einsatzgrundsätze • Rettungshöhe bis 16 m (5. OG). • Auffangfläche 3,50 m X 3,50 m, Höhe 1,70 m. • Erforderliche Stellfläche 3,80 m X 3,80 m.. • Rüstzeit ca. 30 Sekunden. Zur Bedienung und für Stellungswechsel werden zwei Einsatzkräfte benötigt. • Wiederaufrichtzeit nach Entlastung ca. 10 Sekunden. • Druckluftbehälter 6 l / 300 bar. • Sichtprüfung nach jedem Gebrauch. • Weitere Prüfungen nach Geräteprüfordnung und Herstellerangaben. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  16. Sprungpolster SP16 Einsatzgrundsätze • Das Sprungpolster außerhalb des Sprungbereichs der zu rettenden Person(en) einsatzbereit machen und anschließend in Stellung bringen, um das Einspringen in ein nicht einsatzbereites Gerät zu verhindern. • Das Sprungpolster ist so abzustellen, dass ein möglichst senkrechter Sprungverlauf (Freifall) erfolgen kann. • Das Sprungpolster ist ggf. nach jedem Sprung neu auszurichten. • Das Sprungpolster darf nur in Notfällen zum Auffangen springender oder fallender Personen benutzt werden. Schau- und Übungsspringen sind verboten. • Das Sprungpolster darf nur zum Einsatz kommen, wenn andere Rettungsmittel nicht eingesetzt werden können. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  17. Sprungtuch Technische Daten und Einsatzgrundsätze • Rettungshöhe 8 m. • Größe 3,50 m X 3,50 m. • 16 Einsatzkräfte Bedienpersonal. • Halten des Sprungtuches im Untergriff in Brusthöhe. • Große Verletzungsgefahr der Haltemannschaft. • Das Sprungtuch außerhalb des Sprungbereichs der zu rettenden Person(en) einsatzbereit machen und anschließend in Stellung bringen, um das Einspringen in ein nicht einsatzbereites Gerät zu verhindern. • Übungen nur mit geeignetem Fallkörper max. 50 kg schwer und einer Abwurfhöhe von max. 6 m. • Sichtprüfung nach jedem Gebrauch, mindestens einmal jährlich. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  18. Fluchthauben Einsatzgrundsätze • Fluchthauben dienen zur Rettung von Personen wenn diese durch verrauchte Bereiche geführt werden müssen. • Sie werden der zu rettenden Person über den Kopf gestülpt und mit einem Gummizug abgedichtet. Zur Orientierung ist die Fluchthaube mit einer Sichtscheibe versehen, ein Filter ermöglicht das Atmen. • Filter gegen Brandgase. • Atemschutzdauer bis zu 15 Minuten. • Es muss ausreichend Sauerstoff vorhanden sein. • Nach dem einmaligen Gebrauch muss die Fluchthaube entsorgt werden. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  19. Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder Technische Daten • Spreizer • SP-30, Spreizkraft 30-44 kN, Zugkraft >24 kN, Gewicht max. 25 kg. • SP-45, Spreizkraft >45 kN, Zugkraft >36 kN, Gewicht max. 32 kg. • Der Antrieb des Hydraulik-Aggregates erfolgt durch Elektromotor oder durch Verbrennungsmotor. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  20. Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder Einsatzgrundsätze • Spreizer • Angehobene Lasten immer sichern. • Die Arbeitsrichtung des Spreizer immer so wählen, dass wegzuspreizende Teile von der zu rettenden Person weggeführt werden. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  21. Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder Technische Daten • Schneidgerät • S-90, Maulweite min. 90 mm, Gewicht max. 16 kg. • S-150, Maulweite min. 150 mm, Gewicht max. 25 kg. • Der Antrieb erfolgt durch ein Hydraulik-Aggregat oder durch eine Hand- bzw. Fußpumpe. • Der Antrieb des Hydraulik-Aggregates erfolgt durch Elektromotor oder durch Verbrennungsmotor. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  22. Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder Einsatzgrundsätze • Schneidgerät • Keine gehärteten Teile wie Lenksäulen, Achsen, Spurstangen Stoßdämpfer oder ähnlich gehärtete Teile schneiden. • Nach Möglichkeit keine Teile mit freien Enden schneiden (Gefahr des wegspritzen des Teiles). • Schneidgeräte möglichst rechtwinklig zum Schneidgut ansetzen. • Auf Freiraum um das Schneidgerät achten. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  23. Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder Technische Daten • Rettungszylinder • Ein Satz Rettungszylinder (SRZ) muss mindestens einen Spreizweg von 540 mm bis 1500 mm mit max. 3 Rettungszylindern lückenlos überstreichen können. • Die Druckkraft jedes RZ muss min. 60 kN betragen. • Rettungszylinder dürfen - neben dem Drücken - auch zum Ziehen ausgelegt sein. • Der Antrieb des Hydraulik-Aggregates erfolgt durch Elektromotor oder durch Verbrennungsmotor. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  24. Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder Einsatzgrundsätze • Rettungszylinder • Zylinder so zum Spreizgut ansetzen, dass die Last axial aufgenommen wird. • Während des Einsatzes auf mögliche Verformung der Kolbenstange achten, ggf. das Gerät neu ansetzen. • Bei evtl. bleibender Verformung darf mit diesem Zylinder nicht weiter gearbeitet werden. • Angehobene Lasten immer sichern. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  25. Hydraulische Winde, hydraulischer Hebesatz Technische Daten • Hydraulische Winde dient zum Heben, Senken und Drücken von Lasten im horizontalen und vertikalen Bereich. • B 5, max. Belastung 5.000 kg, Gewicht 25 kg. • B 10, max. Belastung 10.000 kg, Gewicht 34 kg. • Der Pumphebel ist um 360o verstellbar. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  26. Hydraulische Winde, hydraulischer Hebesatz Einsatzgrundsätze • Hydraulische Winde • Bei Verwendung des balligrunden Fußes mit Fußlagerplatte ist die Winde in eine Schräglage bis max. 75o zur waagerechten Standfläche zu neigen. • Vor jeder Inbetriebnahme ist das Handrad des Ablassventils zu öffnen und der Pumpenhebel mehrmals bis zu den Anschlägen zu betätigen (entlüften des Systems). • Um die Abrutschgefahr zu vermeiden ist im Einzelfall ein Holzzwischenstück einzulegen. • Angehobene Lasten immer sichern. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  27. Hydraulische Winde, hydraulischer Hebesatz Technische Daten • Hydraulischer Hebesatz dient zum Heben, Drücken, Abstützen, Schieben und Absenken von Lasten. Für die Bestückung der Rüst- und Gerätewagen gibt es zwei Varianten: • H 1, groß, 150 kN, 32 Teile, 2 Kisten, Gewicht ca. 98 kg. • H 2, groß, 150 kN, 21 Teile, Gewicht ca. 62 kg Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  28. Hydraulische Winde, hydraulischer Hebesatz Einsatzgrundsätze • Hydraulischer Hebesatz • Kupplungshälften dürfen nur im drucklosen Zustand verbunden oder getrennt werden. • Vor dem Druckaufbau ist des Ablassventils zu öffnen und der Pumpenhebel mehrmals bis zu den Anschlägen zu betätigen (entlüften des Systems). • Wird das Ablassventil der Pumpe ruckartig geöffnet, kommt es nicht zum Absenken der Last. • Angehobene Lasten immer sichern. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  29. Mehrzweckzug Technische Daten Der Mehrzweckzug ist ein Handseilzug, der zum Heben, Ziehen, Spannen und Absenken in jeder Lage eingesetzt werden kann. • TU 16 / T 516, Nutzkraft 1.600 N, Gewicht 15-20 kg. • TU 32 / T 532, Nutzkraft 3.200 N, Gewicht 25-30 kg. • Seillängen sind 10 m bzw, 20 m. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  30. Mehrzweckzug Einsatzgrundsätze • Der Mehrzweckzug muss sich in Zugrichtung ausrichten können. Nicht verkanten. • Das Seil keinesfalls seitlich abtrommeln, da hierbei eine unzulässige Spiralbildung im Seil entsteht. • Für freien Seilaustritt an der Geräteverankerung sorgen. • Lasthaken immer in seiner Kehle, nicht an der Hakenspitze belasten. • Das Zugseil nicht zum Anschlagen der Last verwenden und nicht über scharfe Kanten ziehen. • Das Umlenken des Zugseiles nur über entsprechende Seilrollen durchführen. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  31. Luftheber Technische Daten Luftheber können zum Heben, Drücken, Pressen, Stemmen, Senken und Spalten in allen Schräglagen eingesetzt werden. • Niederdruck- Hebekissen, 0,5 bis 1 bar, Hubhöhe bis zu 110 cm. • Hochdruck-Hebekissen, 8 bar, Hubhöhe bis zu 37 cm. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

  32. Luftheber Einsatzgrundsätze • Niederdruck- Hebekissen nie übereinander verwenden. • Bei Hochdruck-Hebekissen dürfen max. zwei Kissen übereinander gelegt werden. Dabei müssen gleich große Kissen exakt übereinander liegen, bei unterschiedlichen Größen muss das kleinere Kissen mittig auf dem größeren Kissen liegen. • Hebekissen mindestens zu 2/3 unter der Last positionieren. • Angehobene Lasten immer sichern. Fachausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettbewerbe

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