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ELTERNKONFERENZ MITTWOCH, 25. AUGUST 2010. DAS PROBESEMESTER. Zweck des Probesemesters. Überprüfen der Niveaufächerzuteilung in Deutsch, Französisch und Mathematik. Überprüfen der Zuteilung in Real- und Sekundarklassen. Niveauwechsel für Real- und Sekundarschüler/innen.
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ELTERNKONFERENZ MITTWOCH, 25. AUGUST 2010 DAS PROBESEMESTER
Zweck des Probesemesters Überprüfen der Niveaufächerzuteilung in Deutsch, Französisch und Mathematik Überprüfen der Zuteilung in Real- und Sekundarklassen Niveauwechsel für Real- und Sekundarschüler/innen Real Sek und Sek Real möglich
Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahn-entscheide in der Volksschule DVBS (01.08 2008) Art. 37 1 Das erste Semester der 7. Klasse gilt als Probesemesterfür Schüler/innen in Sekundar-klassen sowie für Schüler/innen, die einzelne Fächer im Sekundarschulniveau besuchen. 2 Die Schulleitung trifft den Schullaufbahnentscheid aufgrund der Beurteilung im Probesemester.
Promotion im Probesemester Niveau Sekundarschule Für die Promotion zählen alle Fächer. Ein Lernziel ist «nicht erreicht», wenn die Note unter 4 ist. Höchstens drei Noten dürfen gesamthaft «ungenügend» sein. Höchstensein „Hauptfach“ (D / F / M) darf «ungenügend» sein. (DVBS Art. 40 Abs. 2) Ein besuchtes Hauptfach im Niveau «Real» gilt für Sekundarschüler/innen als ungenügend!
ZUSAMMENSETZUNG BEURTEILUNG (Beispiel Deutsch) + Das Lernverhalten ist Teil der Beurteilung!!
SCHÜLERBEURTEILUNG: GENÜGENDES ZEUGNIS Maximal drei Noten dürfen „ungenügend“ (unter 4) sein. 2 Noten ungenügend!
SCHÜLERBEURTEILUNG: GENÜGENDES ZEUGNIS I Höchstens drei Noten dürfen unter 4 liegen. 3 Noten ungenügend! Niveauwechsel Math!
SCHÜLERBEURTEILUNG: UNGENÜGENDES ZEUGNIS I Höchstens ein Hauptfach darf ungenügend sein. 2 Hauptfächer ungenügend!
SCHÜLERBEURTEILUNG: UNGENÜGENDES ZEUGNIS I Die Note im Niveau Real gilt als ungenügende Note. 2 Hauptfächer ungenügend!
SCHÜLERBEURTEILUNG: UNGENÜGENDES ZEUGNIS Höchstens drei Noten dürfen unter 4 liegen (Real = ungenügend). 4 Noten ungenügend!