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Zukunft BEEHZ. Entwicklung der Gemeindefinanzen. Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Version 27.1.09. 1. Ausgangslage.

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Presentation Transcript


  1. Zukunft BEEHZ Entwicklung der Gemeindefinanzen Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Version 27.1.09

  2. 1. Ausgangslage Die Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen weisen per Ende2008 voraussichtlich eine verzinslicheNettoschuld von rund 10,7 Mio. aus. Die Bilanzfehldeckung beträgt voraussichtlichrund 0,5 Mio. Franken. Die Finanzlage sämtlicher Gemeinden ist- mit Ausnahme von Elfingen (Investitionen?) – angespannt; die Finanzhaushalte sind wenig belastbar.

  3. 2. Prognosen für die Einzelgemeinden Grundlagen, Rahmenbedingungen: • Finanzplanungen der einzelnen Gemeinden • Harmonisierung der Entwicklungsfaktoren(Zuwachs Steuern und Nettoaufwand, Zins- und Annuitätssätze, Auswirkungen der Reformen (AFAG) • Unveränderte Steuerfüsse ab 2009 (Bözen 123%,Effingen/Elfingen 121%, Hornussen 125%, Zeihen 122%)

  4. 2. Prognosen für die Einzelgemeinden Grundlagen, Rahmenbedingungen: • Finanzausgleich berechnet aufgrund der Plan-daten der Gemeinden • Beschränkung auf den steuerfinanzierten Bereich, d.h. Investitionen der Eigen-wirtschaftsbetriebe wurden nicht berück-sichtigt (da gebührenfinanziert)

  5. Bözen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

  6. Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

  7. Fazit Die geplanten Investitionen können nichtrealisiert werden. Die zu schwache Eigenfinanzierung führtzu hohen Bilanzunterdeckungen und zu einer massiven Überschuldung ab 2010. Der Grund hiefür liegt nicht ausschliess-lich beim Wegfall des Grundbedarfs imFinanzausgleich.

  8. Effingen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

  9. Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

  10. Fazit Der Finanzhaushalt ist nicht in Ordnung. Die ohnehin tief angesetzten Investitions-kosten können nicht finanziert werden. Die Eigenfinanzierung ist in Anbetracht derVerschuldung deutlich zu gering. Es entsteht eine nicht tragbare Fehldeckung. Die Überschuldung besteht während der ganzen Planperiode (Tendenz steigend). Der Wegfall des Grundbedarfs im Finanz-ausgleich wird die Problematik verschärfen.

  11. Elfingen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

  12. Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

  13. Fazit Der Finanzhaushalt ist in Ordnung; in denFolgejahren können Reserven gebildet werden. Die geplanten Investitionen können realisiertwerden. Die vorhandenen Schulden können voraus-sichtlich vollständig abgetragen werden. Der Wegfall des Grundbedarfs im Finanz-ausgleich wird die Gemeinde frühestens ab2018 belasten.

  14. Hornussen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

  15. Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

  16. Fazit Der Finanzhaushalt ist nicht in Ordnung. Es besteht praktisch keine Selbstfinanzierung;dies führt zu einer nicht verantwortbarenBilanzfehldeckung. Ab 2010 entsteht eine Überschuldung mitsteigender Tendenz. Der Wegfall des Grundbedarfs im Finanz-ausgleich wird die Gemeinde ab 2018 zu-sätzlich belasten.

  17. Zeihen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

  18. Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

  19. Fazit Die in den Jahren 2011/12 geplanten hohenInvestitionen können realisiert werden, führen aber zu einer starken Erhöhung der Verschuldung. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist zwar in Ordnung, die Eigenfinanzierung inAnbetracht der Verschuldung aber zugering. Es entsteht ab 2012 eine Fehldeckung biszu 1,2 Mio. im Jahre 2018.

  20. 3. Prognose für die fusionierte Gemeinde Grundlagen, Rahmenbedingungen: • Es wird von einem Zusammenschluss per 1.1.2012 ausgegangen. • Aufgrund der Planungen der Einzelgemeindenwurden die Eingangsdaten für die zusammen-geschlossene Gemeinde ermittelt. • Die Investitionen wurden von den Einzelge-meinden übernommen.

  21. Aufgrund der vorgeschlagenen Gemeinde-reform wird mit einem Zusammenschluss- oderEntschuldungsbeitrag des Kantons von rund12.5 Mio. Franken gerechnet (2012). • Das Einsparpotential von rund Fr. 500'000.--pro Jahr wurde ab 2012 mitberücksichtigt. • Die Plandaten wurden auf der Basis einesSteuerfusses von 121 % berechnet.

  22. Die zusammengeschlossene Gemeinde erhältaufgrund der prov. Berechnungen voraussicht-lich einen Finanzausgleichsbeitrag von jährlich2,0 bis 2,5 Mio. Franken. Der Wegfall desGrundbedarfs wird durch die geplantenflankierenden Massnahmen gemäss Projekt Gemeindereform kompensiert.

  23. Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung Einzelgemeinden kumuliert Zusammengeschlossene Gemeinde

  24. Nettoschuld und Verschuldungsgrenze Einzelgemeinden kumuliert Zusammengeschlossene Gemeinde

  25. Beurteilung Die geplanten Investitionen können realisiertwerden. Nicht berücksichtigt wurden allfällige„Initial-Investitionen“. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist in Ordnung. Die Verschuldung reduziert sich bis auf unter3 Mio. Franken und nimmt in den Folgejahrennoch ab. Der Steuerfuss kann voraussichtlich aufdeutlich unter 120 % gesenkt werden.

  26. F a z i t • Aufgrund der Plandaten lässt sich derFinanzhaushalt mit einem Steuerfuss von115 % auf die Dauer ausgeglichen gestalten. • Bei einem Zusammenschluss lassen sich durch die Nutzung von Synergien finanzielleEinsparungen generieren, die heute nichtquantifizierbar sind.

  27. Der Zusammenschluss der oberen Fricktal-Gemeinden bringt - auch in finanzieller Hinsicht -eine echte Chance für ein geografisch zu-sammengehöriges Gebiet. • Die Weiterentwicklung der Region ist sicher-gestellt.

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