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Urlaube , Abwesenheiten, Dispositionen,… … und was ist mit der Pension?

Urlaube , Abwesenheiten, Dispositionen,… … und was ist mit der Pension?. Die Auswirkungen einer Unterbrechung der beruflichen Laufbahn auf die Berechnung der Ruhestandspension. Laufbahn im Unterrichtswesen. 1.Effektive Dienste  für die Pension

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Urlaube , Abwesenheiten, Dispositionen,… … und was ist mit der Pension?

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Presentation Transcript


  1. Urlaube , Abwesenheiten, Dispositionen,…… und was ist mit der Pension? Die Auswirkungen einer Unterbrechung der beruflichen Laufbahn auf die Berechnung der Ruhestandspension

  2. Laufbahn im Unterrichtswesen 1.Effektive Dienste  für die Pension zulässig; 2. Abwesenheitszeiträumen: • Uneingeschränkte Berücksichtigung bei der Berechnung der Pension; • Eingeschränkte Berücksichtigung bei der Berechnung der Pension (ZEITKREDIT) • Unzulässige Zeiträume;

  3. Uneingeschränkt berücksichtigte Abwesenheitszeiträume • Alle durch die DG besoldeten Urlaubsformen • Jahresurlaub, Entspannungsurlaub, Feiertage; • Gelegenheitsurlaub; • Außergewöhnlicher Urlaub wegen Fällen höherer Gewalt; • Urlaub zwecks Adoption oder Pflegschaft • Von der DG bezahlter Krankheits- und Mutterschaftsurlaub (inkl. Dispo wegen Krankheit); • Halbzeitige Wiederaufnahme nach Krankheit; • Urlaub wegen eines Auftrags im Interesse des Unterrichtswesens; • Urlaub zwecks Ablegung von Prüfungen; • ... Ausnahme: Vorruhestand/Altersteilzeit

  4. Uneingeschränkt berücksichtigte Abwesenheitszeiträume • Stillurlaub; • Elternurlaub; • Sonderformen der Laufbahnunterbrechung (LBU wegen Palliativpflege, Elternschaftsurlaub, Krankenpflege) • Vor dem 01.01.2012: eingeschränkte Berücksichtigung  • maximal 60 Monate LBU/Laufbahn • Validierung erforderlich • Ab dem 01.01.2012: uneingeschränkte Berücksichtigung + keine Validierung erforderlich!!! • LBU, die vor dem 01.07.1991 validiert wurde • Diplombonifizierung;...

  5. Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume ZEITKREDIT = Zeitguthaben • ermöglicht es, bestimmte nicht besoldete Urlaubsformen (Laufbahnunterbrechung, Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen aus familiären Gründen, Vorruhestand,…) für die Pension anzurechnen. • entspricht einem bestimmten Prozentsatz (20 – 25%) der Summe der • effektiven Dienste • + der durch die DG besoldeten Abwesenheitszeiträume (mit Ausnahme des Vorruhestands/Altersteilzeit)

  6. Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume Beispiel: - Effektive Dienste: 330 Monate - Besoldete Urlaubsformen: 20 Monate 350 Monate - Zeitkredit: 20% von 350 = 70 Monate

  7. Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume • Urlaub aus zwingenden familienbedingten Gründen • Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen aus sozialen und familienbedingten Gründen; • Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen für Personalmitglieder, die 50 Jahre alt sind oder 2 Kinder unter 14 Jahren zu Lasten haben; • Disposition aus persönlichen Gründen vor der Versetzung in den Ruhestand (= Vorruhestand/ Altersteilzeit) bei Personalmitgliedern, die nach dem 01.01.1947 geboren sind

  8. Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume • Klassische Laufbahnunterbrechung (vollzeitig oder teilzeitig) • Maximal 60 Monate 1. Regelung für LBU vor dem 01.01.2012 • Validierung erforderlich außer: • für die ersten 12 Monate; • für weitere 24 Monate, wenn Kinderzulagen für ein Kind unter 6 Jahren bezogen werden.

  9. Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume 2. Regelung für LBU ab dem 01.01.2012

  10. Zu einem bestimmten Prozentsatz (ZEITKREDIT) berücksichtigte Abwesenheitszeiträume 3. Sonderregelung für teilzeitige LBU ab 50 bzw. 55 Jahre ab dem 01.01.2012

  11. Unzulässige Abwesenheitszeiträume • Alle Zeiträume, die über den Zeitkredit hinausgehen; • Alle Zeiträume einer LBU, die über 60 Monate hinausgehen (Ausnahme: LBU ab 50 bzw. 55 Jahre); • Zeiträume einer LBU, die nicht validiert wurden; • Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen aus persönlichen Gründen;

  12. Unzulässige Abwesenheitszeiträume • Abwesenheit längerer Dauer aus familienbedingten Gründen; • Disposition aus persönlichen Gründen; • Vorübergehende Abwesenheit aus disziplinarischen Gründen; • Versetzung in den nichtaktiven Dienst aus disziplinarischen Gründen; • Nicht von der DG bezahlter Krankheits- und Mutterschaftsurlaub; • …

  13. FRAGEN ?

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