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ITK-Arbeitskreis Rhein-Main. Eine Betrachtung des Arbeitskampfes bei EDS. rechtliche Betrachtung:. Die Vereinbarung besteht aus zwei Teilen: Interessenausgleich und Sozialplan Integrationsvereinbarung BR konnte über BetrVG durchsetzen : Sozialplanergänzung z.B. Transfergesellschaft
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ITK-Arbeitskreis Rhein-Main Eine Betrachtung des Arbeitskampfes bei EDS
rechtliche Betrachtung: • Die Vereinbarung besteht aus zwei Teilen: • Interessenausgleich und Sozialplan • Integrationsvereinbarung • BR konnte über BetrVG durchsetzen: • Sozialplanergänzung • z.B. Transfergesellschaft • BR konnte über BetrVG nichtdurchsetzen: • Interessenausgleich und damit Begrenzung des Personalabbau ist nicht erzwingbar! • Integrationsvereinbarung (Rucksack!) Irmgard Seefried
Was war rechtlich verhandelbar? • Alles, was inhaltlich zur anstehenden Betriebsänderung gehörte und die Folgen, z.B. • Personalabbauzahlen • Einhaltung aller ATZ-Verträge (Kündigung ausgeschlossen) • TQGs (unterschiedliche Termine) • Regelungen zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit entsprechend der arbeitsvertraglichen Rahmenvereinbarung • keine Arbeitszeitverkürzung bei Mitarbeitern, die aus dem Unternehmen ausscheiden Irmgard Seefried
Was war rechtlich durchsetzbar? • Sozialplan • Regelt finanzielle Ausgleich. • Ist über Einigungsstelle erzwingbar! aber: • Rahmensozialplan existierte bereits - deshalb nur Ergänzung möglich, z.B. • TQG Irmgard Seefried
Was war rechtlich nicht durchsetzbar? • Interessenausgleich • Ist Vereinbarung über die Ausgestaltung der Betriebsänderung • Ist nicht über eine Einigungsstelle erzwingbar! • Deshalb: ohne Arbeitskampf keine Regelungen z.B. zu • Begrenzung der Personalabbauzahlen • Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen • Verhinderung von Standortschließungen • Erhalt der Mitbestimmungsstrukturen • Integrationsvereinbarung mit Erhalt von wesentlichen Betriebsvereinbarungen als kleiner Rucksack (z.B. Altersversorgung, Jobbörse, Rahmensozialplan, Entgeltsicherung auf Basis EDS, ….) Irmgard Seefried
Unterstützung der Gewerkschaften und die Bedeutung für Betriebsräte: • rechtliche Unterstützung: • Inhalte von Tarifverträgen, … • organisatorische Unterstützung: • Aktionen, Streik, … • Presse • finanzielle Unterstützung, z.B. Streikunterstützung, … • solidarische Unterstützung: • Mitglieder aus anderen Betrieben! • Internationale Kontakte und Abstimmungen für gemeinsames Handeln Irmgard Seefried
Folgen für gewerkschaftl. Aktivitäten: Beispiel EDS zeigt: • Betriebsräte und Gewerkschaften können gemeinsam mehr für die Belegschaften erreichen! • Die Organisation ist am besten möglich, wenn • eine akute Auseinandersetzung droht • die für hochqualifizierte Beschäftigte wichtigen Themen angesprochen werden • dies offensichtlich zu einer besseren Interessenvertretung führt • Die Position der Betriebsräte ist dabei von entscheidender Bedeutung! Irmgard Seefried