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Behördliches Krisenmanagement Behördlicher Einsatzstab

Behördliches Krisenmanagement Behördlicher Einsatzstab. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDBACH Katastrophenschutz 8330 Feldbach, Bismarckstraße 11-13 www.bh-feldbach.steiermark.at www.katastrophenschutz.steiermark.at Referent: Stefan Kirchengast. Bedrohungsanalyse. Naturgefahren

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Behördliches Krisenmanagement Behördlicher Einsatzstab

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Presentation Transcript


  1. Behördliches KrisenmanagementBehördlicher Einsatzstab BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDBACH Katastrophenschutz 8330 Feldbach, Bismarckstraße 11-13 www.bh-feldbach.steiermark.at www.katastrophenschutz.steiermark.at Referent: Stefan Kirchengast

  2. Bedrohungsanalyse • Naturgefahren • Massenanfall an Verletzten • Technik • Versorgung • Sonderfälle

  3. Naturgefahren • Hochwasser • Hangrutschungen • Unwetter • Sturm, kleinräumige Tornados • Hagel • Starkniederschläge • extreme Temperaturen • Erdbeben • Dürre

  4. Massenanfall an Verletzten • Großunfall: Schiene – Straße • Flugnotfall • Großveranstaltungen • Seuchen • BC - Kampfstoffe

  5. Technik • Großbrand • Waldbrand • Störfälle (gefährdete Betriebe) • Explosion • Kommunikationsausfall

  6. Versorgung • Lebensmittel • Trinkwasser • Medikamente • Verbandsstoffe • Elektrizität • Gas, Wärme • Betriebsmittel (Benzin, etc.) • Abwasser, Abfall

  7. Sonderfälle • Terrorismus • Bombendrohung • Evakuierung, Räumung • Panik • Tierkadaver • Smog, Feinstaub

  8. Katastrophe - Voraussetzungen • Gefährdung einer Vielzahl von Menschen • Gefährdung von bedeutenden Sachwerten • Koordinierter Einsatz notwendig • Leitung durch die zuständige Behörde

  9. Katastrophe - Feststellung Gem. § 4 Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz hat die zuständige Behörde die Öffentlichkeit über den Eintritt einer Katastrophe unverzüglich zu informieren und über erforderliche Maßnahmen zum Selbstschutz in Kenntnis zu setzen.

  10. Feststellung eines Katastrophenfalles

  11. Behördliches Krisenmanagement Aufgaben: Summe der behördlichen Maßnahmen • Koordinierung der Einsatzleitungen • Bereitstellung des behördlichen Instrumentariums • Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit • Psychosoziale Akutbetreuung – Krisenintervention (KIT-Land Steiermark)

  12. KAT: Aufgaben Behördliches Krisenmanagement • Katastrophenschutzplanung • Alarmierung • Einsatzleitung • Durchführung von Übungen • Ausbildung „Koordinierte Führung“ • Psychosoziale Betreuung

  13. KAT: Kompetenzlage Behördliches Krisenmanagement Kompetenzen Katastrophenschutzbehörden • I. Instanz: Bürgermeister • II. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde • III. Instanz: Landesregierung

  14. Behördliches KRIMA FA7B

  15. Behördliches Instrumentarium Gemeinde • Gremium: Einsatzstab • Feuerwehr(en) • Anerkannte Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Bergrettung, Wasserrettung, Rettungshundebrigade, Höhlenrettung auf Vertragsbasis) • KIT • Digitale Gemeindekatastrophenschutzpläne • Sonderpläne

  16. Behördliches Instrumentarium Bezirk • Gremium: Führungsstab - BKA • Katastrophenschutzserver • Digitale Gemeindekatastrophenschutzpläne • Sonderpläne • Checklisten: 41 Bedrohungen • Notfallkoffer • Katastrophenschutzreferenten der Bezirks-hauptmannschaften (Ausbildung: 410 Stunden) • KIT

  17. Behördliches Instrumentarium Land • Gremium: Landeskoordinationsausschuss – Führungsstab Land - Zusammensetzung • Vorsitz: Landeshauptmann Mag. Franz Voves GF: LAD Univ.Prof. Dr. Gerhart Ofner Einsatzkoordination: Dr. Kurt Kalcher • Mitglieder der Landesregierung, Abteilungsleiter, Bezirkshauptmänner • Vertreter des BMI – Staatliches Katastrophen-und Krisenmanagement • Landesfeuerwehrkommandant, Landesrettungskommandant, Landes-leiter der anerkannten Rettungsorganisationen • Militärkommandant, Sicherheitsdirektor, Landesgendarmeriekdt, Bundespolizeidirektoren Graz und Leoben, Landesfinanzdirektion, Staatsanwaltschaft Graz • Vertreter der Kammern, der Telekom, der ESTAG, KAGES, • ORF, Printmedien • Experten Arbeitstechnik: Leitungsstab mit bedrohungsspezifischer Zusammensetzung

  18. Mobile Kommunikations- und EDV-Einheit

  19. LWZ

  20. LWZ

  21. GePizz

  22. Der behördliche Einsatzstab

  23. Einsatzstruktur Einsatzstab • Unmittelbar im Schadensraum • Zusammensetzung: FW, ÖRK, Exekutive, NA, Behörde • Leitung: Situationsbezogen Führungsstab mit Leitungsstab (S1 bis S7) • Schadensraumnähe oder bei flächendeckenden Ereignissen im EIKO Graz • Zusammensetzung: FW, ÖRK, Exekutive, LNA, Bundesheer, Werksleitung, Firmen, etc. • Leitung: Behörde

  24. Behördlicher Einsatzstab Aufgaben des Stabes: • Bearbeitung und Erstellung des Basismaterials (Karteien, Übersichten, etc.) • Erfassung der Katastrophenlage durch Lagefeststellung und –darstellung sowie ständige Aktualisierung • Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für den Einsatzleiter • Umsetzung von Entscheidungen des EL • Sicherstellung eines Dauerbetriebes

  25. Behördlicher Einsatzstab Ziel der Stabsarbeit: • Entlastung des EL von Vorarbeiten, Nebensächlichem, Administrativem • Verbindung zu allen unterstellten Einsatzleitungen • Sicherstellen einer kontinuierlichen Arbeits-weise im Rahmen eines Dauerbetriebes • Anbieten von „Serviceleistungen“ an die Unterstellten

  26. Behördlicher Einsatzstab Gliederung des Einsatzstabes • Einsatzleiter (=Bezirkshauptmann) • Führungsgruppe (S1 – S7) • Fachgruppe (BKA) • Meldesammelstelle • EL der Einsatzkräfte

  27. Behördlicher Einsatzstab Einsatzleiter: Bezirkshauptmann • verantwortlich für den gesamten Einsatz • Einsatzaufträge an die eingesetzten Kräfte • an keine Örtlichkeit gebunden • bedient sich zur Leitung und Koordination des Gesamteinsatzes des S3 • als Behördenleiter verantwortlich für die Sistierung des Gleitzeiterlasses

  28. Führungsgruppe: S1 - Personalwesen Der S1 kennt die Personalressourcen der eingesetzten Hilfskräfte. • Beurteilung der Personallage und –planung • Bearbeitung der Personalangelegenheiten • Leiter der Meldesammelstelle • Zusammenarbeit mit dem S1 der über- bzw. nachgeordneten Einsatzleitungen • Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten • Vertreter des S4

  29. FührungsgruppeS2 - Katastrophenlage Der S2 wertet die eingehenden Meldungen und Informationen aus und hält die Kat-Lage graphisch und schriftlich fest. • Lagefeststellung (was, wann, wo) • Beurteilung der Katastrophenlage • Führung der Katastrophenlagekarte und des Einsatztagebuches • Verbindung zu besonderen Institutionen • Zusammenarbeit mit dem S2 der über- bzw. nachgeordneten Einsatzleitungen • Vertreter des S3

  30. Führungsgruppe S3 – Leitung u. Koord. Der S3 leitet und koordiniert den Gesamteinsatz, ist auch Leiter der Stabsarbeit. • Beurteilung der Gesamtsituation und Entscheidungsvorschlag an den EL • Leitung und Koordinierung des Gesamteinsatzes sowie der Stabsarbeit • Durchführung der Lagebesprechungen • Zusammenarbeit mit dem S3 der über- bzw. nachgeordneten Einsatzleitungen • Vertreter des Einsatzleiters

  31. FührungsgruppeS4 - Versorgungswesen Der S4 kennt die Geräteressourcen, Ausrüstung und Gliederung der eingesetzten Hilfskräfte. • Wahrnehmung aller Versorgungs- und Nachschubangelegenheiten für die Einsatz-kräfte und den Stab • Beurteilung der Versorgungslage • Koordinator der Arbeit in der Fachgruppe • Zusammenarbeit mit dem S4 der über- bzw. nachgeordneten Einsatzleitungen • Vertreter des S1

  32. FührungsgruppeS5- Öffentlichkeitsarbeit Der S5 hat die Aufgabe der Medienbetreuung. • Bearbeitung sämtlicher Medienangelegen-heiten und Veröffentlichungen in Absprache und nach Genehmigung durch den Einsatzleiter • Zusammenarbeit mit dem S5 der über- bzw. nachgeordneten Einsatzleitungen

  33. Führungsgruppe S6 – EDV; S7 - lNA S6: Er ist verantwortlich für die Verfügbarkeit der Medien- und medienverarbeitenden Gerätschaften sowie der gesamten EDV-Technik S7: leitender Notarzt: Er rekrutiert sich aus dem Team der Notärzte des Roten Kreuzes

  34. Fachgruppe Die Fachgruppe stellt sich in der Regel vom Bezirks- bzw. erweiterten Bezirkskoordi-nationsausschuss zusammen. Vertreter von: • Einsatzorganisationen • Amtssachverständige • Post, Zollwache, ÖBB, etc. • Kammern • STED • Gemeinden • usw.

  35. Meldesammelstelle • Sie ist zentraler Kanzleiapparat für den Melde- und Schriftverkehr von und nach außen sowie innerhalb des Stabes • Sie nimmt einlangende Meldungen auf, protokolliert und leitet sie weiter • Routinemeldungen werden auch direkt weitergeleitet

  36. MeSaSt In der MeSaSt sollen sein: • Leiter • Schreiber/Postein, zugleich Telefondienst • Schreiber/Postaus • Botendienst • sonstiges Personal • Schreibdienst (z.b. für Einsatztagebuch)

  37. Arbeit im Stab - I Stabsarbeit ist Teamarbeit

  38. Arbeit im Stab - II • Aufnahme einer Meldung durch MeSaSt • Weiterleitung an Sachbearbeiter • Nach Protokollierung – gesammelte Vorlage der Meldungen an den S3 • Erstbeurteilung der Lage durch den S3 • Lagedarstellung und Bedrohungsbewertung durch den S2 • Weitergabe der Meldeaufnahmeformulare über die MeSaSt

  39. Arbeit im Stab - III • Sachbearbeiter halten Maßnahmen in Stichworten am Aufnahmeformular fest • Nach Abschluss einer Bearbeitung ist das Meldeaufnahmeformular an den S3 oder bei Routineangelegenheiten an die MeSaSt zurück zugeben

  40. Arbeit im Stab - IV Einsatztagebuch Es soll aus einem allgemeinen Teil und einem Anlagenteil bestehen.

  41. Arbeit im Stab - V Allgemeiner Teil: mit Datum und Uhrzeit • Zusammentreffen der Einsatzleitung • erste Situationsdarstellung • Ergebnisse von Lagebesprechungen • Entscheidungen des EL mit Begründung und Auftragserteilung • Tageszusammenfassungen

  42. Arbeit im Stab - VI Anlagenteil: • Einsatzstellenübersicht • Übersichten und Unterlagen des Stabes • Besprechungsprotokolle • Grundlagen für Entscheidungsvorschläge • Meldeaufnahmeformulare

  43. Lagedarstellung - I Zur weiteren Beurteilung und Planung sowie zur raschen Weitergabe müssen die erarbeiteten und zusammengefügten Informationen der Lagefeststellung dargestellt werden. Das erfolgt in • graphischer/schriftlicher und • mündlicher Lagedarstellung

  44. Lagedarstellung - II Die Lagekarte samt Beilagen ist der Mittelpunkt der graphischen Lagedarstellung und wird vom S2 geführt. Sie muss enthalten: • übersichtliche Darstellung der K-Lage • Einsatzstellenübersicht • Stärke- und Ausrüstungsnachweis • Uhrzeit des aktuellen Standes • jeweiliger Führungsbereich

  45. Lagedarstellung - III Der Lagevortrag wird zum Zweck der Gesamtinformation gehalten. Er enthält: • Katastrophenlage samt Schlussfolgerungen • Darstellung der eingesetzten Kräfte und des Gerätes • bereits getroffene Maßnahmen und Aufträge • Sonstige Entschlussvorschläge, Anträge, etc.

  46. Lagedarstellung - IV Der Lagevortrag (z.B.: vor dem LH, BH, der Presse, etc.) wird vom S3 oder Sachbearbeiter gehalten. Er soll nicht länger als 10 Minuten sein und durch visuelle Mittel unterstützt werden.

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