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Die Reifeprüfung

Die Reifeprüfung. Zusammengestellt Mag. Raimund Hermann. Umfang der Reifeprüfung . Drei Klausurarbeiten und vier mündliche Teilprüfungen , wobei eine der mündlichen Teilprüfungen eine mündliche Schwerpunktprüfung bildet. 3 + 4.

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Die Reifeprüfung

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Presentation Transcript


  1. Die Reifeprüfung Zusammengestellt Mag. Raimund Hermann

  2. Umfang der Reifeprüfung Drei Klausurarbeiten und vier mündliche Teilprüfungen, wobei eine der mündlichen Teilprüfungen eine mündliche Schwerpunktprüfung bildet. 3 + 4 Vier Klausurarbeiten und drei mündliche Teilprüfungen, wobei eine der mündlichen Teilprüfungen eine mündliche Schwerpunktprüfung bildet. 4 + 3

  3. Eine Fachbereichsarbeit, drei Klausurarbeiten und drei mündlichen Teilprüfungen, von denen eine in einer zusätzlichen Frage auf die FachbereichsarbeitBezug zu nehmen hat. • 1 + 3 + 3 Reifeprüfung

  4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung Die Anmeldung zur Hauptprüfung hat in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien der letzten Schulstufe zu erfolgen und beinhaltet die Bekanntgabe der gewählten Form der Reifeprüfung. Die Anmeldung zu einer mündlichen Schwerpunktprüfung setzt das Einvernehmen des Fachlehrers voraus Reifeprüfung

  5. Umfang der Klausurprüfung • bei dreiKlausurarbeiten • Deutsch • Latein oder Englisch oder Französisch • Mathematik • bei vier Klausurarbeiten • Deutsch • Latein oder Englisch oder Französisch • Mathematik • Darstellende Geometrie Reifeprüfung

  6. Im Falle einerJahresprüfung in einem Unterrichtsgegenstand, in dem Schularbeiten vorgesehen sind, ist im Rahmen der Klausurprüfung überdies die diesbezügliche schriftliche Prüfung abzulegen. • Diese schriftliche Prüfung entfällt, wenn der betreffende Pflichtgegenstand Prüfungsgebiet einer Klausurarbeit des Prüfungskandidaten ist. Reifeprüfung

  7. Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung Die mündliche Prüfung hat drei oder vier mündliche Teilprüfungen aus folgenden Gruppen von Prüfungsgebieten zu umfassen: Gegenstandsgruppe A: Religion, Ethik, Deutsch, Geschichte, PUP, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung Gegenstandsgruppe B: Fremdsprachen Reifeprüfung • ; • ,

  8. Gegenstandsgruppe C: Geographie, Mathematik, Darstellende Geometrie, Biologie, Chemie, Physik, Informatik in allen Formen der AHS eine Fremdsprache, sofern jedoch keine lebende Fremdsprache als Klausurarbeit gewählt wurde, eine lebende Fremdsprache • im mathematischen Realgymnasium mit Darstellender Geometrie mindestens ein wählbares Prüfungsgebiet aus der Gegenstandsgruppe C. Reifeprüfung

  9. Bei negativer Beurteilung von ein oder zwei schriftlichen Klausurarbeiten sind ein bzw. zwei zusätzliche mündliche Teilprüfungen abzulegen, sofern die betreffenden Prüfungsgebiete nicht als mündliche Teilprüfung gewählt worden sind Reifeprüfung

  10. Umfang einer mündlichen Prüfung • zwei Kernfragen aus den wesentlichen Bereichen des Lehrstoffes der Oberstufe • eine Spezialfrage aus dem einvernehmlich festgelegten Themenbereich. • Der Prüfungskandidat hat von den vorgelegten Kernfragen eine zu wählen. Reifeprüfung

  11. Umfang einer mündlichen Schwerpunktsprüfung • Je nach der gewählten Form der mündlichen Schwerpunktprüfung sind dem Prüfungskandidaten zusätzlich zu den Kernfragen und der Spezialfrage schriftlich zweiverschiedenartige und voneinander unabhängige Fragen fächerübergreifender, vertiefender oder ergänzender Artvorzulegen. • Der Prüfungskandidat hat aus den vorgelegten Fragen eine zu wählen Reifeprüfung

  12. Umfang der mündlichen Teilprüfung • einer FBA Bei der auf die FBAbezogenen mündlichen Teilprüfung ist dem Prüfungskandidaten zusätzlich zu den Kernfragen schriftlich eine Aufgabenstellung zur Thematik der FBA und deren Umfeld vorzulegen. Eine Spezialfrage gibt es nicht! Reifeprüfung

  13. Umfang einer zusätzlichen • mündlichen Prüfung Bei zusätzlichen mündlichen Prüfungen sind dem Prüfungskandidaten dreiKernfragen aus den wesentlichen Bereichen des Lehrstoffes der Oberstufe vorzulegen. Der Prüfungskandidat hat davon zwei zu wählen. Reifeprüfung

  14. Formen der mündlichen Schwerpunktprüfung FBA Fächerübergreifende Schwerpunktprüfung Vertiefende Schwerpunktprüfung Ergänzende Schwerpunktprüfung Reifeprüfung

  15. FBA Der Prüfungskandidat hat sich für eine Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit in der zweiten Woche der letzten Schulstufe schriftlich beim Schulleiter anzumelden. Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit ist die Herstellung des Einvernehmens über das Thema, wobei auf Leistungsfähigkeit und Arbeitshaltung des Prüfungskandidaten Bedacht zu nehmen ist. Reifeprüfung

  16. Jeder Lehrer, der in der Klasse einen für eine FBA wählbaren Unterrichtsgegenstand des Prüfungskandidaten, allenfalls auch einen diesen Unterrichtsgegenstand vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenstand unterrichtet hat, darf Prüfer sein. Die FBA ist vom Prüfungskandidaten als schriftliche Hausarbeit abzulegen. Bei der Anfertigung der Arbeit ist der Prüfungskandidat vom Prüfer so zu betreuen, wie es die Zielsetzung der FBA erfordert und dass die Selbständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Reifeprüfung

  17. Die FBA ist vom Prüfungskandidaten unter Anschluss des Begleitprotokolls in der ersten Woche des zweiten Semesters dem Prüfer zur Übergabe an die Prüfungskommission auszuhändigen. Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. Der Prüfungskandidat ist zur Klausurprüfung und zu jenen mündlichen Teilprüfungen, die durch die Änderung der Prüfungsform nicht betroffen sind, zum Haupttermin zuzulassen; zur Ablegung der übrigen mündlichen Teilprüfungen ist der Prüfungskandidat auf seinen Antrag zum Antreten in einem späteren Termin berechtigt. Reifeprüfung

  18. Fortsetzung: Im Rahmen der mündlichen Schwerpunktprüfung kann ein anderer als der für die Fachbereichsarbeit gewählte Unterrichtsgegenstand gewählt werden. Reifeprüfung

  19. Fächerübergreifende Schwerpunktprüfung Der Prüfungskandidat hat eine fächerübergreifende Frage aus einer sinnvollen Fächerkombinationzu beantworten. Die Frage stammt aus dem fächerübergreifenden Bereich von zwei Prüfungsgebieten, wobei sich diese Frage über die fachspezifischen Bereiche und Problemstellungen der jeweiligen Prüfungsgebiete hinausgehend auf die Querverbindungen zwischen den betreffenden Prüfungsgebieten zu erstrecken hat. Reifeprüfung

  20. Vertiefende Schwerpunktprüfung Der Prüfungskandidat hat eine vertiefende Frage aus dem Bereich eines auf einen Pflichtgegenstand bezogenen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenstandes im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden zu beantworten. Der Wahlpflichtgegenstand darf nicht ausschließlich in der 6. Klasse stattgefunden haben. Reifeprüfung

  21. Ergänzende Schwerpunktprüfung Bei der ergänzenden Schwerpunktprüfung hat der Prüfungskandidat eine Aufgabenstellung mit Methoden der Informatik bzw. eine Aufgabenstellung in der Fremdsprachezu bearbeiten Reifeprüfung

  22. Durchführung der mündlichen Teilprüfungen • Jeder Prüfungskandidat legt alle mündlichen Teilprüfungen an einemHalbtag ab. • Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass der Prüfungskandidat mehr als vier Teilprüfungen abzulegen hat. In diesem Fall sind die Teilprüfungen auf die beiden Halbtage eines Tages zu verteilen. Reifeprüfung

  23. Zur Vorbereitungauf jede Teilprüfung ist jedem Prüfungskandidaten eine angemessene Frist, mindestens jedoch 20 Minuten, einzuräumen. Zur Vorbereitung auf eine mündliche Schwerpunktprüfung ist darüber hinaus eine Frist von mindestens 10 Minuten einzuräumen. Reifeprüfung

  24. Die Prüfung ist so zu gestalten, dass der Prüfungskandidat bei der Lösung der Aufgaben seine Kenntnis des Prüfungsgebiets, seine Einsicht in die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sachgebieten sowie seine Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung des Lehrstoffes nachweisen kann. Auf eine sachlich und sprachlich richtige Ausdrucksweise der Prüfungskandidaten ist Wert zu legen. Schriftliche und graphische Teile der Beantwortung sind mit Hilfe einer Tafel oder in Projektion für die Prüfungskommission sichtbar zu machen. Reifeprüfung

  25. Die Prüfungszeitdarf für eine Teilprüfung 15 Minuten nicht überschreiten und 5 Minuten nicht unterschreiten. Diese Zeiten erhöhen sich für die Teilprüfungen, die die mündliche Schwerpunktprüfung oder die Fachbereichsarbeit betreffen, um insgesamt jeweils 10 Minuten. Reifeprüfung

  26. BEURTEILUNG DER LEISTUNGEN BEI DER REIFEPRÜFUNG Für die positive Beurteilung einer mündlichen Teilprüfung ist eine zumindest ausreichende Beantwortung jeder einzelnen Prüfungsfrage in den wesentlichen Bereichen erforderlich. Reifeprüfung

  27. Die Beurteilung der mündlichen Teilprüfungen hat am Ende jedes Halbtages für jene Prüfungskandidaten stattzufinden, die am jeweiligen Halbtag die Reifeprüfung beendet haben. Die Beurteilung der von den Prüfungskandidaten in den Teilprüfungen erbrachten Leistungen hat auf Grund des vom Prüfer (der Prüfer) des jeweiligen Prüfungsgebiets zu stellenden Beurteilungsantrages durch die Prüfungskommission zu erfolgen. Reifeprüfung

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