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Datenschutz und Datensicherheit. Inhaltsangabe. Definition Datenschutz Ziel des Datenschutzes Allgemeine Rechtsgrundlagen Aufgaben des BDSG Richtlinien und Grundsätze Wesentliche Inhalte des BDSG Grundsätze Ausnahmen des Datenschutzes Berliner Datenschutzbeauftragter Quellen.
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Inhaltsangabe • Definition Datenschutz • Ziel des Datenschutzes • Allgemeine Rechtsgrundlagen • Aufgaben des BDSG • Richtlinien und Grundsätze • Wesentliche Inhalte des BDSG • Grundsätze • Ausnahmen des Datenschutzes • Berliner Datenschutzbeauftragter • Quellen
Definition Datenschutz • Datenschutz • - Missbrauch von personenbezogenen Daten • - Schutz der Daten • - Schutz vor Daten • - Schutz vor „Verdatung“
Ziel des Datenschutzes • - Ausführung des BDSG • - Ausführung anderer Rechtsvorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten • - Schutz des einzelnen und seines Persönlichkeitsrechts
Allgemeine Rechtsgrundlagen • - Bundesdatenschutzgesetz • - Landesdatenschutzgesetz • - Europäische Richtlinien • - Multimediagesetz
Aufgaben des BDSG • Gesetz für die Erhebung von Daten • Gesetz für die Verarbeitung von Daten • Gesetz für die Nutzung Daten
Richtlinien und Grundsätze • Die Richtlinien betreffend personenbezogener Daten in automatisierten Dateien wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14.Dezember 1990 beschlossen.
Wesentliche Inhalte des BDSG Grundsatz der Rechtmäßigkeit und der Ehrlichkeit • Personenbezogene Daten dürfen nicht auf unehrliche Weise erhoben und nicht für einen den Grundsätzen des BDSG nicht entsprechenden Zweck verwendet werden. Grundsatz der Richtigkeit • Die für die Daten verantwortlichen Personen müssen dafür sorgen, dass die Daten regelmäßig auf Richtigkeit und Relevanz überprüft und vor ihrer Verwendung auf den neuesten Stand gebracht werden.
Grundsatz der Zweckbestimmung • Der Grund der Datenerhebung muss der Bevölkerung bekannt sein • Die Daten dürfen nicht länger gespeichert werden als ihre Nutzungsdauer beträgt
Grundsatz der Sicherheit Schutz vor: • Zufälliger Verlust • Zerstörung • Naturgewalten • Menschlichen Einwirken • Unerlaubten Zugriffen
Grundsatz der Möglichkeit des Betroffenen zur Einsichtnahme • Jede Person, die ihre Identität nachweisen kann, hat das Recht zu erfahren, ob Daten über sie gespeichert sind, diese zur Verfügung gestellt zu bekommen und bei ungenauer Eintragung eine Berichtigung oder Löschung zu erwirken. Grundsatz der Nichtdiskriminierung • Daten die zu willkürlicher Diskriminierung führen könnten (z.B. Angaben über rassische und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Sexualleben, politische Anschauung, religiöse, weltanschauliche und andere Überzeugungen sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und Vereinigungen) dürfen nicht erfasst werden.
Ausnahmen des Datenschutzes Gewährleistung der nationalen Sicherheit: • Diese Ausnahmen dürfen jedoch nur in Kraft treten, wenn sie mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrecht und der Verhütung der Diskriminierung vereinbar sind.
Überwachung und Sanktionen • Im Gesetz eines jeden Landes ist festgelegt, welche Stellen für die Verwaltung und Verarbeitung der Daten verantwortlich ist. Diese Stelle muss Garantien für Unparteilichkeit und fachlich Kompetenz bieten. • Für den Fall der Verletzung der nationalen Rechtsvorschriften sind Kriminalstrafen und angemessene Rechtsmittel vorgesehen.
Berliner Datenschutzbeauftragter Hr. Alexander Dix Wesentliche Aufgaben • - kontrolliert • - überprüft • - Wahrung des Rechtes
Verwendete Quellen • www.google.de • www.fundus.org • www.wikipedia.de • www.yahoo.de • www.Dud.de • www.Datensicherheit.de