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April 2001. Datenschutz. 2. bersicht. 3. Risikofaktoren in der IuK-Technik (2). 5. Verwaltung der Technik (2). 2. Grundzge Datenschutzgesetzgebung (2). 1. Recht auf inform. Selbstbestimmung (2). 4. Sicherheits-Infrastruktur (2). April 2001. Datenschutz. 3. 8. Datenkommunikation (2). 10. Der betrie
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1. 1 Datenschutz und Datensicherheit Jürgen Müller
2. April 2001 Datenschutz 2 Übersicht
3. April 2001 Datenschutz 3
4. April 2001 Datenschutz 4 Übersicht
5. April 2001 Datenschutz 5 Übersicht Die Komponenten der Lehrveranstaltung:
Vorlesung
Wesentliche Begriffe, Konzepte und Techniken werden dargestellt.
Laborarbeit, Übungen
Praktische Arbeit im Computerpool.
Testat
Kurzvorträge zu ausgewählten Themen.
6. April 2001 Datenschutz Einführung Datenschutz und Datensicherheit
7. April 2001 Datenschutz Datensicherheit - Datenschutz Produktionsfaktoren:
Arbeit Kapital Information
gegenwärtig rasante Entwicklung bei Verarbeitung und Übertragung von Informationen
8. April 2001 Datenschutz Rechtsentwicklung
gesetzliche Regelungen werden nur mit Zeitverzögerung den allgemeinen Bedürfnissen angepasst
durch teilweises Fehlen dieser Rechtsnormen werden Juristen zunehmend eine Rechtsbildung mit entsprechender Kommentierung ableiten Datensicherheit - Datenschutz
9. April 2001 Datenschutz Vorteile der maschinellen Datenverarbeitung Umfassende Speichermöglichkeit
Schnelle Abrufbarkeit
Problemlose Zusammenführung örtlich getrennter Datenbestände
Blitzartige Auswertung nach beliebigen Merkmalen (verknüpfen, vergleichen)
Computer vergessen nicht
Vielfältige Massenarbeiten werden rationell erledigt (z. B. Gehaltsabrechnungen, Buchführungsarbeiten, Datenträgeraustausch)
Der Mensch kann für wichtigere, sinnvollere Arbeiten eingesetzt werden.
10. April 2001 Datenschutz
11. April 2001 Datenschutz
12. April 2001 Datenschutz Datenverarbeitung und Persönlichkeitsrecht Die Würde des Menschen ist unantastbar
Wahrung menschlicher Identität, Integrität
Sicherheit des individuellen und soz. Lebens
rechtliche Gleichheit
Begrenzung staatl. Machtausübung
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
13. April 2001 Datenschutz
14. April 2001 Datenschutz
15. April 2001 Datenschutz 15 Beteiligung von unabhängigen DSB ist für den Schutz des Rechtes von Bedeutung
materiell-rechtliche, verfahrenstechnisch-org. Konsequenzen
Datenschutz steht als Grundrecht jedem zu
16. April 2001 Datenschutz Geschichte der Datenschutzgesetzgebung 1996 Mikrozensusbeschluß des BVerfG
“Der Staat darf durch keine Maßnahmen, auch nicht durch ein Gesetz, die Würde des Menschen verletzen oder sonst über die in Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Schranken hinaus die Freiheit der Person in ihrem Wesensgehalt antasten. Mit der Menschenwürde wäre nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruck nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch nur in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.” (Ähnlich später auch der Ehescheidungsaktenbeschluß des BVerfG vom 15.01.1970 - 1 BvR 13/68 = BVerfGE 27, 344 = NJW 1970, 555 sowie die Soraya-Entscheidungen des BGH, NJW 1965,685 und des BVerfG, BVerfGE 34, 269).
17. April 2001 Datenschutz 1970 Hessen: 1. Datenschutzgesetz der Welt
ab 1970: Vorarbeiten der Bundesregierung zu einem BDSG
01.01.1978 BDSG in Kraft
bis 1981 Landesdatenschutzgesetze auf Grundlage des BDSG in allen Ländern
1983: Volkszählungsurteil
Recht auf informationelle Selbstbestimmung Geschichte der Datenschutzgesetzgebung
18. April 2001 Datenschutz Notwendigkeit des Datenschutzes Gefährdung durch menschliche Handlungsweisen, und zwar durch:
vorsätzliche Handlungen
Mißbrauch im Sinne der Datenschutzgesetze
(unbefugtes Lesen, Verarbeiten, Speichern, Weitergeben oder Löschen von Daten)
Sabotage
Computerkriminalität
( Informationsdiebstahl, Manipulation von Hard- und Software)
19. April 2001 Datenschutz fahrlässige Handlungen
(unbefugtes Verarbeiten von Daten aus fahrlässigem Handeln, Zerstörung, Beschädigung von Datenbeständen, Datenträgern, DV-Anlagen und -Geräten durch fahrlässiges Tun)
Gefährdung durch unvorhergesehene Ereignisse außerhalb des menschlichen Einflusses:
- Naturkatastrophen - Feuer - Wasser - technische Störungen - Notwendigkeit des Datenschutzes
20. April 2001 Datenschutz Ziele des Datenschutzes Persönlichkeitsrechte nach Grundgesetz
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Gesetze regeln Einschränkungen
Gesetzgeber hat zu beachten:
Datenminimum
Daten zweckgebunden nutzen
Mitwirkungs- und Kontrollrechte ermöglichen
21. April 2001 Datenschutz Verfassungsrechtliche Grundlagen
22. April 2001 Datenschutz Geltungsbereich der Datenschutzgesetze
23. April 2001 Datenschutz BDSG-Anwendungs-voraussetzungen
24. April 2001 Datenschutz Personenbezogene Daten
25. April 2001 Datenschutz Personenbezogene Daten
26. April 2001 Datenschutz Dateien
27. April 2001 Datenschutz Dateien
28. April 2001 Datenschutz Weitere Begriffs-bestimmungen (Teil I)
29. April 2001 Datenschutz Weitere Begriffs-bestimmungen (Teil II)
30. April 2001 Datenschutz Weitere Begriffs-bestimmungen (Teil III)
31. April 2001 Datenschutz Zuständigkeit BDSG
personenbezogene Daten
Kunden, eigenes Personal
Lieferanten, Geschäftspartner
Erhebung nach Treu und Glauben
freiwilliges Mitwirken des Betroffenen
keine Täuschung, Nötigung
32. April 2001 Datenschutz Speichern, Verändern, Übermitteln
zweckbestimmt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses
zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der speichernden Stelle
Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
wiss. Forschung
Übermittlung, Nutzung
zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen
listenmäßig oder in anderer Form zusammen-gefaßte Daten über Angehörige einer Personengruppe
33. April 2001 Datenschutz Listen über Personengruppen
Anwendungen
Direktmarketing
Marktforschung
Meinungsforschung
Beschränkungen bei Listen
Betroffener muß zur Personengruppe gehören
Berufs-, Geschäftsbezeichnung
Namen, akad. Grade
Anschrift
Geburtsjahr
34. April 2001 Datenschutz Listen über Personengruppen
nicht zu speichern sind
sensible Angaben (Gesundheit, ...)
Daten in Zusammenhang mit Vertrags-verhältnis
zusätzliche Rechte für Betroffene
Widerspruchsrecht für Übermittlung
nach Übermittlung Sperrung beim Empfänger möglich
35. April 2001 Datenschutz nur zur Aufgabenerfüllung
nur für die Zwecke, zu denen die Daten erhoben wurden
36. April 2001 Datenschutz Ausnahmen von der Zweckbindung
Rechtsvorschrift
Einwilligung des Betroffenen
Überprüfung der Angaben des Betroffenen
Daten aus Veröffentlichungen
Gefahrenabwehr
Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Abwehr schwerer Beeinträchtigung von Rechten anderer
wissenschaftliche Forschung
37. April 2001 Datenschutz keine Zweckänderung
Rechnungsprüfung
Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollpflicht
Organisationsuntersuchungen
Ausbildungs-, Prüfungszwecke der speichernden Stelle
38. April 2001 Datenschutz Übermittlung von Daten
öffentliche Stelle an öffentliche Stelle:
für Aufgabenerfüllung der übermittelnden Stelle oder des Empfängers erforderlich
Verwendungszweck beim Empfänger gleich
zulässige Zweckänderung
39. April 2001 Datenschutz öffentliche Stelle an nicht-öffentliche Stelle
wie vor
nach Interessenabwägung, ob Betroffener kein Interesse an Verweigerung hat
Information des Betroffenen notwendig
öffentliche Stelle ins Ausland
wie nicht-öffentliche Stelle
keine Übermittlung, wenn politische Verfolgung, Folter drohen
Verpflichtung des Empfängers auf Zweckbindung
40. April 2001 Datenschutz Rechte des Betroffenen unabdingbare Rechte (§ 6 BDSG):
Recht auf Auskunft (§§ 19, 34, BDSG)
Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung (§ 20, 35 BDSG)
Recht auf Benachrichtigung ( §8 BDSG)
Recht auf Einsicht in Dateienregister (§ 38 BDSG)
Recht auf Schadensersatz ( 7 BDSG)
41. April 2001 Datenschutz Benachrichtigung (§ 33 BDSG)
bei erstmaliger Speicherung
Art der Daten
Rechte des Betroffenen
42. April 2001 Datenschutz Benachrichtigung (§ 33 BDSG)
Ausnahmen
Kenntnisnahme auf andere Weise
Daten für Datensicherung oder Datenschutzkontrolle
Geheimhaltungspflicht, Öffentliches Interesse
Vorübergehende Datenspeicherung (3 Monate)
Entnahme aus allgemein zugänglichen Quellen
Interessenabwägung
listenmäßig zusammengefaßte Daten (bei geschäftsmäßiger DV) Rechte des Betroffenen
43. April 2001 Datenschutz Auskunft (§ 34 BDSG)
Umfang der gespeicherten Daten
Herkunft und Empfänger der Daten
Zweck der Speicherung
Adressat bei regelmäßiger Datenübermittlung
Rechte des Betroffenen
44. April 2001 Datenschutz Auskunft (§ 34 BDSG)
Modalitäten
grundsätzlich schriftlich
Kostenfreiheit
Ausnahmen der Auskunftspflicht und Kostenfreiheit
Rechte des Betroffenen
45. April 2001 Datenschutz Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (§ 35 BDSG)
Löschung bei unrichtiger Speicherung
Gesundheitsdaten, Ordnungswidrigkeiten, pol. Anschauungen, deren Richtigkeit von speichernder Stelle nicht bewiesen werden kann
Löschung, wenn nicht mehr erforderlich
bei geschäftsmäßiger Speicherung nach fünf Jahren Rechte des Betroffenen
46. April 2001 Datenschutz Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Kontrolle der Bundesregierung auf Einhaltung Datenschutzes
Beanstandungen bei Verstößen gegen das BDSG
Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes
Beratung der Bundesbehörden
Tätigkeitsbericht
Register über Dateien mit personenbezogenen Daten
wird aufgrund einer Anrufung tätig Rechte des Betroffenen
47. April 2001 Datenschutz Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Sicherstellung des Datenschutzes durch den Betrieb, Selbstkontrolle
organisatorische Stellung
freie Entscheidung der Behördenleitung
Zuordnung zur Behördenleitung
Betrauung mit anderen Verwaltungsaufgaben ist zulässig Rechte des Betroffenen
48. April 2001 Datenschutz Rechte des Betroffenen Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Rechte und Pflichten:
Unterstützung durch alle Organisationseinheiten
Jederzeit Zutritt zu allen Diensträumen
Stellungnahmen innerhalb der Dienststelle einholen
Vortragsrecht bei Behördenleitung
Jährlicher Bericht an Behördenleitung mit Verbesserungsvorschlägen
Anrufung des Bundesbeauftragten in strittigen Fällen
49. April 2001 Datenschutz Datei- und Geräteverzeichnisse
Geräteverzeichnis ist nach § 37 BDSG zu führen
Problem: lückenlose Bestandsaufnahme aller Mehrplatzsysteme
Sammelmeldung möglich
Rechte des Betroffenen
50. April 2001 Datenschutz Wichtige Daten
Speichernde Stelle
Rechnerart
Rechnerkonfiguration
gespeicherte Daten
Rechte des Betroffenen