1 / 29

FÜRST FUGGER Privatbank

FÜRST FUGGER Privatbank. Der Beratungsprozess im FFPB-Haftungsdach ab 01. Juli 2011 Information und Leitfaden. FÜRST FUGGER Privatbank Themen im Überblick. Dokumentation beratungsfreies Geschäft und sonstiger Gespräche. Rechtlicher Hintergrund der Änderungen.

nira
Download Presentation

FÜRST FUGGER Privatbank

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. FÜRST FUGGER Privatbank Der Beratungsprozess im FFPB-Haftungsdach ab 01. Juli 2011 Information und Leitfaden

  2. FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick Dokumentation beratungsfreies Geschäft und sonstiger Gespräche Rechtlicher Hintergrund der Änderungen • Vorgehensweise zur Dokumentation • bei beratungsfreiem Geschäft • Bei sonstigen Gesprächen Beispiel • Die Änderungen in • Anlegeranalyse und • Beratungsprotokoll • (mit Erläuterungen und • Beispielen) • Wesentliche Anlegerinformation • Hintergrundinfos • Erläuterungen zu Inhalte

  3. FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick Rechtlicher Hintergrund der Änderungen

  4. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Hintergrund der Änderungen Warum aktuell Änderungen im Beratungsprozess? • Neue gesetzliche Vorgaben durch Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ab 1. Juli 2011 in Kraft • Ausgeweitete Mindestanforderungen der BaFin an Inhalte und Organisation der Dokumentation von Beratungen und Kundengesprächen (Neufassung Rundschreiben 4/2010 MaCOMP; 9. Juni 2011) • Klarstellungen der Bundesbank und BaFin über das Verständnis von Begriffen in Vorschriften des KWG und WpHG zur Anlageberatung (Gemeinsames Informationsblatt der BaFin und der Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung, Mai 2011)

  5. Beratungsprozess ab 01.07.2011Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz Wichtige Inhalte im Überblick • Ausweitung der Inhalte Beratungsprotokoll in §34 WpHG • Einführung standardisierter Informationsblätter für Finanz-instrumente zu Vergleichszwecken (Risiken/Erträge/Kosten) • Pflicht zur Aushändigung der neuen Informationsblätter ab 1. Juli 2011 bei deutschen Fonds und klassischen Wertpapieren (Übergangsfrist für ausländische Fonds bis 30.06.2012) • Einführung Mindesthaltefristen für offene Immobilienfonds (2 Jahre, Kleinanleger: Rückgabe bis 30 TEUR/Halbjahr)

  6. Beratungsprozess ab 01.07.2011 MaCOMP (Neufassung) und „Informationsblatt“ Wichtige Inhalte im Überblick • UnverzüglicheZur-Verfügung-Stellung des Beratungsprotokolls an Kunden, Bevollmächtige oder Interessenten. In jedem Fall vor Geschäftsabschluss. (Ausnahme: Bei Beratung per Telekommunikationsmittel „umgehend“, da Rücktrittsrecht gem. FernAbsG. Im Haftungsdach nicht möglich.) • Gesonderte Dokumentation individueller Interessenten-gespräche ohne Beratung oder Geschäftsabschluss • Erfassung, von wem Initiative für Anlageberatung ausging • Umfassende Analyse und Dokumentation der persönlichen Situation des Kunden, auch Besonderheiten wie Renteneintritt, Arbeitslosigkeit, Scheidung • Dokumentation Kundenziele und -anliegen, deren Gewichtung und etwaige Änderungen

  7. FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick • Die Änderungen in • Anlegeranalyse und • Beratungsprotokoll • (mit Erläuterungen und • Beispielen)

  8. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen in Anlegeranalyse „Personenbezogene Angaben“ • Firma als zweiter Depotinhaber gestrichen • „Gegenwärtigen Beruf“ und „relevanten früheren Beruf“ erfassen Punkt 1 „Anlageerfahrung“ • Hintergrund der Erziehungsberechtigten ist maßgebend bei Minderjährigen Einfache Unterscheidung: Kenntnisse <> Kenntnisse und Erfahrungen • Ermittlung maximaler Risikostufe für Punkt 1 aufgrund Kenntnisse und Erfahrungen

  9. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen in Anlegeranalyse Punkt 2 „Finanzielle Verhältnisse“ • Policendarlehen aufgenommen • Besserer Überblick durch Summen von Bruttovermögen und Verbindlichkeiten Anmerkung: Felder bei Nichtangabe mit „0“ befüllen

  10. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen in Anlegeranalyse Punkt 4 „Risikotragfähigkeit“ • Vereinfachungen durch • Streichung Kriterium „Gesamtanlage bei FFBP über 50%“ … • klare Benennung der Herkunft des Riskiomaximums je Kriterium • Neufassung der Erläuterung zu „Zusammenfassende Risikoeinstufung“

  11. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll • Neue Bezeichnung „Beratungsprotokoll“ (Einsatz ist nur im Beratungsgeschäft möglich! Beratungsfreies Geschäft ist gesondert zu dokumentieren – s. „Dokumentation beratungsfreies Geschäft“.) • Erweiterte Angaben zum Gesprächsgrund umfassen nun auch Empfehlung durch Dritte und besondere persönliche Situation; mit Freitextfeld für individuelle Angaben • Neues Freitextfeld zur Dokumentation individueller Informationen für die Beratung; ausdrückliche Bestätigung der Vollständigkeit der Angaben • Neue Felder zur Angabe der Höhe des Mittelbedarfs, Liquidität und des Verwendungszwecks bei Verkauf.

  12. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll • Mehr Raum für individuelle Anliegen und Vorgaben; ausdrückliche Bestätigung der Vollständigkeit der Angaben • Vorgaben zur Veräußerbarkeit, Erträge und Liquidität alternativ gefasst: (Angaben nur „entweder“ / „oder“ möglich.)

  13. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll • Punkt 4: „Besprochene Anlagen ohne Empfehlung“ entspricht bisherigem Punkt 8 • Punkt 5: Dokumentation der Empfehlung „Halten“ oder „Verkaufen“ vorhandener Depotbestände gesondert aufgeführt • Je Empfehlung ist Bezug zu einem Ziel (aus Punkt 3) herzustellen • Angabe für gesamtes Depot möglich; dann Depotübersicht mit Detailangaben beifügen. • Sonst Angaben je Finanzinstrument

  14. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Mehr Platz und Übersichtlichkeit

  15. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Die Angaben auf der linken Seite. • A) Bezug zu Zielen (Punkt 3) • B) Angabe ob Erwerb per Sparplan oder Kauf • C) zum Typ der Anlagen • D) ausgehändigte Unterlagen für Investmentfonds (Soweit vorhanden „WAI“, sonst Vereinfachter Verkaufsprospekt“) A B C D

  16. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Die Angaben auf der rechten Seite. E F G H I J K • E) Angaben zu Risiken des Finanz-instrumentes und daraus folgender Risikostufe. (Achtung: 5-stufige Skala verwenden) • F) Ausgabeaufschlag, Einrichtungsgebühr • G) Verwaltungskosten • H) Sonstige Kosten des Kaufs • I) Kosten bei Beendigung • J) Angaben über Provisionen bzw. Servicevereinbarungen • K) Ausführende Depotbank • L) Ausgehändigte Unterlagen, u.a. für Aktien, Anleihen und Zertifikate, Vermögensverwaltung L

  17. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll Punkt 7: Geeignetheitsprüfung • Keine Abweichung gegenüber Anlegeranalyse (Risikomaximum, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele) • Punkt 8: Begründungen Mehr Raum für Begründung der Empfehlung • Begründungen müssen Bezug zwischen einem bestimmten Anlageziel und dem konkreten Finanzinstrument herstellen • Es ist für Dritte nachvollziehbar darzulegen, warum die Empfehlung des konkreten Finanzinstruments nach heutigem Wissen dem Kunden zur Erreichung seiner Anlageziele dient. • Jede Empfehlung ist einzeln zu begründen – Zusammenfassungen sind bei Einzeltiteln nicht möglich.

  18. FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick Dokumentation beratungsfreies Geschäft und sonstiger Gespräche • Vorgehensweise zur Dokumentation • bei beratungsfreiem Geschäft • (nur für Käufe, nur im Plattformgeschäft) • bei sonstigen Gesprächen Beispiel

  19. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Neue Dokumentation beratungsfreies Geschäft Beispiel Dokumentation beratungsfreies Geschäft nicht mehr mit Beratungsprotokoll • Neu: Beratungsfreies Geschäft darf nicht mehr im Beratungsprotokoll dokumentiert werden. • Vorgabe gemäß WpHG: Bei beratungsfreiem Geschäft nur Prüfung der „Angemessenheit“ anhand Anlegeranalyse (nur für „Kauf“!) • Ist Anlegeranalyse älter als 1.1.2010 oder nicht vorhanden, ist eine solche zu erstellen. • Die Dokumentation erfolgt mit einem Aufkleber auf Kopie des Orderformulars der ausgewählten Plattform • Das Original des Orderformulars ohne Aufkleber erhält die Depotbank • Die Kopie wird mit ausgefülltem Aufkleber versehen und zur Dokumentation an die FFPB geschickt. Beispiel

  20. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Dokumentation beratungsfreies Geschäft Beispiel Beispiel Kopie mit Aufkleber zur Dokumentation an FÜRST FUGGER Privatbank Dokumentation beratungsfreies Geschäft erfolgt einfach mit einem Aufkleber Original zur Abwicklung an Depotbank

  21. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Dokumentation beratungsfreies Geschäft Beispiel Kopie mit Aufkleber zur Dokumentation an FÜRST FUGGER Privatbank Dokumentation beratungsfreies Geschäft erfolgt einfach mit einem Aufkleber • Bitte diesen Aufkleber nur für Käufe im beratungsfreien Geschäft verwenden • Aufkleber als Grundausstattung wurden per Post zugestellt. (Anforderung weiterer Aufkleber auch über Vertriebssupport möglich.)

  22. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderung Dokumentation sonstiger Gespräche Die Dokumentation sonstiger Gespräche erfolgt über eine Erklärung • Zur Erfassung sonstiger Gespräche • Für den Einsatz als ständig greifbare Unterlage gedacht (am Telefon oder Arbeitsplatz) Vorlage Quartal I und II / 2011 Neue Vorlage ab Quartal III/2011

  23. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderung Dokumentation sonstiger Gespräche Die erweiterte Vorlage zur Dokumentation sonstiger Gespräche • Neu: • Unterscheidung Status Gesprächspartner (Kunde oder Interessent) • Reportinggespräche als eigene Spalte

  24. Beratungsprozess ab 01.07.2011 Übersicht Dokumentationsunterlagen Übersicht der Dokumentationsunterlagen im Haftungsdach • Anlegeranalyse: Grundlage für Beratung sowie Angemessenheitsprüfung bei beratungsfreiem Geschäft. Stets anzulegen, nicht älter als 1.1.2010. Ausnahme: (Noch) nicht erforderlich bei Depoteröffnung und reinem Übertrag. • Beratungsprotokoll: Nur bei Beratung mit Empfehlungen (Halten/Verkaufen/Kaufen); jeweils neu anfertigen; vor Geschäftsabschluss „Zur-Verfügung-Stellung“. • Orderkopie mit Aufkleber über Angemessenheitsprüfung: Verwendung bei beratungsfreiem Geschäft (Kauf), d.h. Erwerb wird mit Wissen des Berater, aber ohne dessen Beratung oder Empfehlung durchgeführt. (Hinweis: Nur im Plattformgeschäft; Original ohne Aufkleber geht direkt an Depotbank.) • Erklärung der Kunden- und Interessentengespräche ohne Transaktion / Geschäftsabschluss: Notiz aller Gespräche mit Kunden oder Interessenten, die entweder ohne Empfehlung und Produktansprache verliefen oder zwar mit Empfehlung jedoch ohne folgende Transaktion oder Geschäftsabschluss. Ausführungsgeschäft: Diese Aufträge, die ohne Wissen des Beraters an Depotbank gegeben werden, können nicht dokumentiert werden. (sog. “execution only orders“)

  25. FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick • Wesentliche Anlegerinformation • Hintergrundinformationen • Erläuterungen zu Inhalten

  26. Anlegerschutz- und FunktionsverbesserungsgesetzWesentliche Anlegerinformation (WAI) • Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz verpflichtet zur Erstellung und Aushändigung ab 1. Juli 2011 • Inhalt, Berechnungsmethoden und Aufbau weitgehend festgelegt • Umfang 2 Seiten für Investmentfonds • Erstellung durch die Kapitalanlagegesellschaft • Einsatz ab 1. Juli 2011 • Noch mehrere Bezeichnungen für das gleiche Dokument: • KID (Key Investor Document) • KIID (Key Investor Information Document) • WAI (Wesentliche Anlegerinformation) • KII (Key Investor Information) • Begriff „Wesentliche Anlegerinformation“ (WAI) setzt sich durch • WAI ersetzt Vereinfachten Verkaufsprospekt Fakten zu den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI)

  27. Anlegerschutz- und FunktionsverbesserungsgesetzWesentliche Anlegerinformation (WAI) Beispiel für Investmentfonds FFPB MultiTrend Doppelplus

  28. Anlegerschutz- und FunktionsverbesserungsgesetzWesentliche Anlegerinformation (WAI) Bandbreiten der Volatilität Risiko – und Ertragsprofil • Berechnungsbasis: Volatilität (Anteilspreis, fünf Jahre) • Siebenstufige Einteilung; nur für Fonds, somit keine einheitliche Einteilung aller Wertpapiere • Laufende Überwachung der Einstufung durch die KAG mit Anpassung bei Abweichung über vier Monate • Simulation für neue Fonds oder solche die jünger als fünf Jahre sind oder bei signifikanter Änderung der Anlagestrategie • Bandbreiten der Volatilität für Einstufung vorgegeben • Angabe laufender Kosten als Summe von Dachfonds und Zielfonds • Die Einstufung in 5 Risikostufen bleibt bei der FFPB in anderen Unterlagen bestehen, da fondsseitig das Gesamtrisiko und anlegerseitig das Gesamtinteresse zu berücksichtigen ist.

  29. Vielen Dank!

More Related