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Energieberatung Niederösterreich. Mag. (FH) Christa Greinöcker Amt der NÖ Landesregierung Energieberatung NÖ. Energieberatung NÖ. Start September 2005 Ziel aus dem NÖ Klimaprogramm 2004-2008 Hintergründe Energie- und CO 2 -Einsparung Höhere Qualität in Sanierung und Neubau
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Energieberatung Niederösterreich Mag. (FH) Christa Greinöcker Amt der NÖ Landesregierung Energieberatung NÖ
Energieberatung NÖ • Start September 2005 • Ziel aus dem NÖ Klimaprogramm 2004-2008 • Hintergründe • Energie- und CO2-Einsparung • Höhere Qualität in Sanierung und Neubau • Verbesserte thermische Standards • Weniger Baufehler • Bewusstseinsbildung • Nutzerverhalten (Strom, Warmwasser, Heizung) • Umstieg auf ökologische Heizsysteme • weg von Öl und Gas • Alternativen: Fernwärme, Biomasse und Wärmepumpe
Service • Zielgruppen • Hauptzielgruppe private Haushalte • Gemeinden • Schulen • Beratungsthemen • Neubau, Althausmodernisierung • Baustoffe, Dämmung, Fensterqualität, …. • Heizsysteme und Haustechnik • Strom sparen • Energiebuchhaltung • NÖ Förderungen …..
Service • Fachberatung am Telefon • MO, DI, DO, FR 9-15 Uhr, MI 9-17 Uhr • Persönliche Fachberatung • Beratungen vor Ort (€ 30,--) • Beratungsbüro Fertighauspark Blaue Lagune • Messeauftritte • Beratertage, Veranstaltungen • Vorträge • Broschürenversand • Ratgeber-Download
BeraterInnen-Pool • 82 Einzelpersonen (Geschlossenes Pool) • die Umweltberatung • Land Niederösterreich • Energieversorger EVN • Technische Büros, Installateure, Architekten, Baumeister,… • Aufnahme • EnergieberaterInnen-Ausbildung nach ARGE EBA (mindestens A-Kurs) • Vorkenntnisse, Lebenslauf • Persönliches Bewerbungsgespräch • Alle Themengruppen aus der Beratung • Persönliche Anforderungen • Bewertungsbogen
BeraterInnen-Pool • Anstellungsverhältnis • Werkvertrag (außer Umweltberatung, Land NÖ) • Mit Nennung der Einzelpersonen • 10 bis 150 Aufträge pro Jahr (max. € 30.000,- brutto pro Jahr) • Geförderte Energieberatung soll nicht die einzige Einnahmequelle sein • Bei sehr niedrigem Auftragsvolumen (10), mangelnder Verlässlichkeit, oder Vertragsverletzungen wird über Vertragsfortbestand oder Aufkündigung entschieden
Rahmenwerkvertrag • Abgeschlossen zwischen • Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Energiewesen und Strahlenschutzrecht, Geschäftsstelle für Energiewirtschaft (WST6-E) und • Privatperson oder Unternehmen (nur im Vertrag namentlich angeführte Personen)
Ablauf der Beratung Auftragsvergabe an POOL (EBS-Manager) Abwicklung im EBS-Manager • Individuelle Beratung • - Annahme innerhalb von 3 Tagen • Beratung innerhalb von 3 Wochen • - Protokoll für Kunden Protokollierung wichtiger Daten Abrechnung über Land NÖ Abschluss Kunde meldet sich an der Hotline Telefonische Beratung Evaluierungs-bogen via Mail an Kunden
Kriterien für die Beratung • technische Machbarkeit • Inhalte von Gesetzen, Verordnungen, Förderrichtlinien • allfällige Kundenwünsche • energiepolitische Vorgaben durch das von der Landesregierung beschlossene Klimaprogramm a) Erhöhung der Energieeffizienzb) Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, Fernwärmec) Minimierung der fossilen Energieträger • spezifische Veröffentlichungen des Landes NÖ hinsichtlich technischer Empfehlungen (z.B.: Ratgeber, Broschüren)
Aufzeichnungen • Unterfertigtes Beratungsprotokoll wird dem Kunden übergeben • Zweitschrift (Durchschlag) verbleibt beim Berater (Aufbewahrungspflicht) • Wichtige Empfehlungen sind im Protokoll anzuführen • Dateneingabe in den EBS-Manager (Datenbank zur Abwicklung von Beratungsaufträgen) • Auf empfehlenden Charakter ist zu achten (Haftungsansprüche!!)
Honorar • Zur Abgeltung aller Aufwendungen, sowie Steuern und Abgaben • Max. € 30.000,- je Kalenderjahr • Neubau: 1,5 h Beratungsdauer = € 110,-, für Kunden Kostenlos • Althaussanierung: 2 h Beratungsdauer vor Ort = € 145,-Zusätzlich ist dem Kunden eine Fahrtkostenpauschale von € 30,- zu verrechnen (diese Rechnung stellt der Berater dem Kunden und hebt den Betrag vor Ort ein!!!) • Vortrag: € 165,-- und zusätzlich vom Veranstalter € 70,-- • Rechnungslegung an das Land NÖ • Honorar binnen 6 Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig
Laufzeit, Beendigung • Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer abgeschlossen • Kündigung des Vertragsverhältnisses unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu jedem Monatsletzten • Kündigung der Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder dessen Unterbleiben mangels Kostendeckung • der wiederholte Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Vertrages
Ausbildung und laufende Schulung • Land NÖ bietet regelmäßig, meist kostenlose, Schulungen und Informationsveranstaltungen an (dringende Empfehlung) • Kein Anspruch auf Ausgleich des Zeitaufwandes und der anfallenden Sachkosten • Bei Auftreten fachlicher Mängel wird das Land NÖ auf die weitere Vergabe von Einzelberatungsverträgen verzichten
Vertragszusatz für Unternehmen • Beratungsleistungen dürfen ausschließlich von im Rahmenwerkvertrag genannten und, beim Auftragnehmer beschäftigten Personen erbracht werden
Evaluierung • Evaluierungsbogen für Kunden • Rückmeldung an BeraterInnen • Beschwerdemanagement • Telefonische Umfragen • Stichproben-Kontrolle der Protokolle (Beratungsstandard)
Erfahrungen • Sehr vielfältige Ausbildungen und Erfahrungen der PoolberaterInnen • Laufende Rückmeldung zu den Beratungsprodukten • Tw. Fachliche Mitarbeit bei der Ausarbeitung von Initiativen • Netzwerktreffen, Weiterbildungen • Wichtig für Austausch mit und zwischen den BeraterInnen • Änderungen bei Kundenwünschen, wo sind Fragen • Geschlossenes Pool • Laufender Kontakt • Zusammengehörigkeit