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Übergang in den Master Naturwissenschaftliche Bildung

Übergang in den Master Naturwissenschaftliche Bildung. Informationen zur Bewerbung für das Sommersemester 2013 oder Wintersemester 2013/2014. Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung. Bachelor‘s Thesis Übergang in den Master Ansprechpartner Bewerbungszeiträume

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Übergang in den Master Naturwissenschaftliche Bildung

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Presentation Transcript


  1. Übergang in denMaster Naturwissenschaftliche Bildung Informationen zur Bewerbung für das Sommersemester 2013 oder Wintersemester 2013/2014

  2. Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung • Bachelor‘s Thesis • Übergang in den Master • Ansprechpartner • Bewerbungszeiträume • geforderte Bewerbungsunterlagen • Aufbau und Ablauf des Eignungsverfahrens • Übergang in Fachmaster • Fragerunde

  3. Bachelor‘s Thesis I • Wo kann ich die Arbeit schreiben? • Lehrstühle, Institute oder Arbeitsgruppen (Fächer) • Lehrstühle der EDU • Bezug zu Modulen des Studiums http://portal.mytum.de/schwarzesbrett/diplomarbeiten • Wie lange darf ich schreiben? • 3 Monate (Workload von 300 Arbeitsstunden) • Bei Krankheit ruht die Arbeitszeit um die im Attest angegebene Dauer. • Muss ich die Arbeit anmelden? • Anmeldung erfolgt über Formular (EDU Homepage)

  4. Bachelor‘s Thesis II • Regelungen in §18 APSO und §46 FPSO • Inhaltliche und gestalterische Regelungen bestimmen immer die anbietende Fakultät bzw. der Themensteller. • Vorlage Deckblatt und Erklärung sind auf dem Wiki zu finden. • Titel ist auf Deutsch und Englisch nötig; • Die Bachelor‘s Thesis wird für die schriftl. Hausarbeit anerkannt. • Korrekturzeitraum: 2 Monate (§ 18 APSO)

  5. Übergang in den Master • rechtzeitige Bewerbung für Master NB • Zulassung und Annahme des Studienplatzes • Abschluss des Bachelors für Immatrikulation nötig (sie werden von uns ans Immatrikulationsamt gemeldet) • Immatrikulation: spätestens bis 5-Wochenfrist (falls Immatrikulation nicht möglich war, ist eine erneute Bewerbung nötig!)

  6. Ansprechpartner Masterbewerbung Franziska Frost Tel: 089/289-25176 franziska.frost@tum.de Termine nach Vereinbarung. Informationen im Internet finden Sie unter: www.edu.tum.de Studium  Bewerbung und Zulassung  Lehramt an Gymnasien

  7. Bewerbungszeitraum • Beginn Frist: 01.10.2012 (SoSe); 01.04.2013 (WS) • Ende Frist: 31.12.2012 (SoSe); 31.05.2013 (WS) Die Bewerbung erfolgt online über TUMonline. Zusammen mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung sind Bewerbungsunterlagen einzureichen. Wichtig: Bitte „konsekutives Masterstudium“ angeben!

  8. Bewerbungsunterlagen - Überblick

  9. Bewerbungsunterlagen I • vollständiger Nachweis der Prüfungsleistungen (Transcript of Records) • Mindestens 108 Credits in abgeschlossenen Modulen • davon mind. 90 benoteteCredits • Noten sind von Hand in Online-Eingabemaske einzutragen: http://www.master-bewerbungen.edu.tum.de/anmeldung/ • Bitte beachten Sie bei der Eintragung: • Geben Sie die 90 benoteten ECTS mit den besten Modulnoten ein! • Füllen Sie mit den anderen Modulen auf 108 ECTS, ohne eine Note einzugeben!

  10. Bewerbungsunterlagen II • aktueller tabellarischer Lebenslauf • schriftliche Begründung für die Wahl des Masterstudiengangs Naturwissenschaftliche Bildung (Motivationsschreiben, eine DIN-A4 Seite, ca. 3000 Zeichen) • Anhänge zum Motivationsschreiben (z.B. Praktikumsbescheinigungen, Berufsausbildungszeugnis, Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsbescheinigungen etc.) • alle Studierende unter 30 Jahren: • Krankenversicherungsnachweis (Versicherungsbescheinigung, ggf. Meldebescheinigung)

  11. Hinweis zur nötigen Sorgfalt • Bewerbungsunterlagen vor dem Absenden doppelt kontrollieren! • Zulassungsantrag bitte unterschreiben! • Alle Unterlagen an die Technische Universität München, Immatrikulationsamt, Arcisstraße 21, 80333 München verschicken

  12. Zweistufiges Eignungsverfahren • Stufe 1: Online-Bewerbung und Einsenden der Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss! (via TUMonline und per Post/Einwurf beim Immatrikulationsamt) Entscheid über • direkte Zulassung zum Masterstudium • direkte Ablehnung der Bewerbung • Teilnahme an der 2. Stufe Eignungsverfahren • Stufe 2: Eignungsgespräch ABER: Gespräch ist nicht alleiniges Kriterium in Stufe 2 des Eignungsverfahrens!

  13. Eignungsverfahren, 1. Stufe • 0-100 Punkte (FPSO, Anlage 7, Nr. 5.1.1) • „curriculare Analyse auf der Basis von Kompetenzen“: 0-60 Punkte • Abschlussnote: 0-20 Punkte • Motivationsschreiben: 0-20 Punkte Punktezahlen nach Stufe 1(FPSO, Anlage 7, Nr. 5.1.2) • 70-100: Eignungsverfahren bestanden (direkte Zulassung) • 49-69: Einladung zum Eignungsgespräch (2. Stufe: Gespräch) • 0-48: Eignungsverfahren nicht bestanden, Bewerbung abgelehnt

  14. Curriculare Analyse • definierte 80 Credits (Anlage 7 FPSO 5.1.1.1) aus dem Bachelorstudium Naturwissenschaftliche Bildung an der TUM • „Bei mindestens gleichwertigen Kompetenzen erhält der Bewerber maximal 60 Punkte“ • heißt: jeder TUM-Bachelor-Absolvent erhält volle 60 Punkte!

  15. Abschlussnote & Motivationsschreiben • je nach Abschlussnote/Schnitt der benoteten Modulprüfungen werden bis zu 20 Punkte vergeben • 1 Punkt für jede Zehntelnote, die der Schnitt besser als 3,0 ist • Rechenbeispiele • Note 1,9: 11 Punkte • Note 2,7: 3 Punkte • Note 3,1: 0 Punkte • Motivationsschreiben: • Bewertung auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten

  16. Eignungsverfahren, 2. Stufe • 0-160 Punkte (FPSO, Anlage 7, Nr. 5.2) • „curriculare Analyse auf der Basis von Kompetenzen“: 0-60 Punkte (wie Stufe 1) • Abschlussnote: 0-20 Punkte (wie Stufe 1) • Eignungsgespräch: 0-80 Punkte Punktezahlen nach Stufe 2(FPSO, Anlage 7, Nr. 5.2.5) • 80-160: Eignungsverfahren bestanden (Zulassung) • 0-79: Eignungsverfahren nicht bestanden, Bewerbung abgelehnt • in beiden Stufen: nicht verschwindene Kommastellen werden grundsätzlich aufgerundet!

  17. Eignungsgespräch • Gesprächspartner: mindestens zwei Mitglieder der Eignungskommission • Vergabe von bis zu 80 Punkten (bis zu 20 je Schwerpunkt) • 4 Schwerpunkte (FPSO, Anlage 7, Nr. 5.2.3)

  18. Bitte beachten Sie! • die jeweiligen Vorschriften (Fristen, Kriterien usw.) • frühzeitige Bewerbung erleichtert durchgehenden Studierendenstatus und Krankenversicherungsschutz! • Nehmen Sie den Studienplatz an. (Dies ist noch keine Immatrikulation; ggf. Rückgabe des Studienplatzes) • Zulassung behält Gültigkeit für alle Folgesemester, aber erneutes Bewerbungsverfahren erforderlich!! (nur für das erste Folgesemester gilt ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren.)

  19. Rechtlicher Hinweis • Aussagen hier haben informativen Charakter! • Grundlage sind die jeweils gültigen, rechtsverbindlichen Dokumente (APSO, FPSO, Gesetze)!

  20. Vorgezogene Leistungen • Eine Anerkennung ist innerhalb eines Jahres nach Immatrikulation i. d. Master möglich. • Es wird ein Antrag für alle Leistungen gestellt. • Leistungen mit Prüfungsversuchen im Master können nicht mehr anerkannt werden.

  21. Übergang in einen Fachmaster • Prinzipiell möglich, manchmal kompliziert (Mathe) • Vergleichen der Bachelor FPSOen ist notwendig. • Grundlagenmodule des zugrundeliegenden Bachelors könnten auferlegt werden. • Bewerbungsverfahren könnte sich ändern. Bitte wenden Sie sich daher an den Fachstudienberater des entsprechenden Masterstudiengangs.

  22. Noch Fragen? offene Frage-/Diskussionsrunde im Anschluss

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