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Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie und über Prinzipien der Netznutzung vom 13. Dezember 2001. V erbände V ereinbarung Strom - II +. David Wenger Frank Peter. Was ist die VV – II + ? Welche Bedeutung hat sie für den Kunden?
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VerbändevereinbarungüberKriterien zur Bestimmung vonNetznutzungsentgelten für elektrische Energieund überPrinzipien der Netznutzungvom 13. Dezember 2001 VV-II+ David Wenger, Frank Peter
VerbändeVereinbarung Strom - II+ David Wenger Frank Peter VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Was ist die VV – II+? Welche Bedeutung hat sie für den Kunden? Wie wird das Netznutzungsentgelt berechnet? Was sind Bilanzkreise? Was sind Fahrpläne und wie wird mit Fahrplanabweichungen umgegangen Ziel des Vortrags VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Basis für Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und –nutzern über die Netznutzung auf Vertragsbasis (NTPA) und die entsprechenden Entgelte VV – II+ VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke Verband der Netzbetreiber Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen Verband kommunaler Unternehmen Autoren der VV – II+ VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Verbindliche Rahmenbedingungen Umsetzung EU-Richtlinie Strom96/92/EC EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Andere energiewirtschaftliche Gesetze (KWKG, EEG etc.) Rechtssprechung VV - II+ Grid - Code Distribution - Code Metering - Code Die Rechtliche Situation VV-II+ David Wenger, Frank Peter
VV-II+ ist rechtlichnicht verbindlich VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Kraftwerks-betreiber Übertragungsnetzbetreiber Komplettvertrag Komplettvertrag Regionale Verteilergesellschaft Komplettvertrag Stadtwerke Komplettvertrag Endkunde VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Übertragungsnetzbetreiber Regionale Verteilergesellschaft Kraftwerks-betreiber Stromhändler Stadtwerke Endkunde VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Übertragungsnetzbetreiber Regionale Verteilergesellschaft Kraftwerks-betreiber Stadtwerke Stromhändler bilaterale Verträge, können individuell gestaltet werden!!! Endkunde VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Anschlussvertrag (einmalig, max. P) Netznutzungsvertrag (mit bestimmter Laufzeit) Stromliefervertrag Für Strombezieher notwendige Verträge VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnung, getrennt für Netze und Umspannungen Handelsrechtlicher Jahresabschluss ggf. bezogen auf die entbündelten Bereiche Übertragung und Verteilung Übertragungs- und Verteilungspreise strukturell vergleichbarer Netzbetreiber Prinzipien der Preisbildung VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Spannungsebenen VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Gleichzeitigkeitsgrad: VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Der Einspeiser erhält ein Entgelt, welches den gesparten Netznutzungsentgelten in den jeweils vorgelagerten Netzebenen entspricht. Bei Einspeisung in Niederspannung handelt es sich also z.B. um die Netznutzungspreise bei Entnahme in Mittelspannung. Ab einer Einspeisedauer >2500 h/a kann von einer Entlastung des vorgelagerten Netzes gesprochen werden. Um das Risiko bei Ausfällen einer dezentralen Erzeugungsanlage zu minimieren kann der Netzbetreiber Reservekapazität im vorgelagerten Netz bestellen und die dadurch entstehenden Kosten mit dem Leistungsentgelt verrechnen. Entgelt bei dezentraler Einspeisung VV-II+ David Wenger, Frank Peter
regelt: welche Kunden der Händler beliefert welchem Bilanzkreis diese Kunden angehören Anwendung von Lastprofilen Erfassung und Weitergabe von Verbrauchsdaten Abrechnung von Lieferabweichungen ( Mehr- und Mindermengen, Risikozuschlag) Rahmenvertrag (Netzbetreiber – Händler) VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bildung, Abwicklung und Abrechnung des Bilanzkreises Sonstige Regelungen Vertragskündigung, wenn Händler insolvent ist oder ständig Last nicht deckt Bilanzkreisvertrag (ÜNB – BKV) VV-II+ David Wenger, Frank Peter
virtuelle Gebilde innerhalb Regelzone Innerhalb des BK werden alle Einspeisungen und Entnahmen bilanziert Ein Bilanzkreis hat einen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) Was sind Bilanzkreise??? VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Strommarktliberalisierung: Einspeisung und Entnahme nicht zwangsläufig in einem Netzgebiet Daher Bilanzierung über Einspeisung und Entnahme im Netzgebiet Abweichung wird als Bilanzkreisabweichung bezeichnet Warum ein Bilanzkreis ??? VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Quelle:DVG-Heidelberg VV-II+ David Wenger, Frank Peter
BKV ist finanziell verantwortlich für Bilanzkreisabweichung Geschäftsabwicklung mit dem ÜNB Der Bilanzkreisverantwortliche VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bilanzkreise auf Regelzonen beschränkt Wechsel von Bilanzkreis mit Frist von einem Monat zum Ablauf des Folgemonats möglich Anmeldung beim ÜNB nur für Stromlieferung zwischen zwei Bilanzkreisen, sog. Austauschfahrplänen Rund um den Bilanzkreis VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Kraftwerke mit Leistung > 100 MW müssen Einspeisefahrplan abgeben Abgabe der Fahrpläne bis spätestens 14:30 Uhr des vorausgehenden Werktages Netzengpassbekanntgabe durch den ÜNB Kurzfristige Fahrplanänderungen möglich 9 Bilanzkreistypen Rund um den Bilanzkreis II VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bilanzkreistypen VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Zwischen dem BKV und dem ÜNB werden die Fahrpläne abgestimmt Ablauf in drei Phasen Fahrplangenehmigung nach den Kriterien des sicheren Netzbetriebs durch den ÜNB Das Fahrplanmanagement VV-II+ David Wenger, Frank Peter
alle Summen- Austauschfahrpläne mit anderen Bilanzkreisen innerhalb der jeweiligen Regelzone alle Summen- Austauschfahrpläne mit den eigenen Bilanzkreisen in den jeweiligen anderen Regelzonen alle Bezugsfahrpläne aus Kraftwerken, die einen offenen Vertrag mit einem anderen BKV haben Informationen des BKV an den ÜNB im Rahmen eines Fahrplans VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Nachträglich bis 16 Uhr des Folgetags Damit: Ausgleich von Mehr- und Mindermengen Gültig: innerhalb von Regelzonen ab Inkrafttreten Folge: Absenkung des Bedarfs an Regelenergie für die Bilanzkreise Beschränkung auf 6 Änderungen pro Zeitreihe Fahrplanänderungen innerhalb der Regelzonen VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Intra- Tageshandels ab 1.4.2002 durch RWE, ENBW Damit: Fahrplanänderung bei Überschreitung von Regelzonen zu 3 Zeitpunkten für aktuellen Tag Testverfahren ist offen für die Österreich- ÜNB APG, TIWAG und VKW) Testverfahren endet am 31.10.2002 dann Entscheidung in welcher Form ab 1.11.2002 alle ÜNB fortfahren werden Änderungen für Regelzonen –Austauschfahrpläne VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bilanzkreistypen Bsp.I VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Abweichung = S Istentnahme (Zählung) S Isteinspeisung (Zählung/Abrechnungswerte) Bestimmung der Bilanzabweichung im Bsp. I VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bilanzkreistypen Bsp.II VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Abweichung = S Istentnahme (Zählung) - S Übergabefahrpläne Bestimmung der Bilanzabweichung im Bsp. II VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Durch den ÜNB sichergestellt ÜNB stellt Regelenergie zur Verfügung Im Vorab werden Toleranzbänder vorgesehen Der Ausgleich zwischen Entnahme und Einspeisung VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bezugsgröße: P Max = kumulierte zeitgleiche 15- Minuten- Höchstlast eines Monats aller Entnahmestellen eines Bilanzkreises Toleranzwert: = 5 % * P Max bei Toleranzband von 5% Toleranzbänder VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Standardtoleranz: +/- 5% des Bezugswerts Kosten im Netznutzungsentgelt enthalten Zusätzlich bei ÜNB ohne auktionierte Regelenergie Erweiterter Toleranzbereich TB: max. +/- 20% des Bezugswerts - vorab festzulegen Toleranzband über 5% zusätzlich Systemdienstleistungskosten entstehen für den Nutzer Erweiterter TB begrenzt: max. +/- 5 MW Toleranzbänder VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Bilanzkreis A mit 5 Entnahmestellen und eine kumulierten zeitgleichen Höchstlast Im Abrechnungsmonat von 28,8 MW Bezugswert für Toleranz und Naturalausgleich: 28,8 MW Toleranzbänder: Standard 5 % = 1,44 MW Erweitert 10% = 2, 88 MW Maximum 17,4% = 5, 0 MW Vereinbartes Toleranzband: 5 - 17,4 % Beispiel für Toleranzbänder aus der VV-II+ VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Wie werden Bilanzkreisabweichungen abgerechnet ??? VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Formen der Bilanzabweichung VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Naturalausgleich nach 2 Tarifzonen: max. 6 Volllaststunden im HT max. 4 Volllaststunden im NT Darüber hinaus gehende Kontostände werden entweder als Arbeitspreise berechnet oder vergütet ... innerhalb des Toleranzbandes VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Verrechnung erfolgt mit asymmetrischen, marktgerechten Arbeitspreisen Problem bei Kunden ohne ¼-h- Zählung, Abrechnung erfolgt über Lastprofile Kosten werden verursachungsorientiert auf die Kundengruppe verteilt ... außerhalb der Toleranzbandes VV-II+ David Wenger, Frank Peter
Regelenergie VV-II+ David Wenger, Frank Peter