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Einführung der ESP-Tarife zum 01.01.2011. Neueinführung von 3 Krankentagegeldern Zielgruppenspezifische Leistungselemente z.B. Teil-AU Leistung für Selbstständige Kinderkrankengeld für Arbeitnehmer Sehr günstige Beiträge im Arbeitnehmer-Geschäft
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Einführung der ESP-Tarife zum 01.01.2011 • Neueinführung von 3 Krankentagegeldern • Zielgruppenspezifische Leistungselemente z.B. • Teil-AU Leistung für Selbstständige • Kinderkrankengeld für Arbeitnehmer • Sehr günstige Beiträge im Arbeitnehmer-Geschäft • Klare Abgrenzung zu den bisherigen Krankentagegeldern über neuen Namen
Versicherbare Höchstsätze Folgende maximale Tagessätze sind möglich: • 310 Euro in den Tarifen ESP-VA und ESP-VS • 210 Euro in dem Tarif ESP-E Ab den folgenden Tagessätzen ist die Zusatzerklärung für Krankentagegeldtarife erforderlich: • 160 Euro bei Arbeitnehmern • 110 Euro bei Selbstständigen
Zusatzerklärung zur Krankentagegeld- versicherung Formularnummer 1201902
Höchstsätze Existenzgründer Bei Existenzgründern (in den ersten 24 Monaten der Selbstständigkeit) gelten folgende Höchstsätze: • 50 Euro in den Tarifen ESP-VS 22 und ESP-E 22 • 100 Euro in den Tarifen ESP-VS 43 und ESP-E 43 Sofern für bestimmte Berufe geringere Grenzen nach der geltenden Berufsgruppeneinteilung festgelegt sind, gelten diese. Eine Erhöhung der Tagessätze kann frühestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem erstmaligen Versicherungsbeginn beantragt werden.
Zusätzliche Fragen im Antrag Erweiterung der Abfrage „Selbstständig“ 2 neue Fragen und Zusammenfassung der bisherigen Abfragen zu einem Themenblock „Krankentagegeld“
Teil-AU Leistung für Selbstständige • 6 Wochen AU ist vorausgegangen (nach MB/KT leistungspflichtig) • Karenzzeit ist unerheblich • Teil-AU Leistung in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagessatzes • Leistungsdauer: längstens 28 Tage
Beispiel für Teil-AU Leistung bei Selbstständigen neue Regelung (ESP-VS und ESP-E bei Selbstständigen) deutliche Leistungs- verbesserung Komplizierter Bruch bei einem selbstständigen Dachdeckermeister mit 6 Angestellten. Nach 11 Wochen ist eine aufsichtsführende Tätigkeit wieder möglich. Tarif ESP-VS 22 100 ist versichert. 100 Euro je Tag 50 Euro je Tag komplette Leistung Karenzzeit Leistung 50 % keine Leistung vollständige AU teilweise AU voll arbeitsfähig Wochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes bei Angestellten • Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes ist erforderlich und nicht durch eine andere Person im Haushalt möglich • Kind ist unter 12 Jahre und bei SIGNAL KV-Vollversichert • unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber • Es erfolgt keine Anrechnung der Karenzzeit Leistung ab dem ersten Tag der Erkrankung des Kindes.
Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes bei Angestellten • Leistung für 10 Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr, bei mehreren Kindern jedoch nicht mehr als insgesamt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr • Die zeitliche Begrenzung verlängert sich auf 100 Arbeitstage, wenn • eine Heilung ausgeschlossen und austherapiert ist und • lediglich eine Lebenserwartung von Wochen oder Monaten zu erwarten ist
Umstellungen • Umstellungen aus anderen Krankentagegeldtarifen in die ESP Tarife sind nicht erforderlich • Für Umstellungen im Einzelfall sind ein vollständiger Antrag mit Gesundheits-fragen und die Umstellungserklärung (Formularnummer 1209101) erforderlich. • Auf Einschränkungen wir hingewiesen: - z.B. Herabsetzung im laufenden Versicherungsfall - Anrechnung von Leistungen anderer Träger
Ausblick • Karenzzeiten ab dem 8., 15., 29., 92., 183. und 365 Tag sind in Planung und die Einführung für 2011 vorgesehen • Bis zur Einführung der neuen Karenzzeiten wird das ESP parallel mit dem bestehenden EKTG angeboten (in allen Karenzzeiten) • Im Zusatzversicherungsgeschäft (Flyeranträge) wird vorerst das EKTG 43 bis 20 Euro weiter beworben