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Medienkonferenz Tätigkeitsbericht 2011. 27. Juni 2012, Beckenhofstrasse 23, 8006 Zürich. Dr. iur . Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich. Agenda . Berichtsjahr 2011. Im Fokus: Sensitive Personendaten Kontrollen & Informationssicherheit Polizeiliche Datenbearbeitungen
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Medienkonferenz Tätigkeitsbericht 2011 27. Juni 2012, Beckenhofstrasse 23, 8006 Zürich Dr. iur. Bruno BaeriswylDatenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
Agenda Berichtsjahr 2011 • Im Fokus: Sensitive Personendaten • Kontrollen & Informationssicherheit • Polizeiliche Datenbearbeitungen • Gesundheitswesen • Formelle Empfehlungen gemäss IDG • Fragen & Antworten
Der Datenschutzbeauftragte Aufgaben • stellt sicher, dass die Privatheit der Bürgerinnen und Bürger respektiert wird • berät die verantwortlichen öffentlichen Organe und Einrichtungen • fördert den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien • informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit • berät auch Privatpersonen
Der Datenschutzbeauftragte Kompetenzen • beaufsichtigt die Datenbearbeitungen öffentlicher Organe und Einrichtungen im Kanton Zürich • führt (Vorab-)Kontrollen durch • gibt verbindliche Empfehlungen ab
Der Datenschutzbeauftragte Organisation • Der Datenschutzbeauftragte nimmt alle Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit wahr
Kontrollen & Informationssicherheit Allgemeine Feststellungen • Zunahme Anzahl Datenbearbeitungen • Immer mehr sensitive Daten bearbeitet • Durchschnittlicher Erfüllungsgrad Sicherheitsanforderungen unter 50%
Kontrollen & Informationssicherheit Häufige Schwachstellen • Keine Leitlinien zur Informationssicherheit • Kein Sicherheitskonzept • Kein(e) Sicherheitsverantwortliche(r) ►Schulung und Transfer von Know-how zentral
Kontrollen & Informationssicherheit Hilfestellungen DSB • Anleitungen, Vorlagen, Checklisten, Beispiele auf www.datenschutz.ch zur Verfügung • Modell für Informationssicherheit für mittlere und grössere Gemeinden erstellt • Supportinstrumente für kleine Gemeinden in Arbeit ►Informationssicherheit wird gestärkt
Polizeiliche Datenbearbeitungen • Abgleich Hotelgast-Daten • Überwachungsmassnahmen ►Regelung im Polizeigesetz (Revision)
Gesundheitswesen Allgemeiner Trend • Lückenhafte oder fehlende Regelungen • Stark wachsende Datenmenge ►Arzt- und Patientengeheimnis immer stärker in Gefahr
Gesundheitswesen Fallkostenpauschalen (Swiss DRG) • Neues Tarifsystem mit pauschalen Abrechnungsbeträgen pro „Krankheits-Fall“ • Systematische Meldung von Diagnosen und Therapien bei Rechnungsprüfung ►Verhältnismässigkeit nicht gewahrt
Gesundheitswesen E-Health • Im Zentrum: Elektronisches Patientendossier • Schutz der Vertraulichkeit ►Datensicherheit
Gesundheitswesen Zuständigkeit DSB • Listenspitäler Unklare Regelungen Pflegeheime • Weisung Gesundheitsdirektion
Formelle Empfehlungen Allgemeines • Der Datenschutzbeauftragte kann verbindliche Empfehlungen an öffentliche Organe abgeben • 2011 hat der Datenschutzbeauftragte dieses Instrument zum ersten Mal eingesetzt
Q & A Gerne beantworten wir Ihre Fragen
So erreichen Sie den Datenschutz • Adresse Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich Postfach, CH-8090 Zürich • Telefon +41 (0) 43 259 39 99 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr • Internet www.datenschutz.ch mit verschlüsseltem Kontaktformular • E-Mail datenschutz@dsb.zh.ch