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Wie hilfreich ist wissenschaftliche Forschung für den Justizvollzug?

Wie hilfreich ist wissenschaftliche Forschung für den Justizvollzug?. Jens Borchert Langenargen, 31.05.2011. Forschung im Vollzug?. Was ist Forschung?

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Wie hilfreich ist wissenschaftliche Forschung für den Justizvollzug?

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  1. Wie hilfreich ist wissenschaftliche Forschung für den Justizvollzug? Jens Borchert Langenargen, 31.05.2011

  2. Forschung im Vollzug? Was ist Forschung? Forschung ist „ein auf wissenschaftliche Eigengesetzlichkeit (Methodik, Systematik…) beruhender Prozess zum Auffinden von Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe“ Weichert/Goerdeler (2009); BVerfGE 35, 112

  3. Wer forscht? Lehrstühle an Universitäten und Hochschulen für Strafrecht, Kriminologie, Psychologie, Pädagogik usw. (z.B.: Bremer Institut für Kriminalforschung) Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

  4. Wer forscht? Behördeninterne Einrichtungen wie • Kriminologische Forschungsgruppe beim bayerischen LKA • Polizeiführungsakademie • Sonderstellung: Kriminologische Zentralstelle, die eine koordinierende Funktion hat Jehle (2009), 1062

  5. Wer forscht? Kriminologische Dienste der Länder sind: • meist in den Ländern unterschiedlich aufgebaut; • oft Fachdienstmitarbeiter, die mit einem Teil oder der vollen Arbeitszeit mit entsprechenden Aufgaben betraut sind oder Referenten der Landesjustizverwaltungen; • teilweise angegliedert an bestehende Bildungsinstitute oder Justizvollzugsschulen. Jehle (2009), 1059

  6. Warum wird geforscht? • Kriminologische Eigenforschung; • Auftragsforschung (Vergabe von Forschungsthemen an Dritte); • Unterstützung von Forschungsfragen von außerhalb (bei Dissertationen o.Ä.);

  7. Warum wird geforscht? • Wissenschaftliche Begleitforschung von Behandlungsprogrammen; • Modellerprobungen von Behandlungsprogrammen und Abwägung von Risiken und Chancen; • Mittlerfunktion zwischen Theorie und Praxis; („Übersetzung“ von Forschungsergebnissen für Praktiker) • Beratung von Politikern. Nach: Weichert/Goerdeler (2009) in Ostendorf, 705 und Jehle (2009), 1060-1061.

  8. Was wird erforscht? In den letzten Jahren gab es zahlreiche Forschungsvorhaben im Vollzug • Fragen zur Erfüllung des Vollzugsziels • Fragen zur Vollzugswirklichkeit (Subkultur, Gewalt, HIV und AIDS…) • Fragen spezifischer Insassengruppen (Sexualstraftäter, ausländische Gefangene, Extremisten…)

  9. Was wird erforscht? • Fragen zum Erfolg einzelner Maßnahmen (Sozialtherapie, spezielle Trainingsprogramme); • Fragen zu den Arbeitsbedingungen der Bediensteten; • Fragen zur historischen Entwicklung des Vollzuges; • Fragen zum Vergleich des bundesdeutschen mit anderen Vollzugssystemen; • Fragen der Kosteneindämmung des Vollzuges.

  10. Beispiele Sachsen (durch den Kriminologischen Dienst) Projekt „Jugendgewalt im Strafvollzug“ Sichtung von 270 GPAs von Tätern und Opfern und 120 GPAs einer Vergleichsgruppe Evaluation des Jugendstrafvollzuges

  11. Beispiele MPI für ausländisches und internationales Strafrecht hier: Forschung der kriminologischen Abteilung Projekt über jugendliche Sexualstraftäter in den sozialtherapeutischen Abteilungen in Sachsen (2003-2013) Untersuchung von 90 Probanden anhand von standardisierter Befragung und Auswertung BZR Ziel: Antworten zur Ausgestaltung der Sotha erzielen

  12. …trotzdem: Kritik • Weichert/Goerdeler (2009): Es fehlt eine Verpflichtung zu regelmäßigen Berichten über die Entwicklung des Strafvollzuges (wie z.B. bei Periodischen Sicherheitsberichten), sinnvoll wäre es, dass in regelmäßigen Zeitabständen Experten den Parlamenten Bericht erstatten. Weichert/Goerdeler (2009) in Ostendorf, 705 • Dünkel (1996): Frauenvollzug wird häufig als Anhängsel des Männervollzuges betrachtet. Dünkel (1996), 45

  13. Beispiel Forschungsthema „Frauenvollzug“ Quelle: Katalog der Deutschen Nationalbibliothek; erfasst sind ausschließlich Monographien und Herausgeberschaften.

  14. Kritik • Zahlreiche Probleme werden zwar regelmäßig diskutiert, sind aber kaum erforscht (Gewalt im Jugendstrafvollzug, hierzu lagen 2009 nur zwei Studien vor). • Quantitative Datensammlungen bilden regelmäßig nur das Hellfeld ab und geben keine Auskunft über Ursachen- und Wirkungszusammenhänge. Weichert/Goerdeler (2009), 706

  15. Thesen Forschung zum Strafvollzug ist wichtig, wenn sie • praxisrelevant ist und praxiswirksam werden kann; • unterschiedliche Methoden miteinander verknüpft; • unabhängig ist; • nicht ausschließlich Daten sammelt, sondern Einstellungen und Zusammenhänge erfragt; • koordiniert wird.

  16. Literatur Bereswill, Mechtild/Greve, Werner (2001): Forschungsthema Strafvollzug. Baden-Baden: Nomos. Dünkel, Frieder (1996): Empirische Forschung im Strafvollzug. Bonn: Forum. Eisenberg, Ulrich (2010): Jugendgerichtsgesetz. 14. Aufl. München: Beck. Kury, Helmut [Hg.] (1981): Perspektiven und Probleme kriminologischer Forschung. Köln [u.a.]: Heymann. Laubenthal, Klaus (2008): Strafvollzug. 5. Aufl. Berlin: Springer. Ostendorf, Heribert [Hg.] (2009): Jugendstrafvollzugsrecht. Baden-Baden: Nomos. Schwind, Hans-Dieter/Böhm, Alexander/Jehle, Jörg-Martin/Laubenthal, Klaus [Hg.] (2009): Strafvollzugsgesetz – Bund und Länder. 5. Aufl. Berlin: de Gruyter.

  17. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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