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„Abitur mit Autismus“ Fördern. Ausgleichen. Bewerten. Leistungsfeststellung und Nachteilsausgleich. Fachtagung der Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit Autismus an allgemeinen Schulen. Wiesbaden, den 10.11.2009. Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Autismus.
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„Abitur mit Autismus“Fördern. Ausgleichen. Bewerten.Leistungsfeststellung und Nachteilsausgleich Fachtagung der Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit Autismus an allgemeinen Schulen Wiesbaden, den 10.11.2009
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Autismus Rechtliche Einordnung Verfahrensweise Abschlussprüfung Daniel Bognar Referat Sonderpädagogische Förderung Wiesbaden, den 10.11.2009
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Autismus • Recht auf Ausgleich des behinderungsbedingten Nachteils u.a. bei Klassenarbeiten und Prüfungen (Nachteilsausgleich) • Verfahrensweise zur Gewährung des Nachteilsausgleichs • Handlungsfelder der Umsetzung des Nachteilsausgleiches • Beispiele der Umsetzung im Fach Deutsch • Vorgehensweise bei Zentralen Abschlussprüfungen Referat II.3
Recht auf Ausgleich des behinderungsbedingten Nachteils u.a. bei Klassenarbeiten und Prüfungen (Nachteilsausgleich) • § 1 Geltungsbereich • Dieser Erlass gilt unter anderem für Schülerinnen und Schüler • - mit Behinderung, die eine Unterrichtung mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung zulässt. • § 2 Abs. 1 Formen des Nachteilsausgleiches • Schülerinnen und Schülern nach § 1 darf bei der Leistungsermittlung und Leistungsbewertung kein Nachteil aufgrund ihrer Behinderung, zeitweiser Funktionsbeeinträchtigung oder besonderer Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen entstehen. • Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen vom 18. Mai 2006, ABl. S. 429 Referat II.3
Verfahrensweise zur Gewährung des Nachteilsausgleichs • Antrag der Eltern, des volljährigen Schülers oder der Klassenkonferenz auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches • Klassenkonferenz protokolliert eine Empfehlung • Schulleiter/in entscheidet unter Einbeziehung der Empfehlung der Klassenkonferenz über die Gewährung und die Dauer eines Nachteils-ausgleiches • Eltern und Schüler werden über die Gewährung und die Form des Nachteilsausgleichs informiert • Ggf. in den individuellen Förderplan aufnehmen • Kein Vermerk in Arbeiten oder Zeugnissen Referat II.3
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. Juni 2005 • § 42 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf • (2) (…) Der Erlass über den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen bei Prüfungen und Leistungsnachweisen in der jeweils geltenden Fassung ist zu beachten. • (3) Über Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung und über die Festlegung von Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderungen – zum Beispiel in Bezug auf die zeitliche Dauer einzelner Prüfungsteile, die Verwendung von Hilfsmitteln oder weitere Maßnahmen des Nachteilsausgleichs – entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter in Absprache mit der jeweiligen Fachlehrerin oder dem jeweiligen Fachlehrer. Die getroffenen Maßnahmen sind in den Prüfungsunterlagen der Schülerinnen und Schüler zu vermerken. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des zuständigen Staatlichen Schulamtes einzuholen. Referat II.3
Handlungsfelder der Umsetzung des Nachteilsausgleiches • Differenzierte Aufgabenstellung • Mündliche statt schriftliche Prüfung • Verlängerte Arbeitszeiten • Technischer und didaktischer Hilf- oder Arbeitsmittel • Unterrichtsorganisatorische Veränderungen • Differenzierte Hausaufgabenstellung • Individuelle Sportübung Referat II.3
Beispiele der Umsetzung im Fach Deutsch • Aufgabenstellungen mit zwischenmenschlichen Interaktionen: sachbezogene Inhalte, andere thematische Schwerpunkte, überwiegend Faktenwissen (Beispiel: Texthistorie, schriftliches Referat) • Lyrik: eindeutige Erklärungen im Sinne von Übersetzungen (Beispiel: Sinnbrüche und Metaphern farbig kennzeichnen). • Nacherzählungen: Strukturierungs- bzw. Gliederungs-schema über den Ablauf von Nacherzählungen • (Beispiel: Gliederungspunkte vorgeben: Einleitung, Hauptteil mit Zeitangaben). Referat II.3
Zentrale Abschlussprüfungen • Umsetzung des Nachteilsausgleichs bei Zentralen Abschlussprüfungen • Voraussetzung: • Ärztlich diagnostizierter Autismus • Gewährung des Nachteilsausgleichs Referat II.3
Vorgehensweise bei Zentralen Abschlussprüfungen • Schulleitungen melden dem jeweiligen Landesfachberater den/die Schüler/in mit Autismus, bei denen der Nachteils-ausgleich für die ZAP angewendet werden soll • Landesfachberater leitet die Namen der Schulen an das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) weiter • Landesfachberater bieten den Lehrkräften zur Vorbereitung eine regionale Informationsveranstaltungen an • Nach Prüfung im Einzelfall durch das IQ liegen die Prüfungs-aufgaben einen Tag vor dem üblichen Prüfungstermin den Schulleitungen vor • Lehrkräfte differenzieren die Aufgabenstellung im Sinne des Nachteilsausgleichs in den Räumen der Schule Referat II.3
Vielen Dank für Ihr Interesse http://www.kultusministerium.hessen.de-> Autismushttp://sonderpaedagogik.bildung.hessen.de/unterstuetzung/autismus/ Referat II.3