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Sitzung der Landesjugendhilfeausschüsse Westfalen-Lippe und Rheinland 08. März 2013 Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas Landesrat Hans Meyer. LWL und LVR Über 90 % der Kinder mit Behinderung werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert.
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Sitzung der Landesjugendhilfeausschüsse Westfalen-Lippe und Rheinland 08. März 2013Förderung von Kindern mit Behinderung in KitasLandesrat Hans Meyer
LWL und LVR Über 90 % der Kinder mit Behinderung werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert. Die Kinder sind sozial eingebunden. Inklusion i.S.d. BRK weitgehend umgesetzt
Berechnung LWL-Pauschalen Ausgangspunkt: Kosten einer zusätzlichen Fachkraft unter Anrechnung der KiBiz-Pauschalen abgestuft nach Anzahl der Kinder (1 – 4) Übernahme der Trägeranteile 1 Kind 19,5 Std./15,0 Std. min. ø 14.400 €/Kind 2 Kinder 29,0 Std./22,0 Std. min. ø 8.000 €/Kind 3 Kinder 39,0 Std./32,0 Std. min. ø 6.800 €/Kind 4 Kinder 39,0 Std./32,0 Std. min. ø 5.400 €/Kind zusätzlich: u3 Kinder 2.664 €, Fachberatungspauschale, Härtefälle
Heilpädagogische Kitas 1.900 Kinder in 90 Kitas davon 1.300 in Kitas mit Regelgruppen (getrennte Finanzierung , aber: gemeinsame Förderung) Beschluss LJHA 2009: Weiterentwicklung der reinen heilpäd. Kitas bis 2015 zu additiven 2009: 33 reine heilpäd. Kitas 2012: noch 16 reine heilpäd. Kitas
Es gibt Unterschiede zwischen Westfalen-Lippe und dem Rheinland ... ... aber aus Sicht der Kinder sind die Unterschiede nicht groß ! Integrative Erziehung
Pädagogische Verbesserung: ja LWL: Zusatzkraft und / oder Gruppenstärkenabsenkung LVR: Gruppenstärkenabsenkung Personalschlüssel bei LWL/LVR gleichwertig: LWL: Regelgruppenstärke: 20 oder 25 Kinder 17 + 3 oder 22 + 3 mit 3 Fachkräften Personalschlüssel: 6,6 oder 8,3 LVR:Integr. Gruppe 10 + 5 mit 2 Fachkräften Personalschlüssel: 1 : 7,5
Therapie: ja LWL: durch Krankenkassen LVR: selbst Fahrtkosten: ja LWL und LVR: wenn behinderungsbedingt Übernahme Trägeranteil: ja LWL und LVR Übernahme Jugendamtsanteil LWL: nein LVR: auslaufend
Fachberatung LWL: ja LVR: nein Elternbeiträge LWL: nein LVR: ja Freistellung Leitung LWL: nein LVR: ja, künftig nur für Kitas bis 2 Gruppen Verpflegungskosten LWL: nein LVR: auslaufend
Perspektiven Pädag. Verbesserung Wahlrecht des Trägers in Abstimmung mit Jugendhilfeplanung Begrenzung der Gruppengröße bei Kindern u3 Angleichung der Härtefall-Leistungen Gestaffelte oder einheitliche Pauschale Staffelung nach Trägerarten ohnehin erforderlich Klärung des/der Grundbedarfs/Grundpauschale für Kinder
Verfahren Abstimmung mit Freier Wohlfahrtspflege und Kommunen Ergebnisse / KiBiz-Nachfolgegesetz müssen einbezogen werden