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Tätowierfarben. Grundlagen und Anwendung von Tätowierfarben Einführung in die deutsche Tätowiermittel -Verordnung. Offizieller Name: Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen Offizielle Abkürzung: Tätowiermittel -Verordnung
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Tätowierfarben Grundlagen und Anwendung von Tätowierfarben Einführung in die deutsche Tätowiermittel-Verordnung
Offizieller Name: Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen • Offizielle Abkürzung: Tätowiermittel-Verordnung • Inoffizielle Abkürzung: TätMV • Status: veröffentlicht, BGBl. 2008 Nr. 53 Seite 2215 • Abrufbar im Internet unter: www.TattooVO.de • Veröffentlichung im Amtsblatt: 27.11.2008 • Inkrafttreten: 01.05.2009 Die Tätowier-VO
Gilt für Tätowier- und Pigmentierfarben • regelt: • Verbotene Inhaltsstoffe • Mitteilungspflichten der Hersteller / Einführer • Kennzeichnungspflichten • Herstellerpflichten • Straftaten • Ordnungswidrigkeiten Regelungen Übersicht
Gesundheitsgefährdende Stoffe nach Anlage 1 Kosmetikverordnung (Stand 18.09.2008) • Kosmetikpigmente mit eingeschränktem Anwendungsbereich nach Anlage 3 A Kosmetikverordnung (Stand 18.09.2008) • Farbstoffe die krebserzeugende aromatische Amine abspalten können oder diese enthalten • Andere gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe nach Anlage 2 der Tätowiermittel Verordnung • Paraphenylendiamin und dessen Sulfate und Chloride 1. Verbotene Inhaltsstoffe
Gilt für Hersteller und Einführer • Definition Hersteller:Sind alle die Farben herstellen oder für sich herstellen lassen. Wer Farben im Studio mischt und aufbewahrt ist auch Hersteller. • Definition Einführer:alle die Farben aus dem Ausland (auch EU!) beziehen gelten als Einführer, unabhängig von der Menge. Gilt auch für Studios. 2. Mitteilungspflichten Definition
Anmeldung der Firma als Hersteller oder Einführer bei der örtlich zuständigen Lebensmittel-Überwachung • Übermittlung folgender Daten an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: • Handelsname der Farbe • Inhaltsstoffe (falls möglich INCI Bezeichnung) • Prozentuale Zusammensetzung • Elektronische Einreichung (per email) Mitteilungspflichten
Auf dem Etikett muss angegeben sein: • Die Bezeichnung Mittel zum Tätowieren, Tätowierfarbe oder Tattoocolour. • Die Chargennummer. • Die Adresse des Herstellers oder Einführers. • Alle Inhaltsstoffe – absteigend nach Gewicht. • Das Mindeshaltbarkeitsdatum wenn die Farbe weniger als 30 Monate haltbar ist.Formulierung: mindestens haltbar bis Monat/Jahr • Verwendungsdauer nach dem Öffnen.Formulierung: nach dem Öffnen innerhalb von ...Tag/Tagen zu verwenden • Farbstoffe sind mit CI-Nummern anzugeben (Bsp.: CI 74160) Kennzeichnungspflichten
Der Hersteller muss nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis arbeiten. Dies bedeutet: • Das Produkt muss so sauber als möglich produziert werden. • Es muss eine Chargenbezogene Dokumentation erfolgen. • Es müssen Gutachten zur Sicherheit des Produktes vorliegen (nicht öffentlich). Herstellerpflichten
Die Verwendung eines verbotenen Stoffes ist strafbar. • Bestraft wird wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt. • Strafe: Freiheitstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe Straftaten
Falsche oder fehlende Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen. • Ordnungswidrig handelt der Hersteller oder Einführer. Es gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit • Bußgeld: bis 10.000 Euro Kleine Ordnungswidrigkeit
Verstoß gegen die Mitteilungspflichten oder Kennzeichnungspflichten • Ordnungswidrig handelt der Hersteller oder Einführer. Es gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit • Bußgeld: bis 20.000 Euro Große Ordnungswidrigkeit
Farben nicht direkt aus dem Ausland beziehen (Einführer!) • Keine Farben selbst mischen und aufbewahren • Vollständigkeit der Angaben auf dem Etikett prüfen • Inhaltsstoffe auf verbotene Pigmente prüfen • Chargenbezogene Dokumentation mit Analyse-Ergebnissen anfordern • Öffnungsdatum dokumentieren • Falls angegeben, Aufbewahrungsbedingungen beachten • Lieferantenrechnung aufbewahren (Liefernachweis) Empfehlungen für Studios
Pflichtangaben rot • „Mittel zum Tätowieren“ oder „Tätowierfarbe“ oder „tattoocolour“ • Inhaltsstoffe • „nach dem Öffnen innerhalb von XX Tagen verwenden“ • „mindestens haltbar bis: Monat/Jahr“ • Produktionscharge • Sterilisationscharge falls steril • Adresse des Herstellers oder Vertreibers in Europa Musteretikett - Pflichtangaben
Freiwillige Infos - grün • Name der Farbe • Farbton • Bestellnummer (<ref>) • Aufbewahrungs-bedingungen • Herstelldatum • Zeitstrahl zum Markieren des Anbruchs • Symbol für Haltbarkeit nach dem Öffnen (offene Dose mit Zeit) • Symbol (Buch mit i) für Zusatzinformationen Musteretikett – Zusatzinfos
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