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Seminar „Wertschöpfung durch Kommunikation“ Frankfurt am Main, den 5. November 2004. Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen nach HGB und IFRS von Peter Prusaczyk. I. Anwenderkreis für HGB und IFRS II. Bilanzierung von Intangibles nach HGB
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Seminar „Wertschöpfung durch Kommunikation“ Frankfurt am Main, den 5. November 2004 Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen nach HGB und IFRS von Peter Prusaczyk
I. Anwenderkreis für HGB und IFRS II. Bilanzierung von Intangibles nach HGB III. Bilanzierung von Intangibles nach IFRS IV. Bewertung von Intangibles für Bilanzierungszwecke V. Lagebericht als zusätzliches Informationsinstrument VI. Schnittstelle internes Rechnungswesen und externe Rechnungslegung Agenda
Einzelabschluss HGB Pflicht IFRS (zusätzlich und optional für Kapitalgesellschaften, welche bundesanzeigerpublizitätspflichtig sind)
Konzernabschluss Konzerne mit börsennotierten Anteilen und bisherigem HGB-Konzernabschluss Beispiel Deutsche Telekom AG ab 2005 IFRS Pflicht Konzerne mit börsennotierten Anteilen und bisherigem US-GAAP-Konzern- abschluss und Notierung im Drittland Beispiel SAP AG ab 2007 IFRS Pflicht Konzerne mit börsennotierten Schuldtiteln (Z.B. Anleihen) Typ Sparkasse Großhausen ab 2007 IFRS Pflicht Sonstige Konzerne Typ Mittelstands- holding ab 2005 IFRS freiwillig
Originäre und derivative Intangibles nach HGB Einzel-erwerb originäre Intangibles derivative Intangibles Ansatzpflicht Ansatzverbot (§ 248 Abs. 2 HGB) Unterneh-menserwerb Ansatz bei Einzelverwertbarkeit
Indizien für Einzelverwertbarkeit • vergleichbare Einzeltransaktionen • Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs • Parteien unterziehen das Intangible bei dem Unternehmenserwerb erkennbar einer Einzelbewertung
Originäre und derivative Intangibles nach IFRS Einzelerwerb originäre Intangibles derivative Intangibles Ansatzpflicht Ansatzverbot, wenn Intangible in der Forschungsphase (IAS 38.54) oder kasuistische Vebote nach IAS 38.63 (z.B. customer lists) Unternehmens-erwerb Ansatz bei Erfüllung des conctracual-legal oder separability criterion Ansatzpflicht, wenn Intangible in der Entwicklungsphase + Erfüllung von weiteren Kriterien (IAS 38.57)
Voraussetzungen für Aktivierung in der Forschungsphase • technische Machbarkeit • beabsichtigte Vollendung und Verwertung durch Verkauf oder Eigennutzung • Fähigkeit zur Eigennutzung oder zum Verkauf • Darlegung des künftigen ökonomischen Vorteils • Verfügbarkeit der erforderlichen technischen, finanziellen und anderen Ressourcen zur Vollendung des Projekts • zuverlässige Ermittlung der Kosten
IAS 38 (2004): Immaterielle Vermögenswerte beim Unternehmenserwerb Immaterielle Vermögenswerte rechtlich begründet „faktisch“ IMMER ansetzen, soweit bewertbar nur ansetzen WENN verkehrsfähig Kundenliste Auftragsbestand Dauervertragskunden
Vielfalt immaterieller WerteAuszug aus IFRS 3 Illustrative Examples“
Unternehmenskauf/Impairment-Test Bewertungsansätze Bewertungsansätze [1] Market Approach Income Approach Cost Approach Ableitung des Fair Value aus Marktpreisen gleicher oder vergleichbarer Güter Fair value/value in use als Gegenwartswert zukünftiger ökonomischer Vorteile, die aus Einnahmen, Kosteneinsparungen, usw. resultieren Fair value muss aus rationeller Überlegung den aufzuwenden Kosten zur Reproduktion entsprechen Analyse von aktuellen Markttransaktionen oder Multiplikatorbewertung Einsatz von komplexen Bewertungsmodellen zur Quantifizierung ökonomischer Vorteile Ermittlung der Wiederbeschaffungs- bzw. Reproduktionskosten gemindert um Abnutzungsabschläge z.B. nicht notierte Anteileund Grundstücke z.B. Kundenstamm, Lizenzen, Marken z.B. bei Sachanlagen und Rohstoffe [1]SMITH/PAAR, Valuation of Intellectual Property and Intangible Assets; 3. Aufl. New York usw. 2000
Einsatz des Lageberichts zur Kommunikation von Intangibles (I) • Status quo: • Lagebericht nach § 289 HGB soll den Jahresabschluss mit zusätzlichen Informationen ergänzen • bis auf zwingend vorgeschriebene Informationen über Forschung und Entwicklung keine standardisierte Berichterstattung über immaterielle Vermögensgegenstände • Subjektive Entscheidung des Managements, welche weiteren Informationen aufgenommen werden, ABER: Druck des Kapitalmarktes (Analysten, Investoren, etc.) die aus dessen Sicht relevanten Informationen zu veröffentlichen • Detaillierte gesetzliche Standardisierung erscheint nicht sinnvoll, da relevante Wertreiber • abhängig von jeweiliger Branche, • ändern sich im Zeitablauf, • vom Kapitalmarkt selbst nachgefragt werden.
Einsatz des Lageberichts zur Kommunikation von Intangibles (II) • Änderung durch das Bilanzrechtsreformgesetz: • Aufnahme von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in den Lagebericht vorgeschrieben • keine Konkretisierung von aufzunehmenden Kennzahlen • mögliche materielle Änderung für bisherige „Kommunikationsmuffel“, die sich nur auf finanzielle Kennzahlen konzentriert haben, ABER: bei fehlendem Willen Beschränkung auf Minimalangaben möglich • Mögliche Vorbilder für strukturierte Berichterstattung können die Intellectual Capital Statements aus Skandinavien sein, bestehend aus: • Knowledge Narrative (Mission und Fokussierung) • Maßnahmen zur Zielerreichung • Kennzahlen zur Überprüfung der Zielerreichung
Schnittstelle zwischen internem Rechnungswesen und externer Rechnungslegung
Ansetzbarkeit von Kommunikation als Intangible? Unternehmenszielsetzung RECHNUNGSWESEN INTERNES Kommunikation als Werttreiber für Zielerreichung Controllinginstrumente zur Messbarkeit MANAGEMENT APPROACH Bilanzierungsfähigkeit Bewertung