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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – ein Instrument für BetriebsrätInnen. Elisabeth Beer Abt EU & Internationales 3. Dezember 2009. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – ein Instrument für BetriebsrätInnen Elisabeth Beer Abt EU & Internationales 3. Dezember 2009
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen • gemeinsame Empfehlung der 40 Unterzeichnerstaatenfür ein verantwortungs-volles unternehmerisches Handeln multinationaler Unternehmen weltweit • Ziel: nachhaltige Unternehmensführung sowie Atmosphäre des Vertrauens und der Vorhersehbarkeit zwischen Wirtschaft, Beschäftigten, Regierung und Gesellschaft aufbauen (ethische Leitplanke) • Normenwirkung: Arbeitsbeziehungen + Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeit, Konsumentenschutz • außergerichtliches Beschwerdeverfahren: bei Verstöße gegen die Leitsätze kann JEDER den Nationaler Kontaktpunkt anrufen • Einbeziehung der Wertschöpfungsketten
Internationaler Verhaltenskodex § steht nicht an Stelle von geltendem Recht sondern sind ergänzende Grundsätze und Verhaltensstandards § hat außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus § geht weit über IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz hinaus §globale Wirksamkeit Einbeziehung der Sozialpartner und NRO Einbeziehung der Subunternehmen undProduktionskette Berichterstattung • Monitoring durch Zivilgesellschaft
Kapitel IV: Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern • das Recht der ArbeitnehmerInnen, sich durch Gewerkschaften vertreten zu lassen, respektieren • mit Gewerkschaften konstruktive Verhandlungen über Beschäftigungsbedingungen führen • wirksame Tarifvertragsverhandlungen durch Information, Konsultation und Zusammenarbeit fördern • Informationspflichten: ArbeitnehmerInnen umfassend über Unternehmenspolitik unterrichten • Verhandlungen um Beschäftigungsbedingungen nicht auf unbillige Weise beeinflussen: mit Verlagerung drohen, AN aus Unternehmensteilen im Ausland einsetzen, Gewerkschaftsrechte behindern, ... • Bei Umstrukturierungen mit Gewerkschaften und Behörden zusammenarbeiten, um nachteilige Auswirkungen soweit wie irgend durchführbar abzumildern • Informationen vor endgültiger Entscheidung bekanntgeben
Erfahrungen der Gewerkschaften mit Beschwerdeverfahren • Gewerkschafts-Beschwerden beim NKP : ►Schließung Wiener Forschungsstandortes von Novartis ► Global Sports Lanka: Kündigung von Gewerkschaftern im Zuge eines Streiks + Öffentlichkeit: Forum zum Recherchieren und Diskutieren, Abschließende Erklärung: „blame and shame“ • fehlende Unabhängigkeit des NKP von wirtschaftlichen Interessen (BMWFJ); • Verfahrensmängel: Dauer, Transparenz, Struktur, keine Widerspruchsverfahren, fehlende Evaluierung
AN-Forderungen zum Update der Leitsätze 2010 • OECD-Leitsätze sollen für Multinationale Unternehmen verbindlich sein • Inhaltliche Nachbesserungen: IAO-Konzept „decent Work“ für alle Arbeitsbeziehungen und Entlohnungssysteme • Unabhängigkeit der Beschwerdestelle (aus BMWFJ ausgliedern) • NKP = Tripartite Organisation mit Überprüfungsinstanz • Transparentes Beschwerdeverfahren: Leitfaden, Fristensetzung, Rechenschaftspflichten) mit Evaluierungsmechanismus zur laufenden Verbesserung • Berichtspflicht des NKP an Parlament • Politikkohärenz (AFG, internationale Abkommen) • Anreizsysteme (Beschaffungswesen) • Berichtspflichten der Konzerne über Einhaltung der Leitsätze
Österr Nationale Kontaktstelle ist im BM Wirtschft&FJ • http://www.bmwfj.gv.at/Aussenwirtschaft/Investitionspolitik/Seiten/OECD-LeitsaetzefuermultinationaleUnternehmen.aspx