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Diplomatik (Urkundenlehre). “Eine Urkunde ist ein in bestimmten Formen abgefasstes ,beglaubigtes und daher verbindliches Schriftstück ,das ein Rechtsgeschäft dokumentiert.“ Definition nach Goertz. Beweisurkunde NOTITIA - schriftliche Fixierung einer bereits erfolgten Rechtshandlung.
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Diplomatik(Urkundenlehre) “Eine Urkunde ist ein in bestimmten Formen abgefasstes ,beglaubigtes und daher verbindliches Schriftstück ,das ein Rechtsgeschäft dokumentiert.“ Definition nach Goertz
Beweisurkunde NOTITIA - schriftliche Fixierung einer bereits erfolgten Rechtshandlung Verfügungsurkunde, dispositive UrkundeCARTA -setzt das Recht fest Klassifizierung von Urkunden Unterscheidung nach Aussteller : -Kaiser- und Königsurkunden -Papsturkunden -Privaturkunden
Form und Aufbau der Urkundeam Beispiel der Königsurkunde • Protokoll - Invocatio: Gottes Segen für die Rechtshandlung, Herleitung der Legitimität des Ausstellers - Intitulatio: Ausstellererkennung, Devotionsformel - Inscriptio/Salutatio: Empfänger und Grußformel
Form und Aufbau der Urkundeam Beispiel der Königsurkunde • Kontext - Arenga: Feierliche Eröffnung des Hauptteils, nicht rechtserheblich, stark rhetorisch -Promulgatio/Publicatio:Verkündigungsformel („es sei bekannt“/“wir tun kund, um zu wissen…“) - Narratio: Knappe Zusammenfassung des Sach- verhalts, meist mit Petitionsformel (Erwähnung der Personen die um Ausstellung der Urkunde bitten) Interventionsformel (Nennung der Fürsprecher,einflussreiche Personen im Umfeld des Ausstellers)
Form und Aufbau der Urkundeam Beispiel der Königsurkunde • Kontext -Dispositio: ( = KERN!!!) Verfügung,eigentliche Anordnung, Verleihung von Rechten und Begünstigungen, Rechtsgeschäft - Sanctio: Strafandrohung im Falle der Missachtung - Corroboratio : Beglaubigungsmittel, Siegelbefehl, Zeugennennung
Form und Aufbau der Urkundeam Beispiel der Königsurkunde • Eschatokoll - Subcriptio: Unterschriften (Monogramm) in Signumzeile, Beglaubigung in Rekognitionszeile - Datierung: nennt Zeit und Ort der Beurkundung, Actum et datum-Formel - Apprecatio: formelhafter Segenswunsch am Ende der Urkunde