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Aktuelle Steueränderungen. Mandantenabend Grieger Mallison Beck StB GmbH 22. November 2012. ELStAM & E-Bilanz Ausbau des E-Government . bisheriger Ausbau des E-Government. digitale Betriebs-prüfung (GDPdU). elektronische Steuervor-anmeldung. elektronische Steuererklärung.
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Aktuelle Steueränderungen Mandantenabend Grieger Mallison Beck StB GmbH 22. November 2012
ELStAM & E-BilanzAusbau des E-Government bisheriger Ausbau des E-Government digitale Betriebs-prüfung (GDPdU) elektronische Steuervor-anmeldung elektronische Steuererklärung zukünftiger Ausbau des E-Government elektronische Steuervor-anmeldung elektronische Steuer-erklärung digitale Betriebs-prüfung (GDPdU) E-Bilanz & ELStAM Referent: Dirk Stern, StB
ELStAM • Elektronische • Lohn • Steuer • Abzugs • Merkmale E L L St A M Referent: Dirk Stern, StB
ELStAM • Ziel – Verfahren: • AG meldet AN mit Tätigkeitsbeginn elektronisch beim FA an • FA stellt ELStAM elektronisch bereit • AG ruft Basisdatensatz elektronisch beim FA ab • FA stellt monatlich aktualisierte Datensätze bereit • AG ruft Datensätze vor Lohnabrechnung ab • AG meldet AN bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim FA ab Referent: Dirk Stern, StB
ELStAM • Starttermin 1. November 2012 • Technische Bereitstellung • Zum Datenabruf durch den Arbeitgeber • Mit Wirkung zum 01.01.2013 • Einführungszeitraum 2013 • Praktische Umsetzung im Laufe des Jahres 2013 • Spätester Zeitpunkt = Dezember 2013 • Unternehmen kann Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung selber bestimmen Referent: Dirk Stern, StB
ELStAM • Verfahren während des Einführungszeitraums • Authentifizierung des AG im Elster-Online-Portal • Angabe Wirtschaftsidentifikationsnummer • Steuernummer • Anmeldung aller AN durch den AG • Identifikationsnummer • Geburtsdatum • Einordnung erstes oder weiteres Dienstverhältnis • AG nach Umstieg keine Rückkehr zum Papierverfahren Referent: Dirk Stern, StB
ELStAM • Hinweise für den Arbeitnehmer • AN hat Möglichkeit eigene ELStAM über Elster-Online Portal einzusehen und auf Richtigkeit zu prüfen: www.elsteronline.de/eportal • Anzeigepflicht des AN bei Abweichung der Steuerklasse zugunsten AN gegenüber Finanzamt • Allgemeine bisher in der LSt-Karte eingetragene Freibeträge gelten nicht weiter; sind neu zu beantragen • Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene gelten ohne Antrag fort Referent: Dirk Stern, StB
ELStAM • Lohnrechnung bei GMB: • Wir informieren, sobald Software bereit steht und Mitarbeiter geschult sind (Prozess ist in Arbeit) • Individuelle Abstimmung des Starttermins • Informationsschreiben an Ihre AN als Anlage zu den Lohnscheinen nach gemeinsamer Festlegung des Starttermins Referent: Dirk Stern, StB
E-Bilanz: Gesetzliche Grundlage Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen Verpflichtung nach § 5b Abs. 1 EStG Satz 1 Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Satz 2 Satz 3 Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Steuerbilanz Handelsbilanz mit Überleitungsrechnunggem. § 60 EStDV Referent: Dirk Stern, StB
E-BilanzPflichtangaben Bilanz Referent: Dirk Stern, StB
E-BilanzPflichtangaben GuV Referent: Dirk Stern, StB
E-Bilanz • Zeitlicher Anwendungsbereich (BMF 28.09.2011) • Nichtbeanstandung bei Einreichung der Bilanz für 2012 in Papierform • E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. • E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2012 beginnen. Referent: Dirk Stern, StB
ELStAM • Buchhaltung und Jahresabschluss bei GMB: • Finanzbuchhaltung 2013 • Fortsetzung der bereits in 2012 begonnenen Umstellung • Bebuchung neuer, vordefinierter Konten • Jahresabschluss 2012 • Testweise Übersendung von E-Bilanzen an das Finanzamt • Jahresabschluss 2013 • Flächendeckende Übersendung der E-Bilanzen Referent: Dirk Stern, StB