70 likes | 210 Views
w #. ELER- Jahrestagung 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See. EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.
E N D
w # ELER- Jahrestagung 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes Rechtsgrundlagen ► Artikel 17 der EU-Verordnung Nr. 1305/2013 (ELER) - Investitionen in materielle Vermögenswerte ► Nationale Rahmenregelung zur Entwicklung ländlicher Räume nach der ELER-VO - „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ - „Naturnahe Gewässerentwicklung“ in der jeweils gültigen Fassung Fördergebietskulisse Ländlicher Raum des Landes Brandenburg
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen ► Projektförderung ► zuwendungsfähig sind Planungs-, Bau- / Bauneben- und Grunderwerbskosten ► Förderhöhe: bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten Zuwendungsempfänger Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Gewässerunterhaltungs-verbände) und des privaten Rechts (z.B. Landesanglerverband, Naturschutzverbände) Zuwendungsvoraussetzungen ► Vorhaben müssen im Einklang mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stehen ► Vorprüfung durch Regionale Arbeitsgruppen im Wasserwirtschaftsamt auf Konformität der Vorhaben mit den Förderzielstellungen und dem Agrarbezug
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes Zuwendungszweck - Verbesserung der Gewässergüte, - Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines naturnahen Zustandes der Gewässer, - Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und -gemeinschaften in den Oberflächengewässern und dem dazugehörigen Umfeld, - Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens und der natürlichen Bodenfunktion Gegenstand der Förderung (I) ► Vorhaben zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands von Oberflächengewässern (z.B. durch Zu- und Abflussregelung, Sauerstoff- anreicherung, Sedimententnahme)
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes Gegenstand der Förderung (II): ► Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung durch - Verbesserung der Gewässerstrukturgüte im Gewässer und im unmittelbaren Gewässerumfeld (z.B. Änderung der Gewässerdynamik, Umgestaltung der Linienführung oder Gewässermorphometrie) sowie - Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern ► Maßnahmen zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen sowie Einrichtung und Gestaltung von Gewässerrandstreifen ► Maßnahmen zur Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung des Schadstoffrückhalts
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes Gegenstand der Förderung (III): ► Vorhaben in Grundwasserkörpern zur Verbesserung der chemischen und physikalischen Grundwasserbeschaffenheit, sofern diese Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes von Oberflächengewässern notwendig sind ► Vorhaben zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasser- haushaltes durch Vorhaben an Gewässern und im Gewässerumfeld sowie an wasserwirtschaftlichen Anlagen zum Wasserrückhalt und als Grundlage für ein nachhaltiges Staumanagement
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes Zusammenfassung und Änderungen zur FP 2007- 2013 ► stärkere Ausrichtung auf die Umsetzung der WRRL mit dem Schwerpunkt auf Gewässerschutzmaßnahmen ► einzugsgebietsbezogene Betrachtung rückt in den Vordergrund, um die Wirksamkeit für die Gewässer und den Wasserhaushalt zu erhöhen ► Fokus auf Wassermengenmanagement zur Niedrigwasserstützung und Überflutungsvorsorge sowie auf Nährstoffrückhalt weitere Schritte ► Beteiligung der Praxispartner bis Mitte Februar ► Ausarbeitung der Förderrichtlinie bis Ende März