120 likes | 268 Views
VO G1/ G5 Liebhart SS 2008 - Einheit vom 9. April 2008. TYPOLOGIE POLITISCHER SYSTEME (vgl. Pelinka, Anton, 2000: Grundzüge der Politikwissenschaft. Wien-Köln.Weimar. 37-49) Parlamentarische Systeme (Modell GB) Verflechtung Parlament/ Regierung
E N D
VO G1/ G5 Liebhart SS 2008 - Einheit vom 9. April 2008 • TYPOLOGIE POLITISCHER SYSTEME (vgl. Pelinka, Anton, 2000: Grundzüge der Politikwissenschaft. Wien-Köln.Weimar. 37-49) • Parlamentarische Systeme (Modell GB) • Verflechtung Parlament/ Regierung • Regierung durch Parlamentsmehrheit legitimiert, Parlament kann Regierung durch Mehrheitsbeschluss stürzen, Fraktionsdisziplin im Parlament wirkt stabilisierend • Regierung kann durch Parlamentsauflösung Neuwahl erzwingen • Führungspositionen in Regierung und Regierungsparteien häufig in Personalunion • Reduzierte Stellung des Staatsoberhaupts (formale Kompetenzen, repräsentative Funktion, Vorrang des Regierungschefs) • Reduzierte Stellung der 2.Kammer
Präsidentielle Systeme (Modell USA) • Weitgehende Trennung Parlament/ Regierung • Politische Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament fehlt – kein Misstrauensvotum • Regierung hat kein Auflösungsrecht des Parlaments (kann also auch Termin der Wahl nicht fixieren) • Staatsoberhaupt ist zugleich Regierungschef • Parlament und Präsident sind zwei relativ unabhängige Pole des politischen Systems • Gemischte Systeme • Parlament und Präsident werden unabhängig voneinander gewählt • Regierung ist sowohl von Parlament als auch Präsident abhängig • es könnt im Konfliktfall zu einer Pattstellung kommen • Formalverfassung/ Realverfassung?
UNGARN Systemtyp: Parlamentarisches System Verfassung: 1989 (geänderte 1949er Vfg., diese war die erste geschriebene, weitere Vfg.-Änderungen danach), kein unveränderlicher Verfassungskern, Verfassungs-änderung mit 2/3-Mehrheit möglich mächtiges Verfassungsgericht, zentralistische Organisation des Staates, wenig regionale Kompetenzen, Parlament: starkes Parlament, Einkammernsystem (Nationalversammlung), 386 Abg./ 4 Jahre • auflösbar nur, wenn innerhalb 1 Jahr 4x der Regierung Vertrauen entzogen wurde oder vom Staatpräsident vorgeschlagener Ministerpräsident am Anfang einer Legislaturperiode innerhalb von 40 Tagen nicht gewählt wird
10 ständige Ausschüsse (nach Ressorts) • Kontrollmittel: Untersuchungsausschüsse, öffentliche Anhörungen, Fragestunden, Politische Debattentage (1/5 MPs oder Regierung) • Wählt mit 2/3 15 Vfg.-RichterInnen, Ombudsmänner für Bürgerrechte, ethnische Minderheiten und Datenschutz, Rechnungshofpräsident, Vorsitzender Oberster Gerichtshof, Generalstaatsanwalt
Wahlsystem: kompliziert • Kombination von Mehrheitswahl in Ein-Personen-Wahlkreisen und Verhältniswahl von Parteilisten in 20 Wahlbezirken bzw. auf nationaler Ebene (176 MPs=45% in Ein-Personen-Wahlkreisen, 210=55% über Parteilisten); im ersten Wahlgang >50% notwendig, im zweiten Wahlgang relative Mehrheit • Führt häufig zu Absprachen für folgende Koalitionen und Verzicht auf Kandidatur im zweiten Wahlgang, oft dramatische Änderung in Mandatsverteilung) • 5%-Hürde
Gesetzgebung: • Initiativrecht auch für einzelne Abgeordnete und Ausschüsse (ungarische Spezialität), dennoch meist durch Regierung, mgl. Auch durch Präsident • Mehrheit der Anwesenden entscheidet, Vfg.-Gesetze und verfassungsändernde Beschlüsse mit 2/3 aller MPs, zusätzliche viele Materien die ebenfalls 2/3 Mehrheit erfordern Plebiszitäre Elemente: Volksabstimmung
Regierung: • Starke Regierung, geführt von Ministerpräsident, formal vom Parlament gewählt, konstruktives Misstrauensvotum nur gegen gesamte Regierung, diese kann auch mit Verordnungen und Dekreten regieren ohne Zustimmung des Parlaments • Bei fast jeder Wahl (Ausnahme 2006) seit 1990 wechselte die Regierungskoalition (immer Koalitionsregierungen) – Krise (seit) 2006, Bruch der Koalition 2008 Präsident: • 3 Wahlgänge, Wahl durch Parlament, 5 Jahre, 1x Wiederwahl mgl. • Repräsentative Funktion, Oberbefehlshaber der Streitkräfte; Vfgs.rechtliches und politisches aufschiebendes Veto, darf an Parlamentssitzungen/ Ausschüssen teilnehmen, kann Parlament auflösen, mit 2/3-Mehrheit Amtsenthebung mgl. (nach sog. Präsidentenanklage durch 1/5 der MPs)
Parteien-System: • Gemäßigt fragmentiertes Parteiensystem • Christlich-konservativ/ Liberal/ Sozialistisch-Sozialdemokratisch Konfliktlinien/ Orientierungen • Stark elitenzentrierte Politik • Geringe Kirchenbindung • Modernisierer-Traditionalisten/ Links-Rechts • Nationale Orientierung/ Pro-westlich/ Agrargesellschaftlich/ Post-sozialistisch (z.B.: christlich-konservative Parteien für soziale Abfederungsstrategien; Sozialistische Partei MSZP politisch liberal und marktorientiert/ vgl. New Labour in GB); Fidesz wandelte sich von progressiv-liberal zu konservativ-populistisch; Wiedergründungsparteien (Kleinlandwirte/ Reprivatisierung); neu 1993 MIEP, Partei der Ungarischen Wahrheit und des Lebens als Abspaltung von Demokratischem Forum
EU-Integration: • Beitrittsgesuch Jänner 1994 (1991 als erster Reformstaat Assoziierungsabkommen mit EU) • Eröffnung der Beitrittsverhandlungen März 1998 • Abstimmung: April 2003, Ja: 83,8%, (Beteiligung 45,6%) • EP-Wahlen 2004: geringe Wahlbeteiligung NATO-Integration: Mitglied seit 1999 Schengen: Mitglied seit 2008
Auslandsungarn/ Statusgesetz: (2002) • Materielle Unterstützung für ungarische Minderheiten in Nachbarländern und Forderung an Regierungen diese vor Assimilierung zu bewahren, zugleich Vergünstigungen für Angehörige dieser Minderheiten in Ungarn • Belastung der Beziehungen zu SK und Rumänien, Kritik durch Europarat und OSZE • Diskussion um automatische doppelte Staatsbürgerschaft für diese Minderheiten (EU-Konformität?) • Nach Regierungswechsel Änderungen, hieß später Begünstigungsgesetz, Rechte wurden auf alle StaatsbürgerInnen der betreffenden Staaten ausgedehnt) Minderheiten in Ungarn (Romabevölkerung)
Gedächtnispolitik • 1848/49 – 1956 – 1989 • House of Terror • Kadar-Ära • Statuenpark