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4.2 Innovation und KVP 4.2.1 Methoden und Instrumente des KVP und ihre nachhaltigen Wirkungen . Ziel ist die ständige Verbesserung in allen Bereichen des Unternehmens, oft unter dem Begriff „KAIZEN“ (=ständige Verbesserung ). Dies kann in
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4.2 Innovation und KVP • 4.2.1 Methoden und Instrumente des KVP und ihre nachhaltigen Wirkungen Ziel ist die ständige Verbesserung in allen Bereichen des Unternehmens, oft unter dem Begriff „KAIZEN“ (=ständige Verbesserung). Dies kann in • stetigen kleinen Verbesserungsschritten (evolutionärer Wandel) oder • einer einschneidenden umfassenden Änderung (revolutionärer Wandel) geschehen. KAIZEN ist der Oberbegriff für sämtliche Verbesserungsaktivitäten in allen Bereichen des Unternehmens. KVP ist eine Aufgabe innerhalb von KAIZEN zur ständigen Verbesserung der eigenen Arbeit in kleinen und kleinsten Schritten (dies kann in Einzel- oder auch Gruppenarbeit geschehen) gemäß ISO 9001.
4.2 Innovation und KVP • 4.2.1 Methoden und Instrumente des KVP und ihre nachhaltigen Wirkungen KAIZEN Kundenorientierung Kanban TQC (umfassende Qualitätskontrolle) Qualitätssteigerung Mechanisierung Fehlerlosigkeit Automatisierung Kleingruppenarbeit QC-Qualitätszirkel Kooperation der Managementebenen Arbeitsdisziplin KVP TPM (umfassende Produktivitätskontrolle) Vorschlagswesen KVP ist eine besondere Form der Zusammenarbeit mit mehr Selbstorganisation. Diese Verhaltensveränderung muss vom Management vorgelebt und von den Mitarbeitern erlebt und übernommen werden.
4.2 Innovation und KVP • 4.2.1 PDCA P = Planen D = Doing/Tun C = Checken/Überprüfen A = Action/Verbessern P A D Verbesserung C Heute gültige Standarts Qualitätsbewusstsein Zeit
4.2 Innovation und KVP • 4.2.1 Methoden und Instrumente des KVP und ihre nachhaltigen Wirkungen • KVP Prinzipien • Verbesserungs- und Nachhaltigkeitsorientierung • Kundenorientierung • Qualitätsorientierung • Prozess- und Ergebnisorientierung • Transparenzorientierung • Wirkungen des KVP • Erhöhung der Kundenzufriedenheit • Optimierung von Prozessen und Abläufen • Stärkung des Engagements der Mitarbeiter • Verbesserung der Teamarbeit • Einsparung von Ressourcen • Aufdeckung von Synergien
4.2 Innovation und KVP • 4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen Innovationen (revolutionäre Erneuerungen in einem Bestimmten Bereich, die als einmaliger abgeschlossener Vorgang ablaufen) werden im KVP kontinuierlich umgesetzt mit folgenden wirtschaftlichen Auswirkungen: • Schnellerer Rückfluss der Entwicklungsaufwendungen durch kontinuierliche Kostensenkung und damit sind Preissenkungen möglich. • Kostensenkungen führen zu mehr Gewinn und dadurch stehen finanzielle Mittel für neue Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung.
4.2 Innovation und KVP • 4.2.2 KVP Gestaltungsarbeit mit KVP • KVP ist mit kleinen Schritten erfolgreich und kann mit geringem finanziellem Aufwand realisiert werden. • KVP soll Arbeitsabläufe, -methoden, -verfahren und –prozesse der Arbeitsplätze und Arbeitsumgebung sowie Qualität der Produkte/Dienstleistungen ständig verbessern und Verschwendung aller Art minimieren. • KVP findet in Verwaltung und Produktion statt. • KVP schließt alle Mitarbeiter in die Gestaltungsarbeit und die Verantwortung mit ein. KVP ist eine Managementphilosophie, die den Mitarbeiter als den Spezialisten seiner eigenen Tätigkeit sieht und deshalb diese am besten Verändern/Verbessern kann.
4.2 Innovation und KVP • 4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen Veränderung der Wettbewerbsfähigkeit Innovation: bewirkt Wettbewerbsvorteil und Erschließung neuer Märkte KVP: erhöht die Wettbewerbsfähigkeit in vorhandenen Märkten Wirkung auf Produkte und Prozesse Innovation: neue Produkte, Dienstleistungen und Prozesse KVP: bestehende Produkte, Dienstleistungen und Prozesse werden funktional und/oder finanziell optimiert
4.2 Innovation und KVP • 4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen Wissensbasis Innovation: basiert auf neuem Wissen KVP: basiert auf vorhandenem Wissen und Erfahrungen Erfolgswirksamkeit Innovation: Erfolg ist unbestimmt, hohes Risiko KVP: Erfolg setzt stellt sich langfristig ein
4.2 Innovation und KVP • 4.2.2 KVP als wesentliches Instrument von Innovationen Kontinuierlicher Verbesserungsprozess 3. Innovation Verbesserung 2. Innovation 1. Innovation Zeit
4.2 Innovation und KVP • 4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung Aufgabe der Ergonomie ist die Anpassung technischer Umgebung (Maschinenwelt) und der Arbeitsbedingungen an die Dimensionen, Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen am Arbeitsplatz. Auch der Mensch ist anpassbar, wie z. B. bei der Einstellung oder beim richtigen Personaleinsatz (Kleinwüchsige als Kanalarbeiter, 2m-Männer als Fensterputzer)
4.2 Innovation und KVP • 4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung MenschArbeit Eigenschaften Arbeitsbedingungen Fähigkeiten PRÜFUNG Motivation Eignung des Menschen Anforderungen der Arbeit JA ANPASSUNG JA NOTWENDIG? Verbesserung der Eigenschaften Verbesserung der Durch z.B. Training, Übung NEIN Arbeitsbedingungen Qualifizierung Z. B. Arbeitsgestaltung EFFEKTIVER MITARBEITEREINSATZ
4.2 Innovation und KVP • 4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung Bei der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung steht jedoch die Anpassung nach ergonomischen Gesichtspunkten im Vordergrund. Bei der Arbeitsplatzgestaltung werden im Wesentlichen drei Ziele verfolgt: • Sicherung von humanen Arbeitsbedingungen, die die Belange der Menschen berücksichtigen (Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) und damit Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung • Erhöhung der Motivation durch abwechslungsreiche Arbeitsgestaltung • Steigerung der Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arbeit
4.2 Innovation und KVP • 4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung Physische Belastungen Belastungsarten und Möglichkeiten derer Reduzierung: Ergonomische Gestaltung von Arbeitsmitteln Beachtung individueller Leistungsmerkmale Psychische Belastungen Beachtung gesundheitlicher Beeinträchtigungen Anreicherung von Arbeitsinhalten Umgebungs- belastungen Verbesserung der Kommunikation
4.2 Innovation und KVP • 4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung Gesichtspunkte der Gestaltung von Arbeitsplätzen: • Anordnung der Arbeitsmittel • Optimale Lichtqualität • Lärmvermeidung • Raumklima • Bewegung • Griffe und Bedienelemente • Vibrationen • Lasten • Psychische Belastungsfaktoren
4.2 Innovation und KVP • 4.2.3 Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung Bestandteile eines Arbeitsplatzsystems: • Arbeitsraum • Arbeitsplatz • Arbeitsmittel • Arbeitsgegenstand • Arbeitsorganisation • Arbeitsinhalt • Soziales Umfeld
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe Verbesserungsvorschlag ist jede Anregung, die • von einem Mitarbeiter freiwillig gemacht und über seinen eigentlichen Tätigkeitsbereich hinausgeht • zur Optimierung eines Produkts oder Prozesses beiträgt • einen Lösungsweg für ein betriebliches Problem beinhaltet • Arbeitsmethoden und Arbeitsverfahren vereinfacht, beschleunigt oder sicherer macht • Fehler vermeiden hilft, Kosten senkt und die Wirtschaftlichkeit steigert • die Qualität von Produkten erhöht • keine schutzwürdige Erfindung darstellt
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe Der VV ist abzugrenzen • Von der aus dem Arbeitsvertrag hervorgehenden oder abgeleiteten Verpflichtung des AN seinen Arbeitsplatz ständig zu optimieren, weshalb Verbesserungen im eigenen Aufgabenfeld in der Regel nicht honoriert werden. • Von technischen Erfindungen im Sinne des AN-Erfindungsgesetzes • Vom KVP
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe Korrekturfaktoren - die Stellung des Vorschlagenden innerhalb der Unternehmenshierarchie (je Höher desto niedriger die Prämie) - die ‚Nähe‘ des Vorschlagenden zum Organisationsbereich oder –prozesse(je näher, desto niedriger die Prämie) - das Maß der Kreativität, den Neuigkeitswert des Vorschlages
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe Bewertungskriterien für Vorschläge mit errechenbarem Nutzen Sie beziehen sich auf materielle Bereiche wie z. B.: • Zeiteinsparung bei der Fertigung von Teilen an Maschinen • Zeiteinsparung beim Transport von Teilen • Einsparung an Kapitalbindungskosten im Lager • Einsparung an Kapitalbindungskosten in der Montage • Einsparung an Rüstkosten • Einsparung an Werkzeugkosten oder Vorrichtungskosten • Einsparung an Materialkosten durch Verschnittoptimierung
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe Bewertungskriterien für Vorschläge mit nicht errechenbarem Nutzen Sie beziehen sich auf immaterielle Bereiche wie z. B.: • Arbeitsschutz • Betriebsschutz • Werbung • betriebliche Zusammenarbeit • Soziale Maßnahmen und Einrichtungen
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe Die wichtigste Bezugsgrundlage ist die Nettoersparnis für das Unternehmen durch die Umsetzung des VV in einer bestimmten Periode. Dies bedeutet: Gesamtersparnis - Durchführungskosten (Investitionen, Prozessumstellungen, …) = Nettoersparnis Der MA erhält einen bestimmten Prozentsatz dieser Ersparnis. Die Prämienhöhe kann aber auch anhand eines Punktesystems ermittelt werden. Dies findet besonders bei VV mit nicht berechenbarem Nutzen Anwendung.
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe für Mitarbeiter Die Maßstäbe zur Bewertung der Faktoren sind die zu vergebenden Punkte bzw. die zu errechnende Prämie. • Bewertungsfaktoren Oftmals sind diese unternehmensspezifisch, allgemeingültig ist jedoch das es monetär-bewertbare und nur indirekt monetär-bewertbare Bewertungsfaktoren gibt. Originalität, die schöpferische Leistung, die Neuartigkeit des Verfahrens, der Arbeitsmittel, usw. Durchführbarkeit, technisch-, organisatorisch-, wirtschaftlich mögliche Umsetzbarkeit Reifegrad, wie weit ist die Umsetzbarkeit bereits gegeben ist.
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.1 Bewertungsmaßstäbe Prämienarten • Anerkennungsprämie, sie honoriert die umsichtige und interessierte Mitarbeit des Einreichers, Anwendung bei relativ niedrigem Netto-Nutzen für das Unternehmen, bzw. nicht umgesetzte Vorschläge. Sie kann in Geld oder Sachzuwendungen gewährt werden. • Vorprämien, sie werden gewährt, wenn die Verbesserung mit hinreichender Sicherheit Einsparungseffekte erwarten lässt, der realisierbare Netto-Nutzen jedoch erst nach der Einführung, Erprobung und Neuerung berechenbar ist. Es folgt darauf eine Endprämie.
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen • Vorschlagshäufigkeit pro Mitarbeiter • Durchschnittliche Dauer bis zur Realisierung der Vorschläge • Annahmequote der eingereichten Vorschläge • Umsetzungsquote
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen • Vorschlagshäufigkeit pro Mitarbeiter Anzahl der eingereichten Verbesserungsvorschläge Anzahl der Mitarbeiter
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen • Durchschnittliche Dauer bis zur Realisierung der Vorschläge in Tagen Summe der Umsetzungsdauer in Tagen Anzahl der angenommenen Verbesserungsvorschläge
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen • Annahmequote der eingereichten Vorschläge Anzahl der angenommenen Verbesserungsvorschläge Anzahl der eingereichten Verbesserungsvorschläge X 100
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.2 Bewertungsmaßstäbe für das Unternehmen • Umsetzungsquote Anzahl der umgesetzter Verbesserungsvorschläge pro Jahr Anzahl der angenommener Verbesserungsvorschläge X 100
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.3 Bewertungskriterien • Durchschnittlicher Nutzen je Vorschlag Gesamtnutzen aus Verbesserungsvorschlägen in EUR Anzahl der umgesetzten Verbesserungsvorschläge
4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen • 4.3.3 Bewertungskriterien • Durchschnittlicher Nettonutzen je Vorschlag Gesamtnutzen – Gesamtkosten________ Anzahl umgesetzter Verbesserungsvorschläge
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens • Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung • Grundbegriffe der KLR • Teilgebiete der Kostenrechnung • Techniken der Betriebsabrechnung • Kalkulationsverfahren • Zusammenhänge von Erlösen, Umsätzen, Kosten und Beschäftigungsgrad • Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung • Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Staat Steuern, Abgaben Zuschüsse, Subventionen Absatz von Produkten Beschaffte Güter Absatz- märkte Unternehmen Beschaffungs- märkte Entgelt für abgesetzte Produkten Kredite, Eigenkapital, Zinsen Entgelte für beschaffte Güter Geld- und Kreditmärkte Kreditrückzahlungen, Finanzanlagen, Zinsen
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtliche Verfahren, deren Aufgabe es ist alle im Betrieb auftretenden Leistungsströme, die hauptsächlich durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen. Diese Aufgabe kann sich im Einzelnen auf die Ermittlung von Beständen (an einem Zeitpunkt) oder auf die Ermittlung des Erfolges einer Zeitperiode beziehen und aus internen und externen Gründen erfolgen.
Aufgaben des Rechnungswesens • BETRIEBSABRECHNUNG • KALKULATION • Kostenartenrechnung • Kostenstellenrechnung • Kostenträgerrechnung • Zuschlagssatzermittlung • Kostenüberwachung • STEUERVERANLAGUNG • Umsatzsteuer • Gewerbesteuer • Einkommensteuer • Körperschaftssteuer • Vermögensteuer • Bilanz • Gewinn- und Verlustrechnung • Erfolgsrechnung • Buchführung • UNTERNEHMNSPLANUNG • UND STATISTIK • Umsatzplanung • Rentabilitätsplanung • Kostenplanung • Investitionsplanung • Budgetplanung • FINANZIERUNG • Ermittlung der Kapitaldienstgrenze • Investitionsrechnung • Kreditgewährung
Bestandteile des Rechnungswesens Statistik Analyse Finanz- buchhaltung • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Kosten- und Leistungsrechnung Planung
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Grundlagen des Rechnungswesens Allgemein dient das Rechnungswesen im Unternehmen dazu, alle quantifizierbaren Beziehungen und Vorgänge zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens systematisch zu erfassen, zu überwachen, aufzubereiten und auszuwerten. Damit ergeben sich für das Rechnungswesen zwei Hauptziele: • Dokumentationszweck Aufgrund der gesetzlich geforderten jährlichen Auskunft an die Finanzbehörde und der Information der Unternehmenseigentümer und der Kreditgeber über die Kapital- und Vermögensbestände (Jahresabschluss) der Unternehmen werden alle Geschäftsvorfälle anhand von Belegen sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet. • Instrumentalzweck Das Rechnungswesen stellt mit dem aufbereiteten Zahlenmaterial ein Instrument für unternehmerische Planung und Entscheidungen zur Verfügung und kann als Kontrollsystem zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit sowie Rentabilität der betrieblichen Prozesse und Liquidität der Unternehmen genutzt werden.
Zwecke des Rechnungswesens Instrumental- zweck Dokumentations- zweck Planungs- und Entscheidungshilfe Kontrollsystem Rechtliche Vorschriften Unternehmens- politik • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
U. a. ist die am weitesten Verbreitete Aufteilung in der Praxis. Es handelt sich nicht um eindeutig abgrenzbare Teilgebiete vielmehr bestehen enge Abhängigkeiten zwischen ihnen. • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Der Geschäftsablauf in einem Unternehmen lässt sich als Aneinanderreihung von Geschäftsvorfällen interpretieren, welche im Rechnungswesen erfasst werden. Würde auf dieses Rechnungswesen verzichtet werden, ginge die Transparenz der Betriebsabläufe verloren. Die Ermittlung von Vermögen und Erfolg, sowie ein Jahresabschluss wäre unmöglich. Die Geschäftsbuchführung hilft dem Unternehmen bei der Abwicklung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten, bei der Ermittlung und Verwaltung seiner Vermögenswerte, als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten, als Steuerschuldnachweis sowie bei der Erfolgsermittlung. Hauptzwecke sind: Sämtliche Geschäftsvorfälle und Zahlungsvorgänge durch systematisches Aufschreiben zu erfassen (Dokumentation) Informationen über wirtschaftliche Veränderungen und den Stand des Unternehmens zu geben (Rechenschaft) • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens
Sie ist die Dokumentation aller in Zahlenwerten festgestellten wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) eines Unternehmens in chronologischer Reihenfolge. Sie beginnt mit Gründung und endet mit Liquidation eines Unternehmens. Geschäftsvorfälle haben eine zweifache Auswirkung: • Jeder Geschäftsvorfall bewirkt eine Leistungsabgabe und einen Leistungsempfang und wird deshalb auf zwei Konten verbucht. • Jeder Geschäftsvorfall wird in mindestens zwei Büchern erfasst: • dem Grundbuch bzw. Journal und • dem Hauptbuch mit entsprechender Kontengliederung. Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigt werden, folgende Kontenarten werden verwendet: • Bestandskonten • Erfolgskonten • Gemischte Konten • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
In der Buchführung wird der Geld- und Güteraustausch des Unternehmens lückenlos erfasst (gebucht) und dokumentiert. Der Buchungsbeleg ist hierzu die Grundlage: Keine Buchung ohne Beleg Mit dem Dokumentieren (der laufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle durch Buchungen wird eine Beweissicherung insbesondere gegenüber Gläubigern, Anteilseignern, Interessenten, Finanzamt über wirtschaftliche Vorgänge und Sachverhalte erreicht. Somit ist die Buchführung das zahlenmäßige Spiegelbild des Geschehens im Unternehmen und unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften. • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
Sowohl das Handelsgesetzbuch (§§238 - 263 HGB) als auch die Abgabenordnung (§§ 140f. AO) verpflichten den Unternehmer zur Buchführung. § 238 HGB, Buchführungspflicht (1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 3 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. (2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten. • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirt zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: • Jährlicher Umsatz einschließlich des steuerfreien Anteiles von mehr als 260.000 € oder • Selbstbewirtete land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 € • Gewinn aus einem Gewerbebetrieb jährlich von mehr als 25.000 € Rechtsformspezifische Vorschriften sind im AG-Gesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz geregelt. Am Ende eines Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) schließt die Geschäftsbuchführung mit zwei wesentlichen Rechenschaftsberichten ab: • Die Bilanz, d. h. Vermögensrechnung, und • Die Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. Erfolgsrechnung. • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens
Sie ermittelt den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden für einen bestimmten Zeitpunkt durch mengenmäßige und wertmäßige, körperliche Bestandsaufnahme. Dieser tatsächliche Bestand kann dann den Buchungsbeständen gegenübergestellt werden. Die Inventur dient somit zur Ermittlung des Inventars. Die wichtigsten Zwecke der Inventur sind: Jahresabschluss-Ermittlung - Vermögensermittlung (Real- oder Sachvermögen und Forderungen = Außenstände) - Verbindlichkeitsermittlung (Schulden) - Reinvermögensermittlung Gläubigerschutz im Konkursfall, Abgrenzung der Konkursmasse Lagerüberwachung - Ordnungsmäßigkeit der Lagerbestandsführung - Aufdeckung von Organisations- und Ausführungsmängel • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Inventurarten Buchinventur Körperliche Inventur Buchmäßige Bestandsaufnahme durch Sichtung von Aufzeichnungen und Belege Mengenmäßige Bestandsaufnahmen durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren
Inventurverfahren Permanente Inventur Stichtagsinventur Stichprobeninventur Abstimmung erfolgt über das ganze Jahr Hinweg. Die Abstimmung erfolgt zu einem bestimmten Stichtag (z. B. Jahres- Endeoder als verlegte Inventur innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monate nach dem Geschäftsjahr Die Abstimmung erfolgt Mittels Zählung ausgewählter Artikel • 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren • 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren