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Anerkennungsverfahren nach AZWV. BA-SH 04. Aktueller Stand. Aufgaben der Anerkennungsstelle. Gewinnung von externen Sachverständigen für die Begutachtungen Durchführung des Antragsverfahrens Organisation der Begutachtung durch die Sachverständigen Ausstellen von Anerkennungsbescheiden
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Anerkennungsverfahren nach AZWV BA-SH 04 Aktueller Stand
Aufgaben der Anerkennungsstelle • Gewinnung von externen Sachverständigen für die Begutachtungen • Durchführung des Antragsverfahrens • Organisation der Begutachtung durch die Sachverständigen • Ausstellen von Anerkennungsbescheiden • Führen eines Verzeichnisses der Fachkundigen Stellen • Unterstützung des Anerkennungsbeirats
Gewinnung von externen Sachverständigen • Ausschreibung der Leistung • Auswahl und Erstellung eines Pools von Begutachtern
Durchführung des Antragsverfahrens • Führen einer Interessentenliste • Antragsformulare und Fragebogen im Netz zur Verfügung stellen • Formale Prüfung der eingegangenen Anträge
Weitere Aufgaben der Anerkennungsstelle • Organisation der Begutachtung durch die Sachverständigen • Ausstellen von Anerkennungsbescheiden • Führen eines Verzeichnisses der Fachkundigen Stellen • Unterstützung des Anerkennungsbeirats
Aufgaben des Anerkennungsbeirats Anerkennungs- beirat Empfehlungen zum Anerkennungsverfahren Empfehlungen zum Zulassungsverfahren Anerkennungsstelle Fachkundige Stelle
Beispiel für Empfehlung zum Zulassungsverfahren:Qualitätssicherungs-, -entwicklungssystem • § 8 Abs. 4 AZWV: • „… ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung …“ • Begründung zu § 8 Abs. 4 AZWV: • … anerkannte Methoden, wie z.B. … ISO 9001:2000 … EFQM … „lernerorientierten Qualitätstestierung“
Übergangsregelung Qualitätskriterien § 15 Abs. 2 AZWV: „Bis zur Verabschiedung von Empfehlungen des Anerkennungsbeirats zur Zertifizierung findet der Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit an Bildungsträger und Maßnahmen der beruf-lichen Weiterbildung in der am 31. Dezember 2002 geltenden Fassung Anwendung.“ >> Qualitätsanforderungskatalog ist damit vorläufiger Prüfleitfaden für die Auditoren der FKS
Aktueller Planungsstand 4. Quartal 2004: • Gewinnung externer Begutachter • Rücklauf und formale Prüfung der ersten Anträge
Aktueller Planungsstand 1. Quartal 2005: • Erste Sitzung des Anerkennungsbeirats: 13.01.2005 • Schulung externer Begutachter • Erste Anerkennungen von FKS • Erste Empfehlungen des Anerkennungsbeirats zum Zulassungsverfahren