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Software und das neue Vertriebskartellrecht Die VO 01/2003 der EU und die 7. GWB-Novelle RA Dr. Oliver Steffens, LL.M. McDermott, Will & Emery, München. Gliederung des Vortrags. [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge
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Software und das neue Vertriebskartellrecht Die VO 01/2003 der EU und die 7. GWB-Novelle RA Dr. Oliver Steffens, LL.M. McDermott, Will & Emery, München RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Gliederung des Vortrags [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unternehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Regelungsbereiche des deutschen Kartellrechts - Derzeitige Rechtslage [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Wichtigste Regelungsbereiche und Relevanz für IT-Unternehmen Horizontale Wettbewerbs-beschränkungen §§ 1 – 13 GWB z.B. Preisabsprachen zwischen Lizenzgebern Vertikale Wettbewerbs-beschränkungen §§ 14 – 18 GWB Vertriebsverträge Lizenzverträge VAR-Verträge etc. Missbrauchs- kontrolle §§ 19 – 23 GWB z.B. Zugangs- verweigerung /Diskriminierung Fusions- kontrolle §§ 35 – 43 GWB IT-Outsourcing RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Regelungsbereiche des europäischen Kartellrechts [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Europäisches Kartellrecht Art. 81 EGV: grds. Verbot horizontaler / vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen Softwareverträge Art. 82 EGV: Verbot des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle: gesonderte Regelung in Fusionskontrollverordnung (FKVO) ABER: Freistellungsmöglichkeiten (Einzel- oder Gruppenfreistellungen) Gemäß VO 01/2003 gilt ab dem 1. Mai 2004: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, die die Freistellungsvoraussetzung des Art. 81 Abs. 3 EGV erfüllen, sind nicht verboten, ohne dass dies einer vorherigen Entscheidung bedarf (Legalausnahme). RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Vertriebskartellrecht - Relevanz bei Softwareverträgen [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht HORIZONTAL Lizenzgeber Lizenzgeber Regelung Regelung 1. Vertrag 2. Vertrag VERTIKAL Lizenznehmer z.B. VAR 2. Vertrag Endkunde RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Die 7. GWB-Novelle Kernpunkte der 7. GWB-Novelle [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht • Harmonisierung mit europäischem Kartellrecht • Generelles Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen sowohl für horizontale als auch für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen • Abschaffung des bisherigen Freistellungsverfahrens • Neues System der Legalausnahme statt Anmelde- und Genehmigungsverfahren • Altverträge werden nach Übergangsfrist erfasst • Erweiterte Befugnisse des BKartA • Bei Fusionskontrolle Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten Dritter, insbesondere im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht I - Derzeitige Rechtslage [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Vereinbarungen über Preisgestaltungen und Geschäftsbedingungen Preisbindung: Verbot gem. §14 GWB Konditionen- bindung: Verbot gem. §14 GWB z.B. VAR-Verträge Rechtsprechung: Verboten sind nicht nur Fixpreise, sondern auch Höchst- und Mindestpreise, sowie die Festlegung preisbildender Faktoren und Meistbegünstigungsklauseln Lösungswege in der Praxis: Umstellung auf Agenturvertrieb; Aussprechen von unverbindlichen Preisempfehlungen RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht II - Derzeitige Rechtslage Änderungen durch die 7. GWB-Novelle [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebs-verträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht • Verbot der Preis- und Konditionenbindung und die Erlaubnis unverbindlicher Preisempfehlungen werden grundsätzlich beibehalten. • Anpassung des deutschen Rechts, soweit bislang strenger, an das europäische Recht. • Preisempfehlung für alle Waren, nicht nur Markenwaren, und für gewerbliche Leistungen zulässig (z.B. Software-Consulting-Leistungen) • Meistbegünstigungsklauseln zulässig (z.B. VAR-Agreement) RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht III - Derzeitige Rechtslage [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebs-verträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht Ausschließlichkeitsbindungen Gebiets- und Kundenschutzverein-barungen: grds. zulässig, aber: Mißbrauchsaufsicht durch das BKartA, § 16 Nr. 2 GWB z.B. VAR-Agreement • Andere Ausschließlichkeits-bindungen: • selektiver Vertrieb • Kopplungsgeschäfte • Verwendungsbeschränkungen • grds. zulässig, • aber: Mißbrauchsaufsicht durch das BKartA, § 16 Nr. 1, 3, 4 GWB ABER: EU-Kartellrecht Nach Art. 81 EGV grds. Verbot; Freistellung möglich nach GVO 2790/99 RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Vertikalvereinbarungen im dt. Kartellrecht IV Änderungen durch die 7. GWB-Novelle [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebs-verträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht • Grundsätzliches Verbot von Ausschließlichkeitsbindungen (z.B. Gebietsschutz in VAR-Verträgen) • Legalausnahme nach europäischem Vorbild • GVO 2790/99 als wichtigste Auslegungshilfe (z.B. Verbot passive Gebietsbeschränkung) RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht • Enquete-Befugnis für das BKartA • Differenzierte Entscheidungsmöglichkeiten des BKartA bezüglich kartellrechtswidrigem Verhalten • Einführung von Verpflichtungszusagen • Entscheidung, dass “kein Anlass zum Einschreiten besteht” als Ausgleich für die wegfallenden Freistellungsentscheidungen • Einstweilige Maßnahmen des BKartA • Unmittelbare Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen EG-Kartellrecht RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Umsetzung der 7. GWB-Novelle in der Unternehmenspraxis [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neurege-lung in der Unterneh-menspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht • Möglichkeiten, von den Lockerungen im Bereich Preisbindung/ Preisempfehlung zu profitieren? • Bleibt Unternehmen unter der Spürbarkeitsgrenze von 15 %? • Enthalten Standardvertriebsverträge Ausschließlichkeitsbindungen wie z.B. Gebiets- und/oder Kundenschutzklauseln oder Koppelungen? • Soll bei Verträgen mit Klauseln, bei denen der wettbewerbs-beschränkende Charakter zweifelhaft ist, Antrag auf Entscheidung, dass “kein Anlass zum Tätigwerden” besteht, gestellt werden? • Bestimmung einer unternehmensinternen Abteilung zur Beobachtung der aktuellen Ermittlungen des BKartA wegen der neuen Enquete-Befugnis des BKartA? RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München
Überblick über die sonstigen Neuerungen [1] Der neue Verbotsansatz [2] Vertriebsverträge [3] Das neue Verfahren nach der VO 01/2003 und die 7. GWB-Novelle [4] Umsetzung der Neuregelung in der Unter-nehmenspraxis [5] Überblick über die sonstigen Neuerungen nach deutschem und EU-Kartellrecht • Änderungen der verfahrensrechtlichen Vorschriften der deutschen Fusionskontrolle: • Möglichkeit von Drittklagen • Ministererlaubnis • Keine Änderung der Missbrauchskontrolle • Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen richten sich nach GVOen über • Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen 2659/2000 • Spezialisierungsvereinbarungen 2658/2000 • Lizenzverträge über Patente und Know-how richten sich nach der GVO über Technologietransfer 240/96 • Überprüfung der Ausnahmebereiche des deutschen Kartellrechts RA Dr. Oliver Steffens, LL.M., McDermott, Will & Emery, München