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Herzlich willkommen zum Thema Heute schon für morgen sorgen?. Udo Eisberg IG BCE, Abt. Sozialpolitik. Einige Fakten. Beitragszahler Rentner . Heutige Beiträge finanzieren heutige Renten. 2000:. 2040:. Immer mehr Rentenbezieher
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Herzlich willkommen zum Thema Heute schon für morgen sorgen? Udo Eisberg IG BCE, Abt. Sozialpolitik
Beitragszahler Rentner Heutige Beiträge finanzieren heutige Renten 2000: 2040: Immer mehr Rentenbezieher Längerer Rentenbezug Weniger Kinder Immer weniger Beitragszahler
Die Versorgungslücke wächst letztes Netto zur Rente steigende Differenz Gesetzliche Rentenversicherung bleibt der wichtigste Baustein, aber weitere Vorsorge notwendig! Quelle: VDR
Die Säulen der Altersvorsorge Altersvorsorge BetrieblicheAlters- vorsorge (bAV) Gesetzliche Renten- Versicherung (gRV) Private Alters- vorsorge Regelsicherungs-Funktion Ergänzungsfunktion Ergänzungsfunktion
unabhängig von Alter, Geschlecht und Risiko Leistungen im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene gRV - wichtigste Säule! Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner Leistungen zur Rehabilitation Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und ehrenamtlicher Pflege
Förderung mit dem Chemietarifvertrag Ohne 1 Cent aus dem eigenen Entgelt !!! FörderungGesamt = 28 % 478,57 €Der Grundbetrag 134,98 € Tarifförderung I 613,55 € + = plus (Urlaubsgeld oder Jahresleistung) oder durch Betriebsvereinbarung aus laufenden Entgelt: = 13 % EigenbeitragFörderungGesamt Je volle 100,- € 13,- € Tarifförderung II 113,- € + = Eigenbeitrag und Förderung: max. 4 % der BBG (in 2007 = 2520,- €) *) d.h. maximal 2.177,02 € max. 342,98 € 2.520 € = + Ihr Geld arbeitet Brutto für Netto! *) steuerfrei; bis 31.12.2008: auch sozialversicherungsfrei
Fallbeispiel – Entgeltgruppe E 7 • Geschlecht: Männlich • Geburtsdatum: 12.05.1974 • Familienstand: Verheiratet • Kinder: Keine • Steuerklasse: III/0 • Erwerbsbiographie: • Ausbildungsbeginn als Chemikant 08/1992, Übernahme in ein • Arbeitsverhältnis in E 6 ab 08/1995, ab 08/2000 Höhergruppierung • in E 7, keine weitere Veränderung der Eingruppierung • Rentenbeginn: 01.06.2039 Rentenbesteuerung GRV: 99 % ! • Dauer der Beitragszahlung: 46 Jahre, 10 Monate
Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7)- gesetzliche Rente – ohne AnpassungAlter 32, mit 16 in Arbeit, verheiratet, 0 Kinder, Rentenbeginn mit 65 Steuerklasse IV/0; inflationsbereinigte Darstellung (Inflation 1,5 % p.a.; Gehaltsentwicklung 1,5 % p.a.) KV /PV Steuern ? Hinweis: Nettorente; der Wertverlust bei Inflation > 1,5 % ist noch abzuziehen!
Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7)- mögliche Versorgungslücke: 80 % Versorgungs- lücke Hinweis: Nettorente; der Wertverlust bei Inflation > 1,5 % ist noch abzuziehen!
Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7)- betriebliche Altersvorsorge (bAV)Umwandlung des Grundbetrages; angenommene Rendite 5 % Ohne 1 Cent aus dem eigenen Entgelt !!! KV + PV Steuern Inflation ? Berechnungen BodeHewitt AG & Co.KG
Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7): Schließung der Versorgunglücke mit bAV Achtung bei Inflation > 1,5 % ? + 10/ 49 Individuellsiehe Renten-information Berechnungen BodeHewitt AG & Co.KG M
Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7) : Ihr Nettoaufwand für die bAV Sie sparen Steuern und Sozialabgaben ! 72,- € mtl./ 864,- jährl. Förderung 860,55 € 12,- € mtl./ 144,- jährl. Förderung 652,55 € 0,- € !!! Förderung 613,55 € *) Achtung bei Inflation > 1,5 % M
Sie sparen: SV-Beiträge + Steuern Ihr Nettoaufwand und Höhe der Förderung ( E7): K *) Achtung bei Inflation > 1,5 %
Das Gesamteinkommen (E 7): letztes Netto - 2.051 € gRV (ohne Anpassung) + BAV (nur Grundbetrag, 4 %-Rendite) KV / PV Steuern Inflation ? gRV + BAV fiktiveBerechnung Berechnungen BodeHewitt AG & Co.KG
Rentenreform 2007 Unsere weiteren Vorschläge • Rentenalter 62 für die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen = Gestaltungsspielraum für Tarifvertragsparteien für flexible Übergänge • Einbeziehung von bereits abgeschlossenen Vorruhestandsverträgen in die besondere Vertrauensschutzregelung • Neuregelung der Teilrente • Erleichterung des Zugangs zur Erwerbsminderungsrente für gesundheitlich nicht mehr arbeitsfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Verzicht auf Arbeitsmarkt- überprüfung bei älteren Erwerbsgeminderten ab 55 • Ausbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung • Weiterbildung, Gesundheitsförderung, altersgerechte Arbeitsgestaltung und Einsatz- konzepte sowie neue Anerkennungskultur für Ältere • Beibehaltung der beitragsfreien Entgelt-Umwandlung über 2008 hinaus • Gleichbehandlung bei den Krankenversicherungsbeiträgen zwischen betrieblicher/ tariflicher Altersvorsorge und privaten Riester-Renten
Erwerbstätigenversicherung Ziele • Grundsatz: Jeder sorgt mit Pflichtbeiträgen für sein Alter vor • Einbeziehung der nicht „verklammerten“ Selbständigen • Verstetigung von Versicherungs-Biografien
Altersrente für ab 1952 Geborene Regelaltersrente frühestens ab 67.* Lj. Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab 65.* Lj Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab 63.* Lj Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab 62.* Lj
Regelaltersrente (§§ 35, 235) 1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 und älter: • unverändert ab 65. Lebensjahr Schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahreab 2012 bis 2029
1.2.1 Vertrauensschutzregelungen für Jahrgänge 1947 bis 1963: unverändert ab dem 65. Lebensjahr für Versicherte, • die Anpassungsgeld bezogen haben oder • die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben Beginn spätestens 31.12.2009 1.3 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger: • ab dem 67. Lebensjahr
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38) - neu -
Anspruch besteht • bei Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren • mit dem 65. Lebensjahr • abschlagsfrei/keine vorzeitige Inanspruchnahme • Wartezeit 45 Jahre • Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit(ohne Alg/Alg II) • Berücksichtigungszeiten(Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, Pflege) • In-Kraft-Treten 01.01.2012
Altersrente für langjährig Versicherte - 35 Jahre – (§§ 36, 236) • Schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2029 • Vorzeitige Inanspruchnahme ab 63 Jahren • Abschlag bis 14,4 % • Wegfall der generellen Absenkung von 63 auf 62 Jahre für die Versicherten der Geburtsjahrgänge 1948 und jünger
3.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1948 und älter: • abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr (Abschlag bis 7,2 %)
3.2 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963: • vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr • Abschlag ab 2012 von 7,5 % (01/1949) auf 13,8 % (1963) ansteigend
3.2.1 Vertrauensschutzregelung für Jahrgänge 1949 bis 1963: abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr • für Versicherte, die Anpassungsgeld bezogen haben und • für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 und älter, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben ...
3.2.2 Vertrauensschutzregelung für Jahrgänge 1948 bis 1963: Absenkung der Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme von 63 auf 62 Jahre • für Versicherte, die Anpassungsgeld bezogen haben und • für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 und älter, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben • Schrittweise Absenkung für Versicherte, die von 01/1948 bis 10/1949 geboren sind; für die ab 11/1949 geborenen Versicherten gilt das 62. Lebensjahr; Abschlag bis 10,8 %
3.3 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger: • abschlagsfrei ab dem 67. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr (Abschlag bis 14,4 %) ...
Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a) • Schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre bis 2029 • Schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für die vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 Jahre ab 2012 • Abschlag unverändert bis 10,8 %
4.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1951 und älter : • abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 60. Lebensjahr (Abschlag bis 10,8 %)
4.2 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963: • Abschlag bis 10,8 %
4.2.1 Vertrauensschutzregelungen für Jahrgänge 1952 bis 1963: • abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr für Versicherte, die am 01.01.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und • vor dem 01.01.1955 geboren und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart oder • Anpassungsgeld bezogen haben • vorzeitig ab dem 60. Lebensjahr (Abschlag bis 10,8 %)
4.3 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger : • abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 62. Lebensjahr (Abschlag bis 10,8 %)
5. Auswirkungen auf 5.1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit • Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten- unverändert max. 10,8 % - (§§ 77, 264c) • Rentenbeginn vor 2012 • wie bisher bei Inanspruchnahme vor dem 63.Lebensjahr • Rentenbeginn 2012 bis 2023 • Stufenweise Anhebung von 63 auf 65 Jahre • Ausnahme: bei 35 Jahren Pflichtbeiträge (ohne Alg/Alg II/Alhi) einschl. Berücksichtigungszeiten gilt weiterhin das 63. Lebensjahr • Rentenbeginn ab 2024 • bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr • Ausnahme: bei 40 Jahren ... gilt weiterhin das63. Lebensjahr
6. Große Witwen- / Witwerrente §§ 46, 242a / §§ 77, 264c) : Stufenweise Anhebung von 45 auf 47 Jahre Abschlag bei Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr
Tod des / der Versicherten vor 2012 • große Witwen-/Witwerrente mit 45 Jahren • Tod des / der Versicherten ab 2029 • große Witwen-/Witwerrente mit 47 Jahren
Tod des / der Versicherten 2012 bis 2028 • Stufenweise Anhebung von 45 auf 47 Jahre
Abschlag bei Hinterbliebenenrenten- unverändert max. 10,8 % - • Rentenbeginn vor 2012 • wie bisher bei Leistung vor dem 63. Lebensjahr • Rentenbeginn 2012 bis 2023 • Stufenweise Anhebung von 63 auf 65 Jahre • Ausnahme: bei 35 Jahren Pflichtbeiträge (ohne Alg/Alg II) einschl. Berücksichtigungszeiten gilt weiterhin das 63. Lebensjahr • Rentenbeginn ab 2024 • bei Leistung vor dem 65. Lebensjahr • Ausnahme: bei 40 Jahren ... gilt weiterhin das 63. Lebensjahr