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Herzlich willkommen zum Thema Heute schon für morgen sorgen?

Herzlich willkommen zum Thema Heute schon für morgen sorgen?. Udo Eisberg IG BCE, Abt. Sozialpolitik. Einige Fakten. Beitragszahler Rentner . Heutige Beiträge finanzieren heutige Renten. 2000:. 2040:. Immer mehr Rentenbezieher

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Herzlich willkommen zum Thema Heute schon für morgen sorgen?

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen zum Thema Heute schon für morgen sorgen? Udo Eisberg IG BCE, Abt. Sozialpolitik

  2. Einige Fakten

  3. Beitragszahler Rentner Heutige Beiträge finanzieren heutige Renten 2000: 2040: Immer mehr Rentenbezieher Längerer Rentenbezug Weniger Kinder Immer weniger Beitragszahler

  4. Die Versorgungslücke wächst letztes Netto zur Rente steigende Differenz Gesetzliche Rentenversicherung bleibt der wichtigste Baustein, aber weitere Vorsorge notwendig! Quelle: VDR

  5. Die Säulen der Altersvorsorge Altersvorsorge BetrieblicheAlters- vorsorge (bAV) Gesetzliche Renten- Versicherung (gRV) Private Alters- vorsorge Regelsicherungs-Funktion Ergänzungsfunktion Ergänzungsfunktion

  6. unabhängig von Alter, Geschlecht und Risiko Leistungen im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene gRV - wichtigste Säule! Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner Leistungen zur Rehabilitation Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und ehrenamtlicher Pflege

  7. Förderung mit dem Chemietarifvertrag Ohne 1 Cent aus dem eigenen Entgelt !!! FörderungGesamt = 28 % 478,57 €Der Grundbetrag 134,98 € Tarifförderung I 613,55 € + = plus (Urlaubsgeld oder Jahresleistung) oder durch Betriebsvereinbarung aus laufenden Entgelt: = 13 % EigenbeitragFörderungGesamt Je volle 100,- € 13,- € Tarifförderung II 113,- € + = Eigenbeitrag und Förderung: max. 4 % der BBG (in 2007 = 2520,- €) *) d.h. maximal 2.177,02 € max. 342,98 € 2.520 € = + Ihr Geld arbeitet Brutto für Netto! *) steuerfrei; bis 31.12.2008: auch sozialversicherungsfrei

  8. Fallbeispiel – Entgeltgruppe E 7 • Geschlecht: Männlich • Geburtsdatum: 12.05.1974 • Familienstand: Verheiratet • Kinder: Keine • Steuerklasse: III/0 • Erwerbsbiographie: • Ausbildungsbeginn als Chemikant 08/1992, Übernahme in ein • Arbeitsverhältnis in E 6 ab 08/1995, ab 08/2000 Höhergruppierung • in E 7, keine weitere Veränderung der Eingruppierung • Rentenbeginn: 01.06.2039  Rentenbesteuerung GRV: 99 % ! • Dauer der Beitragszahlung: 46 Jahre, 10 Monate

  9. Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7)- gesetzliche Rente – ohne AnpassungAlter 32, mit 16 in Arbeit, verheiratet, 0 Kinder, Rentenbeginn mit 65 Steuerklasse IV/0; inflationsbereinigte Darstellung (Inflation 1,5 % p.a.; Gehaltsentwicklung 1,5 % p.a.) KV /PV Steuern ? Hinweis: Nettorente; der Wertverlust bei Inflation > 1,5 % ist noch abzuziehen!

  10. Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7)- mögliche Versorgungslücke: 80 % Versorgungs- lücke Hinweis: Nettorente; der Wertverlust bei Inflation > 1,5 % ist noch abzuziehen!

  11. Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7)- betriebliche Altersvorsorge (bAV)Umwandlung des Grundbetrages; angenommene Rendite 5 % Ohne 1 Cent aus dem eigenen Entgelt !!! KV + PV Steuern Inflation ? Berechnungen BodeHewitt AG & Co.KG

  12. Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7): Schließung der Versorgunglücke mit bAV Achtung bei Inflation > 1,5 % ? + 10/ 49 Individuellsiehe Renten-information Berechnungen BodeHewitt AG & Co.KG M

  13. Chemie-Mitarbeiter/-in (E 7) : Ihr Nettoaufwand für die bAV Sie sparen Steuern und Sozialabgaben ! 72,- € mtl./ 864,- jährl. Förderung 860,55 € 12,- € mtl./ 144,- jährl. Förderung 652,55 € 0,- € !!! Förderung 613,55 € *) Achtung bei Inflation > 1,5 % M

  14. Sie sparen: SV-Beiträge + Steuern Ihr Nettoaufwand und Höhe der Förderung ( E7): K *) Achtung bei Inflation > 1,5 %

  15. Das Gesamteinkommen (E 7): letztes Netto - 2.051 € gRV (ohne Anpassung) + BAV (nur Grundbetrag, 4 %-Rendite) KV / PV Steuern Inflation ? gRV + BAV fiktiveBerechnung Berechnungen BodeHewitt AG & Co.KG

  16. Rentenreform 2007 Unsere weiteren Vorschläge • Rentenalter 62 für die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen = Gestaltungsspielraum für Tarifvertragsparteien für flexible Übergänge • Einbeziehung von bereits abgeschlossenen Vorruhestandsverträgen in die besondere Vertrauensschutzregelung • Neuregelung der Teilrente • Erleichterung des Zugangs zur Erwerbsminderungsrente für gesundheitlich nicht mehr arbeitsfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Verzicht auf Arbeitsmarkt- überprüfung bei älteren Erwerbsgeminderten ab 55 • Ausbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung • Weiterbildung, Gesundheitsförderung, altersgerechte Arbeitsgestaltung und Einsatz- konzepte sowie neue Anerkennungskultur für Ältere • Beibehaltung der beitragsfreien Entgelt-Umwandlung über 2008 hinaus • Gleichbehandlung bei den Krankenversicherungsbeiträgen zwischen betrieblicher/ tariflicher Altersvorsorge und privaten Riester-Renten

  17. Erwerbstätigenversicherung Ziele • Grundsatz: Jeder sorgt mit Pflichtbeiträgen für sein Alter vor • Einbeziehung der nicht „verklammerten“ Selbständigen • Verstetigung von Versicherungs-Biografien

  18. Inhalte der Rentenreform

  19. Altersrente für ab 1952 Geborene Regelaltersrente frühestens ab 67.* Lj. Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab 65.* Lj Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab 63.* Lj Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab 62.* Lj

  20. Regelaltersrente (§§ 35, 235) 1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 und älter: • unverändert ab 65. Lebensjahr Schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahreab 2012 bis 2029

  21. 1.2 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963:

  22. 1.2.1 Vertrauensschutzregelungen für Jahrgänge 1947 bis 1963: unverändert ab dem 65. Lebensjahr für Versicherte, • die Anpassungsgeld bezogen haben oder • die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben  Beginn spätestens 31.12.2009 1.3 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger: • ab dem 67. Lebensjahr

  23. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38) - neu -

  24. Anspruch besteht • bei Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren • mit dem 65. Lebensjahr • abschlagsfrei/keine vorzeitige Inanspruchnahme • Wartezeit 45 Jahre • Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit(ohne Alg/Alg II) • Berücksichtigungszeiten(Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, Pflege) • In-Kraft-Treten 01.01.2012

  25. Altersrente für langjährig Versicherte - 35 Jahre – (§§ 36, 236) • Schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2029 • Vorzeitige Inanspruchnahme ab 63 Jahren • Abschlag bis 14,4 % • Wegfall der generellen Absenkung von 63 auf 62 Jahre für die Versicherten der Geburtsjahrgänge 1948 und jünger

  26. 3.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1948 und älter: • abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr (Abschlag bis 7,2 %)

  27. 3.2 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963: • vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr • Abschlag ab 2012 von 7,5 % (01/1949) auf 13,8 % (1963) ansteigend

  28. 3.2.1 Vertrauensschutzregelung für Jahrgänge 1949 bis 1963: abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr • für Versicherte, die Anpassungsgeld bezogen haben und • für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 und älter, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben ...

  29. 3.2.2 Vertrauensschutzregelung für Jahrgänge 1948 bis 1963: Absenkung der Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme von 63 auf 62 Jahre • für Versicherte, die Anpassungsgeld bezogen haben und • für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 und älter, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben • Schrittweise Absenkung für Versicherte, die von 01/1948 bis 10/1949 geboren sind; für die ab 11/1949 geborenen Versicherten gilt das 62. Lebensjahr; Abschlag bis 10,8 %

  30. 3.3 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger: • abschlagsfrei ab dem 67. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr (Abschlag bis 14,4 %) ...

  31. Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a) • Schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre bis 2029 • Schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für die vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 Jahre ab 2012 • Abschlag unverändert bis 10,8 %

  32. 4.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1951 und älter : • abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 60. Lebensjahr (Abschlag bis 10,8 %)

  33. 4.2 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963: • Abschlag bis 10,8 %

  34. 4.2.1 Vertrauensschutzregelungen für Jahrgänge 1952 bis 1963: • abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr für Versicherte, die am 01.01.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und • vor dem 01.01.1955 geboren und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart oder • Anpassungsgeld bezogen haben • vorzeitig ab dem 60. Lebensjahr (Abschlag bis 10,8 %)

  35. 4.3 Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger : • abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr • vorzeitig ab dem 62. Lebensjahr (Abschlag bis 10,8 %)

  36. 5. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  37. 5. Auswirkungen auf 5.1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit • Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten- unverändert max. 10,8 % - (§§ 77, 264c) • Rentenbeginn vor 2012 • wie bisher bei Inanspruchnahme vor dem 63.Lebensjahr • Rentenbeginn 2012 bis 2023 • Stufenweise Anhebung von 63 auf 65 Jahre • Ausnahme: bei 35 Jahren Pflichtbeiträge (ohne Alg/Alg II/Alhi) einschl. Berücksichtigungszeiten gilt weiterhin das 63. Lebensjahr • Rentenbeginn ab 2024 • bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr • Ausnahme: bei 40 Jahren ... gilt weiterhin das63. Lebensjahr

  38. 6. Große Witwen- / Witwerrente §§ 46, 242a / §§ 77, 264c) : Stufenweise Anhebung von 45 auf 47 Jahre Abschlag bei Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr

  39. Tod des / der Versicherten vor 2012 • große Witwen-/Witwerrente mit 45 Jahren • Tod des / der Versicherten ab 2029 • große Witwen-/Witwerrente mit 47 Jahren

  40. Tod des / der Versicherten 2012 bis 2028 • Stufenweise Anhebung von 45 auf 47 Jahre

  41. Abschlag bei Hinterbliebenenrenten- unverändert max. 10,8 % - • Rentenbeginn vor 2012 • wie bisher bei Leistung vor dem 63. Lebensjahr • Rentenbeginn 2012 bis 2023 • Stufenweise Anhebung von 63 auf 65 Jahre • Ausnahme: bei 35 Jahren Pflichtbeiträge (ohne Alg/Alg II) einschl. Berücksichtigungszeiten gilt weiterhin das 63. Lebensjahr • Rentenbeginn ab 2024 • bei Leistung vor dem 65. Lebensjahr • Ausnahme: bei 40 Jahren ... gilt weiterhin das 63. Lebensjahr

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