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Jahreswechsel 2008/2009 . Personalwirtschaft. Gesundheitsreform. Baustelle Jahreswechsel 2008/2009 Was erwartet uns?. Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG). Neue Meldepflichten. Authentifizierung. Berufsgenossenschaft. Die Unfallversicherung. Bisher:.
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Jahreswechsel 2008/2009 Personalwirtschaft
Gesundheitsreform Baustelle Jahreswechsel 2008/2009Was erwartet uns? Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) Neue Meldepflichten Authentifizierung
Berufsgenossenschaft Die Unfallversicherung • Bisher: Gebündelt 1 x pro Jahr Daten zur Unfallversicherung
Berufsgenossenschaft Krankenkassen Rentenversicherungsträger Die Unfallversicherung • Neu ab Januar 2009: Lohnnachweis wie bisher 1 x pro Jahr Daten zur Unfallversicherung Verarbeitung & Prüfung Daten zur Unfallversicherung* personenbezogen mit jeder Entgeltmeldung * inkl. kurzfristig Beschäftigte (Arbeitsverhältnis auf 2 Monate oder 50 Tage)
Was ist zu beachten? • Ab Januar 2009: Personenbezogene Übermittlung folgender Daten an die Krankenkasse mit jeder Entgeltmeldung • Zuständige Berufsgenossenschaft • Ihre Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft • Strukturschlüssel oder Gefahrtarif • Stundenermittlungsverfahren • Wie können Sie uns unterstützen? • Veranlagungsbescheid für 2009 sofort nach Erhalt an uns weitergeben (Gefahrtarifstelle bzw. Strukturschlüssel sind darin enthalten)
Die Insolvenzgeldversicherung Insolvenzgeldversicherung Bisher: Jährliche Übermittlung Berufsgenossenschaft Bundesagentur für Arbeit
Die Insolvenzgeldversicherung Insolvenzgeldversicherung Bisher: Neu ab Januar 2009: Jährliche Übermittlung Monatliche Übermittlung* Berufsgenossenschaft Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit *mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Was ist zu beachten? • Ab Januar 2009 zusammen mit der Lohn-Abrechnung zu ermitteln • Erstmals Berücksichtigung der Insolvenzgeldumlage für den Schätzbeitragsnachweis Januar 2009 auf Basis der Dezember-Abrechnung 2008 • Dokumentation im Lohnjournal • Achtung! • Monatliche Abführung der Insolvenzgeldumlage • d.h. Berücksichtigung und Planung der notwendigen finanziellen Mittel jetzt monatlich und nicht mehr jährlich
Gesundheitsfonds Staat Beitragszahler/-innen Arbeitgeber/-innen Gesundheitsreform – Wie funktioniert der Gesundheitsfonds? Versicherte Möglichkeit eines Zusatzbeitrages Rückerstattung Gesetzliche Krankenkassen Einheitlicher Betrag für alle Versicherten Bundeszuschuss Einheitlicher prozentualer Beitrag Einheitlicher prozentualer Beitrag
Der Gesundheitsfonds – Fakten im Überblick • Einheitlicher KK-Beitragssatz von 15,5% • Erhöhter Beitragssatz entfällt zum 01.01.2009 (automatische Umstellung der Betroffenen Arbeitnehmer) • Erhebung Zusatzbeitrag durch Kassen möglich • Beiträge, die noch das Jahr 2008 betreffen, werden noch nach alter Berechnung den Krankenkassen zugeschrieben (sogenannter Vorjahresbeitragsnachweis)
Was ist zu beachten? • Alle anfallenden Umstellungen und Meldungen werden durch uns für Sie automatisch vorgenommen!
Die Sofortmeldung - NEU • Gilt ab Januar 2009 in 9 Branchen: • Baugewerbe • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe • Personenbeförderungsgewerbe • Speditionsgewerbe • Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe • Schaustellergewerbe • Gebäudereinigungsgewerbe • Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Die Sofortmeldung - NEU • Verfahren: • Meldung des Arbeitnehmers muss durch den Arbeitgeber • vor dem Tag des Beschäftigungsbeginns • an die erfolgen. Wichtig: Eine fehlende oder verspätete Meldung führt zum Verdachtsmoment der Schwarzarbeit!
Was ist zu beachten? • Aktive und rechtzeitige Sofortmeldung für neue Mitarbeiter • Ab Januar 2009 benötigte Daten für jede Sofortmeldung: • Tag der Beschäftigungsaufnahme • Familien- und Vorname • Versicherungsnummer oder Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift • Betriebsnummer des Arbeitgebers • Es ist mit uns abzustimmen, wie der Ablauf bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erfolgen soll
Meldung an Berufsständische Versorgungswerke • Bisher: Freiwillige Übermittlung der monatlichen Meldung auf Papier an das entsprechende Versorgungswerk. Versorgungswerk • Arbeitgeber: • Beitragsnachweise • Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers 13 Stellen Versorgungswerk Versorgungswerk
Meldung an Berufsständische Versorgungswerke • Neu: Ab Januar 2009 gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der Beitragsnachweise. • Arbeitgeber: • Beitragsnachweise • Kopie DEÜV-Meldung • Mitgliedsnummer des Arbeitnehmer NEU 17 Stellen 01/09 Versorgungswerk
Was ist zu beachten? • Ende November 2008: Erhalt des Versorgungswerksbescheides mit neuer 17-stelliger Mitgliedsummer: • Die neuen Mitgliedsnummern bitte sofort nach Erhalt an uns weitergeben! • Ab Januar 2009: Übermittlung der Daten wie gewohnt • 13-stellige Mitgliedsnummer • 3-stellige Versorgungswerknummer • 1 Prüfziffer
Authentifizierung • Ab Januar 2009: Datenübermittler (Arbeitgeber oder in seinem Auftrag ein Dritter) muss sich bei der Steuerdaten-Übermittlung authentifizieren: Nutzer des DATEV-Rechenzentrums sind auf der sicheren Seite: Rechenzentrum Automatische authentifizierte Übermittlung durch die DATEV- Sicherheitsmechanismen Kanzlei/ Mandant Finanzbehörde
Aktivierungscode per Post an die zur Steuernummer hinterlegte Anschrift Aktivierungs-ID per Mail Authentifizierung Nutzen Sie nicht das DATEV-Rechenzentrum, müssen Sie folgenden Prozess vor der authentifizierten Datenübermittlung beachten: Datenübermittlung mit persönlicher Signatur Registrierung im ELSTEROnline-Portal mit Angabe der Steuernummer und Email-Adresse Aktivierung und Download der persönlichen Signatur ELSTER- Clearingstelle Speicherung der Signatur auf Datenträger
„Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg. Stoßen wir die Türen auf! Machen wir uns an die Arbeit.“ Louis Pasteur (1822-95), frz. Chemiker u. Bakteriologe