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D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s. Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2. Februar 2006 Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der SVP des Kantons Zürich. Klare Führung.
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Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2. Februar 2006 Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der SVP des Kantons Zürich
Klare Führung • Wer den Vorsitz innehat, ist Chef und damit verantwortlich für den speditiven Verlauf und die Ergebnisse der Versammlung. • Es muss klar sein, wer Chef ist. • Es muss spürbar sein, dass der Chef ein Ziel verfolgt.
Eröffnung der Versammlung • Formelles zur Einberufung der Versammlung • Ziel der Versammlung / ev. Standort-bestimmung: Wo stehen wir, wo wollen wir hin? • Genehmigung, Änderung oder Erweiterung der Traktandenliste • Wahl der Stimmenzähler • (Wer ist stimmberechtigt?)
Beratung und Abstimmung • Abgestimmt wird über Anträge. • Über einen Antrag braucht nur dann abge-stimmt zu werden, wenn ein entsprechender Gegenantrag dies verlangt. • Ein Antrag ist dann angenommen, wenn er die erforderliche Zahl der Stimmen erreicht.
Gerechtigkeit bei der Worterteilung • Der Versammlungsleiter muss bei der Worterteilung Gerechtigkeit walten lassen. • Die Votanten sind in der Reihenfolge zu berücksichtigen, in der sie sich zu Wort gemeldet haben. • Die Voten sollten vom Versammlungsleiter nicht kommentiert werden, es sei denn sie enthalten offensichtliche Falschaussagen.
Sofort abgestimmt wird über Ordnungsanträge auf... • Beendigung der Diskussion • Beschränkung der Redezeit • Unterbruch der Verhandlung • Aufhebung der Versammlung • Verschiebung eines Traktandums
Erst nach der Diskussion wird abgestimmt über Ordnungsanträge,... • ... welche die Bereinigung und die Schluss-abstimmung über eine Vorlage überflüssig machen. • ... die eine geheime Abstimmung verlangen. • ... die eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangen (in Parlamenten).
„Gehörige Ankündigung“ nötig • Eine Versammlung kann nur gültig verhandeln und beschliessen über Traktanden, die gehörig angekündigt wurden. (Art 67, Abs. 3 ZGB) • Eine abweichende statutarische Regelung ist zulässig.
Rückweisung von Anträgen • Das Recht, Anträge zurückzuweisen, leitetsich aus dem Grundsatz ab, dass den Stimm-berechtigten keine Anträge unterbreitet werden sollen, die zu einem unzulässigen Beschluss führen können. • Bei der Rückweisung von Anträgen ist Zurückhaltung geboten, da dies ein schwer-wiegender Eingriff in die Rechte der Versammlungsteilnehmer darstellt.
Haupt- und Nebenanträge • Zuerst ist über Änderungs- und Unteranträge abzustimmen. Der aus dieser Bereinigung als siegreich hervorgehende Antrag ist dem Hauptantrag gegenüberzustellen. • Die Grundsatzfrage kommt zuletzt.
Haupt- und Nebenanträge Nebenanträge Ergänzungsantrag Hauptantrag
Klarheit bezüglich der Abstimmung • Den Versammlungsteilnehmern muss klar sein, worüber genau abgestimmt wird. • Vor der Abstimmung ist der Wortlaut des zur Debatte stehenden Antrags darum zu wiederholen.
Stichentscheid des Präsidenten • Bei offener Abstimmung stimmt der Präsident nicht mit. Bei Stimmengleichheit ist er verpflichtet, den Stichentscheid zu fällen. • Bei geheimer Abstimmung kann er mit-stimmen, dafür entfällt sein Recht, allenfalls den Stichentscheid zu fällen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag dann als nicht angenommen.
Initiative und Gegenvorschlag • Doppeltes Ja oder doppeltes Nein:Bei der Abstimmung über Initiative und Gegenvorschlag ist die Möglichkeit zu geben, beides abzulehnen oder beides anzunehmen. • Falls beides in separaten Abstimmungen angenommen wird, kommt es zur Stichfrage. • Die direkte Gegenüberstellung ist möglich, falls es die Statuten zulassen.