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Staatstheorie der Aufklärung 1:. John Locke. Frage: Wozu gibt es einen Staat?. Zur Antwort auf diese Frage braucht es einen Blick zurück in die Geschichte. Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde.
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Staatstheorie der Aufklärung 1: John Locke
Frage: Wozu gibt es einen Staat? Zur Antwort auf diese Frage braucht es einen Blick zurück in die Geschichte. Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde. Ein paar Tage später schuf er auch den Menschen. (... sagt die Bibel. Was John Locke dazu denkt, weiß ich nicht. Ist aber egal.) Auf jeden Fall war da ein Mensch.
So. Hier ist er. Und weil ihn keiner einschränkt, ist er frei.
Bekanntlich bleibt er nicht lang allein. (Von Eva sehen wir ab, weil die Theorie sonst nicht funktioniert.)
Wie man sieht, sind die beiden gleich. Und frei. (Naja, rutschen wir sie vorsichtshalber noch etwas auseinander. Wer weiß... )
So: gleich. Und frei. Und friedlich. Denn: Worum sollte man streiten? (Wie gesagt: Eva lassen wir weg.)
Eigentum! Kultur! Aber plötzlich...
Ende. des Naturzustands. Halt! von Freiheit und Gleichheit. Jetzt geht das große Metzeln los...
Denn kaum sind ein paar hunderttausend Jahre vergangen, werden die Menschen auch schon vernünftig und schließen eine Vertrag: Hiermit beschließen wir, die Unterzeichneten, also alle Menschen ... dass wir einen Staat gründen wollen usw. und so fort. Und er soll dafür sorgen, dass wir alle... frei und gleich an Rechten leben können und trotzdem unser Eigentum gewährleistet ist.
Und damit uns kein Staat und kein König übers Ohr hauen und unfrei machen kann, wollen wir die Staatsgewalt teilen: Ein Stück kriegen wir Bürger, und zwar das wichtigste: die Gesetzgebung der dritte Teil sind die Richter, die nach unseren Gesetzen Recht sprechen die Regierung muss tun, was die Gesetzgebung will: die Judikative die Exekutive
Und wehe, der Staat macht seine Aufgabe nicht so wie er soll, dann... Klaro?!!
Naturzustand: Mensch frei gleich friedlich Kultur: Eigentum Gefährdung des friedlichen Naturzustands Zusammenschluss zur politischen Gemeinschaft (Gesellschaftsvertrag) Widerstandsrecht bei Machtmissbrauch des Staates Gewaltenteilung Mehrheitsprinzip Zweck des Staates Schutz von Eigentum Freiheit Gleichheit