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Herzlich Willkommen. LeiterInnentagung 2010. Ablauf. 14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr 14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung 15:25 Uhr Pause 15:40 Uhr Gruppenarbeit 16:30 Uhr Plenum und Abschluss 17:00 Uhr Ende. Verpflichtendes Kindergartenjahr. Umsetzung Salzburg.
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Herzlich Willkommen LeiterInnentagung 2010
Ablauf 14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr 14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung 15:25 Uhr Pause 15:40 Uhr Gruppenarbeit 16:30 Uhr Plenum und Abschluss 17:00 Uhr Ende
Verpflichtendes Kindergartenjahr Umsetzung Salzburg
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Ziel: Beste Bildungsmöglichkeiten unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft • 15 a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und den Bundesländern • Verankerung im § 13 a des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes (KBG) • Sonderförderung: § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Welche Kinder sind kindergartenpflichtig? • Hauptwohnsitz im Land Salzburg • Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben • Wo kann das Kind die Kindergartenpflicht erfüllen? • Öffentlicher oder privater Kindergarten, Übungskindergarten • Alterserweiterte Gruppe
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Beginn der Kindergartenpflicht • September 2010 • Ausnahmen von der Verpflichtung • Vorzeitiger Besuch der Volksschule • Schwere Beeinträchtigung, medizinische Gründe • Schwierige Wegverhältnisse • Häusliche Erziehung • Tagesbetreuung durch Tageseltern
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Wie wird die Ausnahme beantragt? • Beim Referat für Kinderbetreuung, Land Salzburg - mittels Formular – Ausnahme von der Verpflichtung • Umfang der Verpflichtung • Beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn der Hauptferien • 16 Stunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag • Zusatzmodul für 5 – Jährige zum BildungsRahmenPlan
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Wann besteht keine Besuchspflicht? • Generell an allen schulfreien Tagen (Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien, Pfingstdienstag, Sommerferien, schulautonome Tage) • Verhinderung wegen Krankheit des Kindes oder der Eltern • Außergewöhnliches Ereignis, zB Todesfall in der Familie, Naturkatastrophe • Urlaubsbedingte Abwesenheit in der Dauer von höchstens 3 Wochen während des Kindergartenjahres • Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung zu benachrichtigen
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Was tun die Gemeinden? • Die Gemeinden müssen die Eltern bis Dezember auf die Kindergartenpflicht hinweisen • Die Gemeinden haben für jedes Kind mit Kindergartenpflicht einen Platz anzubieten, eventuell auch durch Kooperationen • Kindergartenpflichtige Kinder sind bevorzugt aufzunehmen
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Kosten für die Eltern (§ 2 b KBG – Beitragsfreiheit) • Für kindergartenpflichtige Kinder sind 20 Stunden pro Woche am Vormittag (im Allgemeinen zwischen 8.00 und 12.00 Uhr) kostenfrei • Bei längerer Betreuung sind Elternbeiträge möglich • Flexible Betreuung und besondere Angebote (z.B. Musik, Bewegung, Sprache, kleine Gruppen, Montessori, etc.) sowie Betreuung in den Ferienzeiten können kostenpflichtig sein • Verpflegung kostenpflichtig, Bastelbeiträge möglich
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Wer trägt die Kosten? • Der Bund stellt Österreich weit 70 Millionen € pro Jahr zur Verfügung • § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes: 850,-- € pro Kind und Jahr • Abwicklung über die Rechtsträger mit dem Land • Kindergartenpflichtige Kinder sind mit Stichtag 15. September zu melden, Auszahlung in 2 Teilbeträgen zum 1.12. und 1.3. • Für Kinder, die eine Ausnahme von der Verpflichtung erhalten haben, gibt es diese Mittel nicht
Verpflichtendes Kindergartenjahr • Was geschieht, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird? • Geldstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde bis 500 € möglich
BundesländerübergreifenderBildungsRahmenPlan Umsetzung in Salzburg
Entstehung • Alle Bundesländer haben sich auf die Inhalte des BRP geeinigt • Vergabe des Auftrages an das Charlotte Bühler Institut • Druck und Layout - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur • Umgang und Unterstützungsmaßnahmen je Bundesland unterschiedlich
Erwartungen Länderübergreifendes offenes Konzept zur Sicherung und Entwicklung der pädagogischen Qualität • Unterstützung der Teams und auch der einzelnen PädagogInnen, die pädagogische Arbeit zu reflektieren • Neue Perspektiven im pädagogischen Alltag • Unterstützung bei der Erarbeitung von Themen • Anregungen für die pädagogische Arbeit • Intensivierung der Elternkooperation • Impulse für die Gestaltung der räumlichen und materiellen Umgebung • ...
Umsetzung Salzburg • Salzburg in Form von Reflexionsfragen • Fragen sind in unterschiedliche Bereiche gegliedert: • Haltung und pädagogisches Handeln • Raum und Material • Erziehungspartnerschaft/Eltern • Fragen an das Kind • Im Blickpunkt 0-4 Jährige
Reflexionsfragen 0-4
Aufgaben der Leiterin • Verantwortung für die Umsetzung • Schwerpunktsetzung • Empfehlungen für die Auseinandersetzung • Festlegen von einer oder mehreren Besprechungen, in der / denen ausgewählte Reflexionsfragen im Team diskutiert werden • Einzelne Reflexionsfragen sind Teil der regelmäßigen Dienstbesprechungen • Klausur zur Auseinandersetzung mit dem Thema (Fortbildung) • Teamfortbildung mit externer Unterstützung
Aufgaben der gruppenführenden PädagogIn • Pro Jahr zumindest einen Bildungsbereich vertiefen • Anregungen für die Auswahl: • Bildungsbereich passt zum Jahresthema, Schwerpunktthema oder zu einem Projekt • Beobachtungen einzelner Kinder/Gruppe machen eine Auseinandersetzung notwendig • Vorlieben oder Lernfelder der PädagogInnen • Auftrag der LeiterIn • Auftrag der InspektorIn
Schriftliche Arbeitsdokumentation ist um folgende Punkte zu ergänzen: • Jahresplanung • Welches Thema wird gewählt? • In welcher Form erfolgt die Auseinandersetzung? • Jahresreflexion • Was hat sich für die Kinder verändert? • Was hat sich für die Eltern verändert? • Was hat sich für die Pädagoginnen/Team verändert? • Was hat sich im Bezug auf das Konzept verändert? • Welche Änderungen gab es im Bezug auf das Material/Raumgestaltung? • In welchem Bereich ist eine Weiterarbeit notwendig? • Welche Fortbildung oder Fachliteratur unterstützt die Auseinandersetzung mit dem Thema?
Kooperationen • Eltern • Vorstellen beim ersten Elternabend • Vorstellen bei einem speziellen Elternabend • Eltern können Einsicht in den BRP nehmen • Ergänzung der eigenen Homepage • Schriftliche Info in Elternbriefen • Gestalten einer Pinwand • Schule • Grundlage für die Diskussion für einen eigenen Bildungsbegriff
Informationen • BildungsRahmenPlan verbleibt in der Einrichtung auch beim Wechsel der Fachkraft • Umsetzung „Land Salzburg“ wird in die Mappe eingelegt, flächendeckende Zusendung Herbst 2010 • Bei Neugründung von Gruppen: Anforderung von BRP unter kinder@salzburg.gv.at • Inhalt auch unter www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung unter Formulare und Downloads
Gruppenarbeit • Welche Hilfen/Unterstützung erhalte ich durch den Bildungsplan? Als Leiterin Für meine Institution Öffentlichkeit • Welche zusätzlichen Ideen und Umsetzungsvorschläge gibt es? • Meine Terminplanung: Welche Termine und Schwerpunkte gibt es fürs Team (Klausur, Besprechungen ...) Wie informiere ich die Eltern Gespräch mit dem Träger Planung der gruppenführenden Pädagogin Schriftliche Arbeitsdokumentation (Jahresplanung, Jahresreflexion) ...
Schatzkiste • Diskussion in 8 Gruppen • 1 Gruppensprecherin/Gruppensprecher • Welche Anregungen für die Umsetzung kann ich noch einbringen?
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit LeiterInnentagung 2010